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Dienstag, 19. November 2024

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der sheego AG

Otto (GmbH & Co KG)
Hamburg

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
(aktienrechtlicher Squeeze-out) der sheego AG, Frankfurt am Main

Die Hauptversammlung der sheego AG vom 2. Oktober 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Otto (GmbH & Co KG) als Hauptaktionärin, welche mit 99,99 % unmittelbar am Grundkapital der sheego AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 28. Oktober 2024 in das Handelsregister der sheego AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 131714) eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der sheego AG auf die Otto (GmbH & Co KG) übergegangen.

Entsprechend dem Übertragungsbeschluss ist den ausgeschiedenen Aktionären der sheego AG seitens der Otto (GmbH & Co KG) gemäß § 327b AktG

eine Barabfindung in Höhe von EUR 368,45 pro Stückaktie

zu zahlen.

Diese ist vom Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der sheego AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und bestätigt.

Ausgeschiedene Minderheitsaktionäre werden hiermit aufgefordert, der Hauptaktionärin Otto (GmbH & Co. KG) unter der Adresse

Otto (GmbH & Co KG)
Group Legal Services (FI-RK)
Werner-Otto-Str. 1-7
22179 Hamburg

ihre Eigenschaft als Minderheitsaktionär der sheego AG bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens es aktienrechtlichen Squeeze out nachzuweisen sowie das jeweilige Bankkonto, auf das die Barabfindung (ggf. einschließlich Zinsen) durch die Otto (GmbH & Co KG) gezahlt werden soll (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Name der Bank) einschließlich ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail), bis spätestens zum 30. April 2025 mitzuteilen.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der sheego AG provisions- und spesenfrei.

Hamburg, im November 2024
Otto (GmbH & Co KG)
vertreten durch Verwaltungsgesellschaft Otto mbH


Quelle: Bundesanzeiger vom 18. November 2024

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