IVA-News Nr. 11 / November 2024
Das Gremium hat das Verfahren vorangetrieben. Den Parteien steht es frei, sich zum Ergänzungsgutachten (zuletzt Stellungnahme MMag. Bartl zu Gutachten Dr. Imo) bis zum 10.2.2025 zu äußern. Ziel ist es, zu einer Entscheidung über die Barabfindung im Frühling 2025 zu kommen. Weiters strebt das Gremium eine Zusammenstellung der bisherigen Kosten an. Diverse Unterlagen befinden sich in Zustellung zu den Parteien.
1 Kommentar:
Wie kommt man zu einer Kopie des Gutachtens?
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