Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 29. Oktober 2024 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 der BayWa AG, München, gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Darstellung der Finanzlage und der Risiken aus der Finanzierung des Konzerns sowie die Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht möglicherweise fehlerhaft sind. Dies schließt ein
1. die Darstellung des Risikos, Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können einschließlich des Risikos der Refinanzierung (Liquiditätsrisiko) sowie
2. die Darstellung des Risikos aus der Veränderung von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern einschließlich Zinsänderungsrisiken (Preisänderungsrisiko).
Quelle: BaFin
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