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Donnerstag, 5. September 2024

ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der Aktie stärken

Corporate News

5. September 2024 18:04

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEM WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von Andreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software, und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber informiert, dass sie beabsichtigen Aktien der ATOSS Software für insgesamt ca. € 130 Millionen im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren zu veräußern ("die Platzierung"). AOB Invest und General Atlantic beabsichtigen, Anteile zu gleichen Teilen zu veräußern.

Im Zusammenhang mit der Platzierung haben AOB Invest und General Atlantic ATOSS Software über ihre Absicht informiert, das zwischen den beiden Parteien geschlossene Forward Purchase and Sale Agreement zum 30. Juni 2023 abzuwickeln, in dem ca. 5% der Anteile an ATOSS Software von AOB Invest an General Atlantic zu einem vorher vereinbarten Preis übertragen werden (das "Forward Purchase and Sale Agreement"). General Atlantic hat ATOSS Software darüber hinaus mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Platzierung vorrangig zur Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements zu verwenden.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Platzierung und der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements wird AOB Invest mit einem Anteil von ca. 22% (bisher 30,000028%) größte Aktionärin der ATOSS Software bleiben und General Atlantic wird ihre Position auf ca. 22% (bisher 19,99%) erhöhen. Der erfolgreiche Abschluss der Platzierung wird den Streubesitz erhöhen und damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSS Software Aktie fördern sowie die Basis der institutionellen Investoren verbreitern.

Andreas Obereder, Eigentümer der AOB Invest und Vorstandsvorsitzender der ATOSS Software: "Mit der Erweiterung des Streubesitzes und der damit verbundenen Erhöhung der Liquidität legen wir eine starke Basis für das Wachstum der ATOSS Software und einen möglichen zukünftigen MDAX-Einstieg. Als größter Aktionär bleibe ich ATOSS Software weiterhin sehr verbunden."

"Dieser strategische Schritt soll die Liquidität der ATOSS Software Aktie erhöhen und gleichzeitig unsere direkte Beteiligung an dem Unternehmen steigern", so Jörn Nikolay, Advisory Director bei General Atlantic. "Wir sind weiterhin begeistert von den starken langfristigen Trends im Workforce Management Markt und der anhaltend guten Performance von ATOSS Software. Wir haben eine vertrauensvolle Beziehung zum Managementteam von ATOSS Software aufgebaut und freuen uns darauf, dieses auch in den kommenden Jahren zu unterstützen."

AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige Lock-up-Periode nach Abschluss der Transaktion geeinigt. Beide Parteien haben ATOSS Software darüber hinaus mitgeteilt, dass sie sich auch weiterhin an die im Juni 2023 vereinbarte vierjährige Veräußerungssperre halten werden, die es jeder Partei untersagt, die Mehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern, was das langfristige Engagement für ATOSS Software unterstreicht.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, freigegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ATOSS Software SE oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in dieser Bekanntmachung darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder im Zusammenhang mit einem solchen Angebot verwendet werden. Die angebotenen Wertpapiere sind nicht und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung sind.

Im Vereinigten Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und bei denen es sich um Personen handelt, die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geänderten Fassung) (die "Order") fallen, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) an die sie auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung handeln oder sich auf sie verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der ein solches Vorgehen ungesetzlich wäre. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.


Anstehende Termine:
23.10.2024 Quartalsmitteilung zum 9-Monatsabschluss

ATOSS
Die ATOSS Software SE ist Anbieter von Technologie- und Beratungslösungen für professionelles Workforce Management und bedarfsoptimierten Personaleinsatz. Ob klassische Zeitwirtschaft, mobile Apps, detaillierte Personalbedarfsermittlung, anspruchsvolle Einsatzplanung oder strategische Kapazitäts- und Bedarfsplanung, ATOSS hat die passende Lösung – in der Cloud oder On-Premises. Die modularen Produktfamilien zeichnen sich durch höchste Funktionalität, High-End Technologie und Plattformunabhängigkeit aus. ATOSS Workforce Management Lösungen leisten bei rund 15.600 Kunden in 50 Ländern einen messbaren Beitrag zu mehr Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig sorgen sie für mehr Planungsgerechtigkeit und Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Zu den Kunden gehören Unternehmen wie ALDI SÜD, ATU, C&A, Deutsche Bahn, Douglas, Edeka, Lufthansa, Landeshauptstadt München, LMU Klinikum München, OBI, Universitätsklinikum Frankfurt und W.L. Gore & Associates. Weitere Informationen: www.atoss.com

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