Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Eschborn, 3. September 2024 – Der Vorstand der Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4/ WKN: A2E4MK, Anleihen: ISIN: DE000A3H2TV6/WKN: A3H2TV, ISIN: DE000A3E5WP8/WKN: A3E5WP) gibt bekannt, dass unter Bezugnahme auf die in der am 3. Juli 2024 veröffentlichten Ad hoc Mitteilung zu führenden weiteren Verhandlungen mit der Merz Real Estate GmbH & Co. KG („Merz Real Estate“), Mehrheitsaktionär der Noratis AG, über zusätzliche Bareinlagen der Merz Real Estate in Höhe von bis zu EUR 16 Mio. die Gesellschaft das Angebot der Merz Real Estate vom 2. Juli 2024 angenommen hat.
Demnach hat sich die Merz Real Estate gegenüber der Noratis AG verpflichtet, zusätzlich zu den bis zu EUR 10 Mio., die im Rahmen von Kapitalerhöhungen noch im laufenden Geschäftsjahr als Einlagen geleistet werden, für den Fall, dass wider Erwarten aus den geplanten Sanierungsmaßnahmen nicht genügend Liquidität generiert wird, um den unter dem Sanierungsgutachten beschriebenen Sanierungspfad einzuhalten, der Gesellschaft durch eine weitere Kapitalerhöhung den fehlenden Betrag bis zum Höchstbetrag von EUR 16 Mio. zuzuführen. Diese Verpflichtung der Merz Real Estate steht unter den Voraussetzungen (a) einer erfolgreichen Verlängerung der Laufzeiten (i) der bis zu EUR 50 Mio. 5,5 % Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3H2TV6/WKN: A3H2TV), valutierend in Höhe von EUR 30 Mio., bis zum 31. Dezember 2028 und (ii) der bis zu EUR 40 Mio. 4,75% Anleihe 2021/2027 (ISIN: DE000A3E5WP8/WKN: A3E5WP), valutierend in Höhe von EUR 10 Mio., bis zum 31. Dezember 2029, jeweils zu unveränderten Konditionen und (b) einer Bestätigung des Sanierungsgutachters FTI-Andersch AG, dass sich die Noratis AG unter Berücksichtigung des jeweiligen zusätzlich zugeführten Kapitals weiterhin bzw. wieder auf dem im für die Noratis AG von FTI-Andersch erstellten Independent Business Review vorgesehenen Sanierungspfad befindet und in den nachfolgenden 24 Monaten (gerechnet ab der geplanten Kapitalzuführung) durchfinanziert ist. Sie reduziert sich in dem Umfang, in dem andere Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen