von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2017 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft hatte das LG Düsseldorf die Spruchanträge mit Beschluss vom 17. März 2022 zurückgewiesen. 17 Antragsteller hatten gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom 19. September 2024 diese Beschwerden zurückgewiesen. Damit ist das Spruchverfahren zu der ältesten durchgängig börsennotierten Aktiengesellschaft ohne Erhöhung beendet.Nach Auffassung des OLG konnte zwar nicht ausschließlich auf den Börsenwert der KÖLN-DÜSSELDORFER-Aktie abgestellt werden. Nach den Vorgaben des § 5 WpÜG-AV sei eine Marktenge zu konstatieren. Ein darüber liegende Ertragswert sei nicht zu konstatieren.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2024, Az. I-26 W 10/22 AktE
LG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2022, Az. 31 O 27/17 AktE
Zürn u.a.. ./. KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt GmbH (zuvor: KD River Invest AG)
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Möller, c/o WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH, 72103 Wuppertal
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Möller, c/o WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH, 72103 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 50578 Köln
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