Ad hoc-Mitteilung
Die Effecten-Spiegel AG hat sich heute mit der Deutsche Bank AG in einem Vergleich geeinigt, ihre anhängige Klage bei dem OLG Köln (Az. 13 U 166/11) zurückzunehmen, nachdem die Deutsche Bank AG auf jede der streitbefangenen früheren Postbank-Aktien eine Nachzahlung (inkl. Zinsen) auf den damaligen Angebotspreis sowie eine angemessene pauschale Kostenerstattung gezahlt hat, die dem entstandenem Aufwand der langjährigen Prozessführung Rechnung trägt.
Die Gesellschaft erwartet hieraus für das laufende Geschäftsjahr einen außerordentlichen Ertrag in Höhe von rd. EUR 8,8 Mio. vor Steuern.
Marlis Weidtmann
Vorstand der Effecten-Spiegel AG
Anmerkung der Redaktion:
In Sachen Deutsche Postbank AG laufen derzeit zwei Spruchverfahren:
- Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)
- Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG
jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln
Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main
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