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Dienstag, 26. März 2024

Telefónica Deutschland Holding AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland empfehlen gemeinsam die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots

Corporate News vom 26. März 2024

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot („Angebot“) der Telefónica Local Services GmbH („Bieterin“), deren alleinige Gesellschafterin die Telefónica, S.A. ist, für alle nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Telefónica Deutschland („Telefónica Deutschland-Aktien“) gegen eine Geldleistung von EUR 2,35 je Telefónica Deutschland-Aktie („Angebotspreis“) abgegeben.

Vor diesem Hintergrund verweisen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland auf die am 7. März 2024 bekanntgegebene Entscheidung, dass sie unter Abwägung aller Umstände, einschließlich des begrenzten verbleibenden Streubesitzes und der sinkenden Liquidität der Aktie, zu dem Schluss gekommen sind, dass eine Einstellung der Börsennotierung der Telefónica Deutschland-Aktie im besten Interesse des Unternehmens liegt. Diese Entscheidung beruht insbesondere auf der Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat, dass die Börsennotierung ihre Relevanz für das Unternehmen verloren hat und das Delisting daher unter strategischen und finanziellen Gesichtspunkten vorteilhaft ist.

Nach sorgfältiger Prüfung der von der Bieterin am 20. März 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage halten der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland das Angebot aus finanzieller Sicht für angemessen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland haben davon abgesehen, weitere Fairness-Opinions einzuholen. Seit der Veröffentlichung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme am 13. Dezember 2023 zu dem öffentlichen Erwerbsangebot der Bieterin vom 5. Dezember 2023 haben sich weder der Kapitalmarkt noch das Zinsumfeld noch der Geschäftsplan und die Unternehmensstrategie noch die finanzielle Performance des Unternehmens so verändert, dass solche Änderungen einzeln oder zusammen zu einer anderen Bewertung der Telefónica Deutschland führen würden.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Prüfung des Angebots eigenständig und unabhängig voneinander vorgenommen. Der Vorstand und – gestützt auf die Empfehlung seines eigens eingerichteten, ausschließlich mit unabhängigen Mitgliedern besetzten Erwerbsangebotsausschusses – der Aufsichtsrat von Telefónica Deutschland unterstützen das Angebot der Bieterin und empfehlen den Aktionären, das Angebot anzunehmen.

Unabhängig von dieser Empfehlung weisen der Vorstand und der Aufsichtsrat darauf hin, dass alle Aktionäre der Telefónica Deutschland unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie ihrer persönlichen Situation und Einschätzung bezüglich der möglichen künftigen Entwicklung des Wertes und des Börsenpreises der Telefónica Deutschland-Aktien in jedem Einzelfall selbst entscheiden müssen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 20. März 2024 begonnen und endet voraussichtlich am 18. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Die Angebotsunterlage sieht, neben weiteren üblichen Angebotsbedingungen, den Nichteintritt einer näher definierten wesentlichen Verschlechterung des Marktumfelds als (auflösende) Bedingung des Angebots und seines Vollzugs vor. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der folgenden Internetseite zu finden ist: https://www.td-offer.com.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.telefonica.de/investor-relations.html im Bereich „Gesetzliche Informationen“ in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung abgerufen werden. Exemplare der Stellungnahme sind zudem bei Telefónica Deutschland Holding AG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München, Deutschland, verfügbar. Auf die Veröffentlichung und Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe wird im Bundesanzeiger hingewiesen.

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