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Freitag, 1. März 2024

SMT Scharf AG SMT Scharf AG erhält neuen strategischen Kernaktionär/ Zulassung der Aktien zum Regulierten Markt geplant

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamm, 01. März 2024 – Die SMT Scharf AG (WKN: A3DRAE; ISIN: DE000A3DRAE2) gibt bekannt, dass ihre Kernaktionäre, die Shareholder Value Beteiligungen AG, die Share Value Stiftung sowie die Shareholder Value Management AG, sie darüber informiert haben, dass die Kernaktionäre und weitere Aktionäre am 01. März 2024 mit der Yankuang Energy Group Company Limited mit Sitz in der Provinz Shandong, China verbindliche Vereinbarungen über den Erwerb einer Beteiligung von insgesamt ca. 52,66 % an der SMT Scharf AG durch die Yankuang Energy Group Company Limited zu einem Preis von EUR 11,10 je Aktie geschlossen haben. Dieser Preis je Aktie unterliegt einem fixierten Anpassungsmechanismus in Abhängigkeit abschließend beschriebener Variablen bis zum Vollzug der Transaktion, der zu einer Reduktion des Preises pro Aktie führen kann. Der Vollzug der Vereinbarungen steht noch unter dem Vorbehalt des Eintritts üblicher Vollzugsbedingungen, insbesondere dem Abschluss von öffentlich-rechtlichen Investitionskontrollverfahren in Deutschland und der Erteilung behördlicher Genehmigungen in weiteren Jurisdiktionen von Tochtergesellschaften der SMT Scharf AG sowie der Zustimmung durch die zuständigen chinesischen Behörden.

Die Yankuang Energy Group Company Limited stützt sich auf die Branchen Bergbau, hochwertige Chemikalien und neue Materialien, neue Energie, Herstellung hochwertiger Geräte und intelligente Logistik. Es handelt sich um ein großes chinesisches Energieunternehmen, das an vier wichtigen Börsenplätzen in China und darüber hinaus (Shanghai, Hongkong, New York, Australien) notiert ist.

Gleichzeitig gibt die SMT Scharf AG bekannt, dass sie beabsichtigt nach Vollzug der Vereinbarungen einen Antrag auf Zulassung der Aktien der SMT Scharf AG zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu stellen.

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