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Montag, 4. März 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Antragsgegnerin erhält Fristverlängerung von drei Monaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Während in dem Spruchverfahren zu dem 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG eine erstinstanzliche Entscheidung auch nach mehr als zehn Jahren noch nicht absehbar ist, will DOUGLAS als "führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty in Europa" wieder an diese Börse. Der IPO soll noch in diesem Monat abgeschlossen werden.

Wie berichtet, kam der gerichtlich bestellte Sachverständigen, Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in seinem kürzlich vorgelegten Gutachten auf einen Wert des Unternehmens zur Stichtag in Höhe von EUR 2.236,4 Mio. und einen abgeleiteten Wert von EUR 56,82 je Aktie. Im Vergleich zu den von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 37,64 je Aktie bedeutet dies eine deutliche Erhöhung um 50,96 %.

Die Antragsgegnerin hat für eine Stellungnahme eine Fristverlängerung von drei Monaten (zusätzlich zu der vom Gericht gesetzten 2-Monats-Frist) erbeten und auch erhalten. Bis zu einer abschließenden Entscheidung im Spruchverfahren wird es also noch dauern.

LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Douglas GmbH (früher: Beauty Holding Two GmbH)
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Douglas GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)

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