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Montag, 25. März 2024

Squeeze-out bei der Ottakringer Getränke AG kann eingetragen werden: Barabfindungsbeträge erhöht und vier Kästen Bier zum Abschied

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG am 22. Januar 2024 beschlossene Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) der Minderheitsaktionäre zugunsten der Ottakringer Holding AG kann nunmehr eingetragen werden. Wie die FAZ mitteilte, gab es eine Einigung mit opponierenden Minderheitsaktionären. Demnach bekommen die ausscheidenden Stammaktionäre EUR 90,- je Aktie (statt der ursprünglich angebotenen EUR 85,-) und die Vorzugsaktionäre EUR 80,77 (statt angebotener EUR 70,-). Wer nachweisen kann, am 31. Dezember 2023 Aktionär gewesen zu sein, kann sich darüber hinaus vier Kästen Bier abholen.

Bekannt ist der Getränkekonzern neben der Biermarke Ottakinger (benannt nach dem 16. Wiener Gemeindebezirk Ottakring, daher auch die Bezeichnung "16er Blech") für seine Mineralwassermarke Vöslauer. Des Weiteren gehört zu dem Konzern ein Getränkehandel (Del Fabro & Kolarik GmbH) und die Trinkservice GmbH.

Dem Squeeze-out war ein Delisting vorausgegangen. Das Delisting-Angebot vom September 2023 war allerdings als zu niedrig kritisiert worden und wurde nur von ca. einem Prozent angenommen. Die österreichische Aktionärsvereinigung IVA (Interessenverband für Anleger) hatte das Delisting als "Verstoß gegen das Reinheitsgebot" bezeichnet: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot verstößt gegen das “Reinheitsgebot”

Auch bei dem Squeeze-out kam Kritik von der Aktionärsvereinigung IVA. Deren Vorsitzender Florian Beckermann kritisierte, dass der Versuch unternommen werde, die Minderheitsaktionäre günstig loszuwerden. Die Hauptversammlung sei emotional verlaufen, insbesondere das Immobilienvermögen und die Geschäftsentwicklung von Vöslauer interessierte die Anteilseigner. Man wolle wissen, ob alle notwendigen Werte wie zum Beispiel auch Immobilien und andere Objekte auch in die Begutachtung mit eingeflossen sind und entsprechend bewertet wurden.

Ein Gutachten der Beratungsgesellschaft PwC, das im Auftrag der Ottakringer Getränke AG im Jahr 2018 erstellt wurde, hatte laut der Zeitung "Die Presse" damals einen Unternehmenswert ohne stille Reserven von über EUR 136,- je Aktie festgestellt. Der damalige Rückkaufpreis für eigene Aktien lag bei EUR 100,-.

Die Angemessenheit der erhöhten Barabfindung wird daher wohl in einem Überprüfungsverfahren vom Handelsgericht Wien, voraussichtlich unter Einschaltung des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, geprüft werden. 

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