25.08.2021
HRB 45980: i :FAO Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Clemensstraße 9, 60487 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Amadeus Corporate Business AG mit Sitz in Erding (Amtsgericht München, HRB 234199) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Die Hauptversammlung vom 16.06.2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die Amadeus Corporate Business AG mit dem Sitz in Erding (Amtsgericht München, HRB 234199) gegen Barabfindung beschlossen. Die Übertragung wird erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der übernehmenden Aktiengesellschaft wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 45980: i :FAO Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Clemensstraße 9, 60487 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Amadeus Corporate Business AG mit Sitz in Erding (Amtsgericht München, HRB 234199) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Die Hauptversammlung vom 16.06.2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die Amadeus Corporate Business AG mit dem Sitz in Erding (Amtsgericht München, HRB 234199) gegen Barabfindung beschlossen. Die Übertragung wird erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der übernehmenden Aktiengesellschaft wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG ist am 26. August 2021 erfolgt und am 27. August 2021 bekannt gemacht worden. Damit wurde der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wirksam.
Die Angemessenheit der den i:FAO-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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