Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 4. August 2021

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Tele Columbus AG zu EUR 3,25

Mitteilung meiner Depotbank:

Die Kublai GmbH, Frankfurt a.M., (die Bieterin), ist mit einer Kontrollmehrheit (ca. 94%) an der Tele Columbus AG (Tele Columbus) beteiligt und hat am 24. Juni 2021 ihre Entscheidung zur Abgabe eines Delisting-Erwerbsangebots (Delisting-Angebot) an die Aktionäre der Tele Columbus veröffentlicht, das gesetzliche Voraussetzung für den angestrebten Widerruf der Zulassung der Tele Columbus-Aktien zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse als auch im Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungspflichten (sog. Delisting) ist. 

Die Tele Columbus AG unterstützt die Bieterin bei diesem Vorhaben und wird vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots einen entsprechenden Delisting-Antrag bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Das bedeutet, dass Aktionäre der Tele Columbus nach Durchführung des Delisting nicht mehr in der Lage sein werden, ihre Tele Columbus-Aktien im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu verkaufen, was die Liquidität und den Preis der Tele Columbus-Aktien beeinträchtigen könnte. 

Im Zusammenhang hiermit unterbreitet die Kublai GmbH den Aktionären der Tele Columbus ein öffentliches Delisting-Angebot für alle nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Tele ColumbusAktien einschließlich aller Nebenrechte, insbesondere dem Recht auf Dividenden, zum Zeitpunkt der Abwicklung des Delisting-Angebots:

Wertpapiername: TELE COLUMBUS AG NA O.N. 
WKN: TCAG17 
Art des Angebots: öffentliches Delisting-Erwerbsangebot 
Anbieter: Kublai GmbH 
Zwischen-WKN: TCAG2V 
Abfindungspreis: EUR 3,25 je Aktie 
Kosten: Das Angebot ist für Sie kosten- und spesenfrei. 
Vollzugsbedingungen: Das Delisting-Angebot ist ein öffentliches Delisting-Angebot im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG und enthält somit keine Vollzugsbedingungen. Die Verträge, die zwischen der Bieterin und den annehmenden Tele Columbus-Aktionären zustande kommen, unterliegen somit keinen Vollzugsbedingungen. 

Das Delisting-Angebot kann von allen in- und ausländischen Tele Columbus-Aktionären (einschließlich solchen mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder den Vereinigten Staaten) nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist jedoch darauf hin, dass die Annahme des Delisting-Angebots außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten möglicherweise rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. 

Da wir Ihre rechtliche Situation nicht prüfen können, raten wir Ihnen, sich über die für Sie gültigen Rechtsvorschriften zu informieren, sobald einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft: (...)

Weitere Informationen zum öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der Kublai GmbH entnehmen Sie bitte der Angebotsunterlage, welche die Bieterin auf ihrer Internetseite (www.faser-angebot.de/delisting) veröffentlicht hat. Auf der vorgenannten Internetseite werden ebenfalls alle erforderlichen Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen des Bieters veröffentlicht.   (...)

Keine Kommentare: