- Übertragungsbeschluss und Verschmelzung sind ins Handelsregister eingetragen
- Börsennotierung der Aktien der MAN SE wird zeitnah eingestellt
Heute ist der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der MAN SE vom 29. Juni 2021 - zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MAN SE auf die TRATON SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung - ins Handelsregister der TRATON SE eingetragen worden.
Gleichzeitig wurde auch die Verschmelzung der MAN SE auf die TRATON SE eingetragen. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die TRATON SE übergegangen.
Zeitgleich ist die Verschmelzung der MAN SE auf die TRATON SE wirksam geworden und die MAN SE als Rechtsträgerin erloschen. Damit hat die TRATON SE den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out der MAN SE erfolgreich abgeschlossen.
Infolge der Verschmelzung werden insbesondere die MAN Truck & Bus SE sowie die Scania AB zu hundertprozentigen unmittelbaren Töchtern der TRATON SE. TRATON kann dadurch die Gesamt-konzernstruktur noch effizienter gestalten, Entscheidungen schneller umsetzen sowie den Ver-waltungsaufwand verringern.
Die festgesetzte Barabfindung in Höhe von 70,68 € je Stamm- und Vorzugsaktie wird in den nächsten Tagen ausgezahlt.
Die Börsennotierung der Aktien der MAN SE wird zeitnah eingestellt.
Heute ist der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der MAN SE vom 29. Juni 2021 - zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MAN SE auf die TRATON SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung - ins Handelsregister der TRATON SE eingetragen worden.
Gleichzeitig wurde auch die Verschmelzung der MAN SE auf die TRATON SE eingetragen. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die TRATON SE übergegangen.
Zeitgleich ist die Verschmelzung der MAN SE auf die TRATON SE wirksam geworden und die MAN SE als Rechtsträgerin erloschen. Damit hat die TRATON SE den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out der MAN SE erfolgreich abgeschlossen.
Infolge der Verschmelzung werden insbesondere die MAN Truck & Bus SE sowie die Scania AB zu hundertprozentigen unmittelbaren Töchtern der TRATON SE. TRATON kann dadurch die Gesamt-konzernstruktur noch effizienter gestalten, Entscheidungen schneller umsetzen sowie den Ver-waltungsaufwand verringern.
Die festgesetzte Barabfindung in Höhe von 70,68 € je Stamm- und Vorzugsaktie wird in den nächsten Tagen ausgezahlt.
Die Börsennotierung der Aktien der MAN SE wird zeitnah eingestellt.
Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den MAN-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
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