München, 9. August 2021 - Die Schaltbau Holding AG [ISIN DE000A2NBTL2]
("Gesellschaft") hat heute ein Schreiben von der Voltage BidCo GmbH
erhalten, in dem diese der Gesellschaft ihre Absicht zur Kenntnis gebracht
hat, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1
Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und
gewinnabführender Gesellschaft und der Voltage BidCo GmbH als herrschender
und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen.
Das von der Voltage BidCo GmbH am 7. August 2021 angekündigte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft ("Übernahmeangebot") gemäß der von der Gesellschaft mit der Voltage BidCo GmbH am 7. August 2021 abgeschlossenen Investitionsvereinbarung wird keine Mindestannahmeschwelle haben. Die Voltage BidCo GmbH konnte sich im Vorfeld des Übernahmeangebots bereits durch Andienungsvereinbarungen mit wesentlichen Aktionären der Gesellschaft, die sich auf ca. 69% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft auf vollständig verwässerter Basis beziehen, die Unterstützung von Aktionären der Gesellschaft sichern. Die Voltage BidCo GmbH geht daher sicher davon, dass sie nach Vollzug des Übernahmeangebots über das notwendige Stimmgewicht verfügen wird, um in einer innerhalb der nächsten 6 Monate stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.
Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand auf Bitte der Geschäftsführung der Voltage BidCo GmbH unter Beachtung kartellrechtlicher Vorschriften zeitnah in Verhandlungen mit ihr über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten, zumal sich die Voltage BidCo GmbH in der am 7. August 2021 abgeschlossenen Investitionsvereinbarung verpflichtet hat, die Kosten hierfür zu übernehmen.
Das von der Voltage BidCo GmbH am 7. August 2021 angekündigte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft ("Übernahmeangebot") gemäß der von der Gesellschaft mit der Voltage BidCo GmbH am 7. August 2021 abgeschlossenen Investitionsvereinbarung wird keine Mindestannahmeschwelle haben. Die Voltage BidCo GmbH konnte sich im Vorfeld des Übernahmeangebots bereits durch Andienungsvereinbarungen mit wesentlichen Aktionären der Gesellschaft, die sich auf ca. 69% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft auf vollständig verwässerter Basis beziehen, die Unterstützung von Aktionären der Gesellschaft sichern. Die Voltage BidCo GmbH geht daher sicher davon, dass sie nach Vollzug des Übernahmeangebots über das notwendige Stimmgewicht verfügen wird, um in einer innerhalb der nächsten 6 Monate stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.
Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand auf Bitte der Geschäftsführung der Voltage BidCo GmbH unter Beachtung kartellrechtlicher Vorschriften zeitnah in Verhandlungen mit ihr über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten, zumal sich die Voltage BidCo GmbH in der am 7. August 2021 abgeschlossenen Investitionsvereinbarung verpflichtet hat, die Kosten hierfür zu übernehmen.
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