Herford, 29. Juni 2021
Längere Corona-bedingte Lockdowns und hohe Sondererträge aus staatlichen Überbrückungshilfen führen zu Prognoseanpassung für das Gesamtgeschäftsjahr 2020/21: Niedrigere Umsätze, aber deutlich verbessertes Konzernergebnis erwartet. Entsprechende Einflüsse zeigen sich im H1 2020/21. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Antragsstellung auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard.
Der Vorstand passt die im Geschäftsbericht 2019/20 veröffentlichte Umsatz- und Ergebnisprognose für das Gesamtgeschäftsjahr 2020/21 an. Der Verlauf des Corona-Infektionsgeschehens („dritte Welle“) hat im zweiten Quartal des Ahlers Geschäftsjahres (März – Mai 2021) europaweit zu umfangreicheren und länger anhaltenden Eindämmungsmaßnahmen geführt als ursprünglich angenommen. Die Aufholung der Lockdown-bedingten Umsatzeinbußen der ersten sechs Monate 2020/21 dürfte im zweiten Geschäftshalbjahr daher nicht im bisher prognostizierten, weitgehenden Maße gelingen. Im Geschäftsjahr 2020/21 wird nun ein Konzernumsatz erwartet, der bestenfalls im mittleren einstelligen Prozentbereich unterhalb des Vorjahreswerts liegt (2019/20: 151,6 Mio. EUR).
Vor allem durch die konsequente Altwarenvermarktung dürfte die Rohertragsmarge im Gesamtgeschäftsjahr moderat zurückgehen (Vorjahr 47,3 Prozent). Die überwiegend umsatzbedingte Reduzierung der Kostenstruktur sollte das Rohertragsminus zwar dämpfen, aber nicht ausgleichen. Das EBIT vor Sondereffekten 2020/21 dürfte damit um einen mittleren einstelligen Millionenbetrag unterhalb des Vorjahresniveaus liegen (2019/20: -12,4 Mio. EUR). Im Gesamtgeschäftsjahr 2020/21 werden jedoch Sondererträge aus staatlich gewährten Überbrückungshilfen zu hohen positiven Sondereffekten führen. In Folge dessen dürften sich das Ergebnis vor und nach Ertragsteuern deutlich stärker verbessern als bisher erwartet. Im zweiten Corona-Jahr dürfte das Konzernergebnis 2020/21 zwar erneut negativ ausfallen, sich jedoch gegenüber dem Vorjahreswert etwa halbieren (2019/20: -18,4 Mio. EUR). Die Finanzlage des Unternehmens sollte damit weniger belastet werden als noch zu Geschäftsjahresbeginn angenommen. Die sonstigen im Geschäftsbericht 2019/20 veröffentlichten Prognoseinhalte bleiben unverändert.
Ein entsprechendes Bild zeigt sich nach dem ersten Geschäftshalbjahr 2020/21. Die Umsatzentwicklung der ersten sechs Monate lag Lockdown-bedingt mit einem Rückgang von 16,1 Prozent auf 59,3 Mio. EUR am unteren Rand der Erwartungen (Vorjahr H1: 70,7 Mio. EUR). Die niedrigeren betrieblichen Aufwendungen (-7,3 Prozent) glichen das Rohertragsminus nicht aus. Staatliche Überbrückungshilfen führten maßgeblich zu hohen positiven Sondereffekten von 9,1 Mio. EUR und einem spürbar verbesserten Konzernergebnis (H1 2020/21: -4,1 Mio. EUR, Vorjahr H1: -9,4 Mio. EUR).
Vorstand und Aufsichtsrat der Ahlers AG haben heute beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien von Ahlers zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen. Damit wird die Aufnahme des Handels der Ahlers-Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen veranlasst. Die Handelbarkeit der Aktien wird dadurch nicht eingeschränkt. Durch den Wechsel des Börsensegments werden bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen entfallen. Die Kosten der Börsennotierung können reduziert und Prozesse effizienter gestaltet werden. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.
Alle Zahlen sind noch vorläufig. Die endgültigen Zahlen des ersten Halbjahrs 2020/21 veröffentlicht Ahlers am 7. Juli 2021.
Der Vorstand
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