von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der wahrscheinlich letzten regulären Hauptversammlung des traditionsreichen Nutzfahrzeugherstellers MAN am heutigen Dienstag, den 29. Juni 2021, wurde ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out der Minderheitsaktionäre zugunsten der VW-Tochter Traton mit mehr als 99,9 % der Stimmen beschlossen. Da Traton derzeit schon mehr als 94 % der MAN-Aktien hält, war die Zustimmung sicher. Von den verbliebenen restlichen Aktionären kam allerdings eine Vielzahl an Fragen und z.T. auch heftige Kritik.
Den Minderheitsaktionären wird für ihren Eigentumsverlust eine Barabfindung in Höhe von EUR 70,68 je MAN-Aktie angeboten. Die Angemessenheit dieser Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Kritikpunkte sind u.a. die Marktrisikoprämie (mit 5,75 % sehr hoch angesetzt), der Betafaktor und die Bewertung von Sinotruck.
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