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Dienstag, 8. Juni 2021

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG eingetragen: Angebotene Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft

Die Hauptversammlung der AMIRA Verwaltungs AG hatte am 24. Februar 2021 dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugunsten der Blitz 11-263 SE (Amtsgericht München, HRB 194352) als übernehmendem Rechtsträger zugestimmt. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wurde nunmehr am 28. Mai 2021 in das Handelsregister der AMIRA Verwaltungs AG und am 7. Juni 2021 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und am 8. Juni 2021 bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist für ein Spruchverfahren).

Die Hauptaktionäreun hatte zunächst eine Barabfindung in Höhe von EUR 1.632,- angeboten und diese dann auf EUR 1.710,- je AMIRA-Aktie erhöht. Die Höhe dieses Betrags wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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