von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung bei dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Elster Group SE, Essen, konnte vergleichsweise beendet werden. Der vor dem LG Dortmund am 25. November 2015 protokollierte Vergleich sieht eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags von EUR 70,32 auf EUR 98,- je Elster-Aktie vor. Auf den Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 27,68 fallen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 28. September 2013 (einen Tag nach der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung) an. Der Erhöhungsbetrag ist einen Monat nach Veröffentlichung der Abwicklungshinweise zur Zahlung fällig. Minderheitsaktionäre, die den Erhöhungsbetrag nicht innerhalb dieser Frist erhalten haben, werden gebeten, ihren Anspruch bei der Antragsgegnerin geltend zu machen.
LG Dortmund, Az. 20 O 101/13 AktE
Neugebauer u.a. ./. Mintford AG (jetzt: GmbH)
31 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
Das Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung bei dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Elster Group SE, Essen, konnte vergleichsweise beendet werden. Der vor dem LG Dortmund am 25. November 2015 protokollierte Vergleich sieht eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags von EUR 70,32 auf EUR 98,- je Elster-Aktie vor. Auf den Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 27,68 fallen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 28. September 2013 (einen Tag nach der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung) an. Der Erhöhungsbetrag ist einen Monat nach Veröffentlichung der Abwicklungshinweise zur Zahlung fällig. Minderheitsaktionäre, die den Erhöhungsbetrag nicht innerhalb dieser Frist erhalten haben, werden gebeten, ihren Anspruch bei der Antragsgegnerin geltend zu machen.
LG Dortmund, Az. 20 O 101/13 AktE
Neugebauer u.a. ./. Mintford AG (jetzt: GmbH)
31 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen