Garfunkel Holding GmbH
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft, Essen
ISIN DE0005071708 und ISIN DE000A0EZFF5
Die außerordentliche Hauptversammlung der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft, Essen („GFKL”), hat am 6. November 2015 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GFKL auf die Garfunkel Holding GmbH („Garfunkel”) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss”).
Der Übertragungsbeschluss ist am 15. Dezember 2015 in das Handelsregister der GFKL beim Amtsgericht Essen (HRB 13522) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GFKL in das Eigentum der Garfunkel übergegangen. Die in den Depots von Minderheitsaktionären verbuchten Aktien verbriefen ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch auf Barabfindung.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der GFKL eine von der Garfunkel zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 23,71 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der GFKL mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00.
Die Angemessenheit der von der Garfunkel festgelegten Barabfindung wurde durch die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß § 327c Absatz 2 Satz 2 AktG als vom Landgericht Dortmund ausgewählter und bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und mit Bericht vom 23. September 2015 bestätigt.
Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b Absatz 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung werden von der
BHF-BANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, durchgeführt. |
Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Ausbuchung der Aktien nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der GFKL aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank.
Die Abwicklung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der GFKL provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem etwaigen gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der GFKL rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der GFKL gewährt werden.
Frankfurt am Main, im Dezember 2015
Garfunkel Holding GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. Dezember 2015
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen