von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem seit 2012 laufenden Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Demag Cranes AG, Düsseldorf, und der Terex Germany GmbH & Co. KG als herrschender Gesellschaft hat die vom Landgericht Düsseldorf bestellte sachverständige Prüferin, die I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ein Gutachten vorgelegt. Die Prüferin kommt in dem zu dem auf den 29. Oktober 2015 datierten Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5 % Abfindung und Ausgleich nicht zu ändern seien. Entsprechend den Vorgaben des Gericht hat die Prüferin auch eine sog. Sensitivitätsrechnung durchgeführt, bei der eine Marktrisikoprämie in Höhe von 4,5 % zugrunde gelegt wurde. Dabei ergibt sich ein Unternehmenswert je Aktie in Höhe von EUR 50,86 (Erhöhung um 11,8 % gegenüber der angebotenen Abfindung von EUR 45,52).
Zu dem folgenden, im Januar 2014 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der in Terex Material Handling & Port Solutions AG umbenannten Gesellschaft (inzwischen formwechselnd umgewandelt in Terex MHPS GmbH) läuft unter dem Aktenzeichen 31 O 6/14 (AktE) ein weiteres Spruchverfahren, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_26.html. Bei dem Squeeze-out hatte die Antragsgegnerin eine Barabfindung in Höhe von Euro 60,48 angeboten.
LG Düsseldorf, Az. 31 O 19/12 (AktE)
Verbraucherzentrale für Kapitalanlager e.V. u.a. ./. Terex Germany GmbH & Co. KG
105 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Frankfurt am Main
In dem seit 2012 laufenden Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Demag Cranes AG, Düsseldorf, und der Terex Germany GmbH & Co. KG als herrschender Gesellschaft hat die vom Landgericht Düsseldorf bestellte sachverständige Prüferin, die I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ein Gutachten vorgelegt. Die Prüferin kommt in dem zu dem auf den 29. Oktober 2015 datierten Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5 % Abfindung und Ausgleich nicht zu ändern seien. Entsprechend den Vorgaben des Gericht hat die Prüferin auch eine sog. Sensitivitätsrechnung durchgeführt, bei der eine Marktrisikoprämie in Höhe von 4,5 % zugrunde gelegt wurde. Dabei ergibt sich ein Unternehmenswert je Aktie in Höhe von EUR 50,86 (Erhöhung um 11,8 % gegenüber der angebotenen Abfindung von EUR 45,52).
Zu dem folgenden, im Januar 2014 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der in Terex Material Handling & Port Solutions AG umbenannten Gesellschaft (inzwischen formwechselnd umgewandelt in Terex MHPS GmbH) läuft unter dem Aktenzeichen 31 O 6/14 (AktE) ein weiteres Spruchverfahren, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_26.html. Bei dem Squeeze-out hatte die Antragsgegnerin eine Barabfindung in Höhe von Euro 60,48 angeboten.
LG Düsseldorf, Az. 31 O 19/12 (AktE)
Verbraucherzentrale für Kapitalanlager e.V. u.a. ./. Terex Germany GmbH & Co. KG
105 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Frankfurt am Main
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