Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: Comfort Enterprise (Germany) GmbH, Jagenbergstraße 19, 41468 Neuss.
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 103566
Zielgesellschaft: Medisana AG, Jagenbergstraße 19, 41468 Neuss eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16348 ISIN: DE0005492540 (auf den Inhaber lautende Stückaktien)
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und weitere Mitteilungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden im Internet unter www.easepal.com.cn/medisana-offer.html veröffentlicht werden.
Die Comfort Enterprise (Germany) GmbH (die 'Bieterin'), eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, die von der Xiamen Comfort Science & Technology Group Co., Ltd., 168#, Qianpu Road, Siming Zone, Xiamen, China, mittelbar kontrolliert wird, hat am 18. Dezember 2015 entschieden, den Aktionären der Medisana AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Medisana AG (die 'Medisana-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').
Im Wege mehrerer Aktienkaufverträge mit Aktionären der Medisana AG vom 18. Dezember 2015 hat die Bieterin Ansprüche auf die Übertragung von insgesamt 7.053.241 Medisana-Aktien (was rund 75,31% des Grundkapitals der Medisana AG entspricht) zu einem Kaufpreis von EUR 2,80 je Medisana-Aktie erworben. Die Übertragung der Aktien auf den Bieter soll voraussichtlich bis 31. Dezember 2015 erfolgen. Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis anzubieten. Dieser ergibt sich aus dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Medisana-Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, beträgt jedoch mindestens EUR 2,80. Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen stehen.
Wichtiger Hinweis:
Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') in der Angebotsunterlage der Bieterin für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Medisana-Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Medisana-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot der Bieterin zum Kauf von Medisana-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch die Bieterin.
Ein Angebot zum Erwerb der Medisana-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die Bieterin rechtzeitig veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.
Den Aktionären der Medisana AG wird empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der USA, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der Medisana AG werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ('USA') sowie in jeder anderen Jurisdiktion, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nicht gesetzeskonform wäre, stellt diese Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die Aufforderung eines Angebotes, Wertpapiere zu verkaufen, dar.
Das Übernahmeangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein Mittel des Handels mit dem Ausland oder zwischen den US-Bundestaaten (any means or instrumentality of foreign or interstate commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon, Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse (national securities exchange) in den USA durchgeführt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen