Die Deutsche Postbank AG informiert darüber, dass am 21. Dezember 2015
folgender Beschluss der Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG in das Handelsregister B des Amtsgerichts Bonn (HRB 6793) eingetragen wurde:
folgender Beschluss der Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG in das Handelsregister B des Amtsgerichts Bonn (HRB 6793) eingetragen wurde:
"Die Hauptversammlung hat am 28. August 2015 entsprechend dem Verfahren
nach § 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die Deutsche Bank Aktiengesellschaft
(Hauptaktionärin) mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am
Main, HRB 30000) gegen Barabfindung beschlossen."
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der von der Deutschen Bank AG angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der von der Deutschen Bank AG angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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