von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem am 30. April 2010 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Winkler+Dünnebier AG, 56564 Neuwied, hat das Landgericht Koblenz mitgeteilt, dass aufgrund von Vakanzen eine "Verfahrensförderung" erst wieder Mitte 2016 möglich sei. Wegen einer Änderung der Geschäftsverteilung ist die Zuständigkeit von der 3. auf die 4. Kammer für Handelssachen übergegangen (Az. neu: 4 HKO 97/15 UmwG, früher: 3 HKO 49/10).
In dem Spruchverfahren zu dem am 30. April 2010 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Winkler+Dünnebier AG, 56564 Neuwied, hat das Landgericht Koblenz mitgeteilt, dass aufgrund von Vakanzen eine "Verfahrensförderung" erst wieder Mitte 2016 möglich sei. Wegen einer Änderung der Geschäftsverteilung ist die Zuständigkeit von der 3. auf die 4. Kammer für Handelssachen übergegangen (Az. neu: 4 HKO 97/15 UmwG, früher: 3 HKO 49/10).
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