Corporate News-Mitteilung
Forchheim, den 17.09.2015 Der Vorstand der Weber & Ott Aktiengesellschaft, Forchheim, hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, den Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft zum Handel an der Bayerischen Börse zu München (Delisting) zu stellen. Damit wird sich die Weber & Ott Aktiengesellschaft mit Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktiengesellschaft zum Handel an der Bayerischen Börse zu München vollständig von der Börse zurückziehen.
Der Vorstand ist nach eingehender Prüfung mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu dem Ergebnis gekommen, dass auch in Folge der künftig zu erwartenden Regelungen, insbesondere durch die EU-Marktmissbrauchsverordnung (596/2014, Market Abuse Regulation, "MAR") und den daraus resultierenden Verpflichtungen, der damit einhergehende Kostenaufwand nicht durch den geringen wirtschaftlichen Nutzen einer Börsennotierung für die Weber & Ott Aktiengesellschaft gerechtfertigt sein wird. Dies gilt insbesondere, da die Gesellschaft unabhängig von der Börse sehr solide finanziert ist und auf absehbare Zeit keine Finanzierung über den Kapitalmarkt plant.
Forchheim, den 17.09.2015 Der Vorstand der Weber & Ott Aktiengesellschaft, Forchheim, hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, den Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft zum Handel an der Bayerischen Börse zu München (Delisting) zu stellen. Damit wird sich die Weber & Ott Aktiengesellschaft mit Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktiengesellschaft zum Handel an der Bayerischen Börse zu München vollständig von der Börse zurückziehen.
Der Vorstand ist nach eingehender Prüfung mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu dem Ergebnis gekommen, dass auch in Folge der künftig zu erwartenden Regelungen, insbesondere durch die EU-Marktmissbrauchsverordnung (596/2014, Market Abuse Regulation, "MAR") und den daraus resultierenden Verpflichtungen, der damit einhergehende Kostenaufwand nicht durch den geringen wirtschaftlichen Nutzen einer Börsennotierung für die Weber & Ott Aktiengesellschaft gerechtfertigt sein wird. Dies gilt insbesondere, da die Gesellschaft unabhängig von der Börse sehr solide finanziert ist und auf absehbare Zeit keine Finanzierung über den Kapitalmarkt plant.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen