Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Leppersdorf, 29. September 2015 - Der Vorstand der Sachsenmilch AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der Gesellschaft zugelassen sind, in Kürze zu beantragen (sogenanntes Delisting).
Nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Zulassung und Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt würden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Derzeit rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Börse voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet.
Nach dem Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt rechnet der Vorstand mit dem zeitnahen Widerruf von Amts wegen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Börse Berlin und Stuttgart. Die Aktien der Gesellschaft würden dann nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland handelbar sein.
Leppersdorf, den 29. September 2015
Der Vorstand
Leppersdorf, 29. September 2015 - Der Vorstand der Sachsenmilch AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die Aktien der Gesellschaft zugelassen sind, in Kürze zu beantragen (sogenanntes Delisting).
Nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Zulassung und Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt würden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Derzeit rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Börse voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet.
Nach dem Wirksamwerden der Entscheidung der Wertpapierbörse Frankfurt rechnet der Vorstand mit dem zeitnahen Widerruf von Amts wegen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Börse Berlin und Stuttgart. Die Aktien der Gesellschaft würden dann nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland handelbar sein.
Leppersdorf, den 29. September 2015
Der Vorstand
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