"Delisting: Vom Börsenhandel einfach abgeschnitten"
Die WirtschaftsWoche berichtet über die Diskussion zu dem Gesetzesvorhaben, über das am 2. Oktober 2015 abgestimmt werden soll:
Zu dem Beitrag:
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuern-und-recht-kompakt-delisting-vom-boersenhandel-einfach-abgeschnitten/12363162-all.html
Die WirtschaftsWoche berichtet über die Diskussion zu dem Gesetzesvorhaben, über das am 2. Oktober 2015 abgestimmt werden soll:
Auch nach den Nachbesserungen sieht Peter Dreier, Düsseldorfer Anwalt für Kapitalmarktrecht, die Rechte von Aktionären nicht ausreichend geschützt. Die Orientierung an einem Durchschnittsbörsenkurs sei nicht angemessen: „Ein fairer Wert für die Abfindung muss über ein Gutachten ermittelt werden.“ Der Börsenkurs könne allenfalls eine Wertuntergrenze abbilden. Sei der Ertragswert des Unternehmens (der Wert der künftigen Gewinne) laut einem unabhängigen Gutachten höher, müssten die Aktionäre auch eine höhere Abfindung erhalten. Ein vom Börsenkurs abweichender Wertansatz sei bislang nur bei wenigen Ausnahmen geplant, etwa bei erfolgter Kursmanipulation. Aktionäre wären aber in der Praxis kaum in der Lage, solche Umstände nachzuweisen. „Das Gesetz schützt so nicht Anleger, sondern die Interessen von Unternehmenslobbyisten“, sagt Anwalt Dreier. Die erfolgten Nachbesserungen seien „reine Augenwischerei“.Als Beispiel für das Auseinanderklaffen zwischen Börsenkurs und Ertragswert wird die Kabel Deutschland Holding AG erwähnt, die der Hauptaktionär zu einem Delisting gezwungen hat.
Zu dem Beitrag:
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuern-und-recht-kompakt-delisting-vom-boersenhandel-einfach-abgeschnitten/12363162-all.html
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