Laut DWDL.de ist der Squeeze-out-Beschluss nunmehr im Handelsregister eingetragen worden. Eine offizielle Bekanntmachung ist allerdings noch nicht erfolgt.
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Nachtrag vom 16 September 2015: Die Bekanntmachung der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses ist heute erfolgt. Die Angemessenheit des angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren vor dem Landgericht München I überprüft werden.
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Nachtrag vom 16 September 2015: Die Bekanntmachung der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses ist heute erfolgt. Die Angemessenheit des angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren vor dem Landgericht München I überprüft werden.
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