Pressemitteilung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz vom 24. September 2015
Das Thema „Delisting“, also der Widerruf der Zulassung von Aktien zum regulierten Markt, beschäftigt weiter die Politik. Nachdem im Oktober 2013 der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung, dass ein Delisting ohne Beschluss der Hauptversammlung und ohne Kaufangebot an die Aktionäre durchgeführt werden kann, zu einer wahren Delisting-Welle geführt hatte, will die Politik nun „anlegerschützend“ eingreifen. „Wir freuen uns natürlich, dass im Rahmen eines Gesetzes die Pflicht, den freien Aktionären ein Kaufangebot für ihre Aktien machen zu müssen, wieder eingeführt werden soll“, kommentiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die Diskussion.
„Nach der letzten Anhörung zu dem Gesetz hatten wir allerdings gehofft, dass die Politiker verstehen, wie existenziell wichtig die Möglichkeit ist, die Höhe eines solchen Angebots gerichtlich überprüfen lassen zu können. Nur dann haben die Anteilseigner die Chance, den ‚wahren Wert‘ für ihre Papiere zu bekommen. Da ist der Groschen offenbar noch nicht gefallen“, so der Anlegerschützer weiter. Daran ändere auch der Vorschlag nichts, eine solche gerichtliche Überprüfung bei Kursmanipulationen zu ermöglichen. „Anleger müssten also zunächst die Marktmanipulation beweisen. Das ist in den meisten Fällen schlicht unmöglich“, urteilt Tüngler.
Aktuell sieht die Planung vor, die Höhe des Pflichtangebots in der Regel am Börsenkurs zu orientieren. „Die nun kolportierte Idee, nicht den – wie ursprünglich geplant – durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei, sondern den der letzten sechs Monate als Basis zu nehmen, ändert nichts an unserer Kritik“, stellt Tüngler klar. „Der Börsenkurs bleibt, gerade bei kleinen Werten, manipulierbar. Auch wenn der verlängerte Zeitraum die Manipulation erschwert. Zudem unterliegt der Aktienkurs an der Börse extrem vielen externen Einflüssen, die mit dem Unternehmenswert nichts zu tun haben“, so Tüngler weiter. Daher müsse der Ertragswert als angemessene und manipulationsfreie Abfindung herangezogen werden. „Alles andere benachteiligt die freien Aktionäre und ermöglicht unnötig leicht den billigen Ausverkauf der deutschen Industrie“, ist Tüngler überzeugt.
Das Thema „Delisting“, also der Widerruf der Zulassung von Aktien zum regulierten Markt, beschäftigt weiter die Politik. Nachdem im Oktober 2013 der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung, dass ein Delisting ohne Beschluss der Hauptversammlung und ohne Kaufangebot an die Aktionäre durchgeführt werden kann, zu einer wahren Delisting-Welle geführt hatte, will die Politik nun „anlegerschützend“ eingreifen. „Wir freuen uns natürlich, dass im Rahmen eines Gesetzes die Pflicht, den freien Aktionären ein Kaufangebot für ihre Aktien machen zu müssen, wieder eingeführt werden soll“, kommentiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die Diskussion.
„Nach der letzten Anhörung zu dem Gesetz hatten wir allerdings gehofft, dass die Politiker verstehen, wie existenziell wichtig die Möglichkeit ist, die Höhe eines solchen Angebots gerichtlich überprüfen lassen zu können. Nur dann haben die Anteilseigner die Chance, den ‚wahren Wert‘ für ihre Papiere zu bekommen. Da ist der Groschen offenbar noch nicht gefallen“, so der Anlegerschützer weiter. Daran ändere auch der Vorschlag nichts, eine solche gerichtliche Überprüfung bei Kursmanipulationen zu ermöglichen. „Anleger müssten also zunächst die Marktmanipulation beweisen. Das ist in den meisten Fällen schlicht unmöglich“, urteilt Tüngler.
Aktuell sieht die Planung vor, die Höhe des Pflichtangebots in der Regel am Börsenkurs zu orientieren. „Die nun kolportierte Idee, nicht den – wie ursprünglich geplant – durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei, sondern den der letzten sechs Monate als Basis zu nehmen, ändert nichts an unserer Kritik“, stellt Tüngler klar. „Der Börsenkurs bleibt, gerade bei kleinen Werten, manipulierbar. Auch wenn der verlängerte Zeitraum die Manipulation erschwert. Zudem unterliegt der Aktienkurs an der Börse extrem vielen externen Einflüssen, die mit dem Unternehmenswert nichts zu tun haben“, so Tüngler weiter. Daher müsse der Ertragswert als angemessene und manipulationsfreie Abfindung herangezogen werden. „Alles andere benachteiligt die freien Aktionäre und ermöglicht unnötig leicht den billigen Ausverkauf der deutschen Industrie“, ist Tüngler überzeugt.
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