Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Unterföhring, 3. September 2015 - Der Vorstand der Kabel Deutschland Holding AG mit Sitz in Unterföhring ("Gesellschaft"), ISIN DE000KD88880, hat heute eine Weisung des herrschenden Unternehmens, der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, erhalten, gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt sowie zum Handel im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen (sogenanntes Delisting).
Nach Wirksamwerden der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse, die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen, werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland gehandelt werden. Derzeit rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der Gesellschaft in dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet. Die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Börsen Hamburg und Hannover wird von dem Delisting nicht unmittelbar betroffen.
Nach Wirksamwerden der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse, die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen, werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland gehandelt werden. Derzeit rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der Gesellschaft in dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet. Die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Börsen Hamburg und Hannover wird von dem Delisting nicht unmittelbar betroffen.
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