Pressemitteilung der Effecten-Spiegel AG
Am 31.08.2015 legte die Große Koalition einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie" (BT-Drucksachen 18/5010, 18/5272) vor, zu dem bereits am 07.09.2015 die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages stattfand. Der völlig überraschend eingebrachte Vorschlag sieht vor, dass für Aktiengesellschaften ein Rückzug von der Börse (Delisting) nur zulässig ist, wenn gleichzeitig ein Übernahmeangebot zum Erwerb der außenstehenden Aktien gemacht wird. Als Preis gilt allein der durchschnittliche Börsenkurs der letzten drei Monate. Eine Unternehmensbewertung auf Grundlage der Ertragswertmethode sowie die gerichtliche Überprüfung des Abfindungspreises durch ein Spruchverfahren soll es nicht mehr geben.
Getarnt als scheinbare Verbesserung des Anlegerschutzes entpuppt sich der Regierungsvorschlag bei genauerem Hinsehen als einer der aggressivsten Angriffe auf die letzten, noch verbliebenen Minderheitenrechte der Aktionäre.
Während Aktionärsvereinigungen und die SPD harte Kritik an diesem Vorschlag üben, wird er vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) befürwortet. Auf Anfrage der Effecten-Spiegel AG teilte das DAI mit: "Es ist sinnvoll, den Börsenrückzug wie den Börsengang im Kapitalmarktrecht und nicht im Aktienrecht zu regeln, da die betroffenen Aktionäre ihre Aktionärsrechte wie z.B. das Recht auf Dividende auch außerhalb der Börse behalten. Sachgerecht ist es auch, die Abfindungshöhe anhand des Börsenkurses zu bestimmen. Eine Entschädigung nach dem inneren Wert würde dagegen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten für die Unternehmen einhergehen und lange teure Rechtstreitigkeiten über die richtige Abfindungshöhe provozieren." Statt die Aktienkultur in Deutschland zu stärken, lässt sich das Deutsche Aktieninstitut mit dieser Haltung vor den Karren der Lobbyisten spannen.
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes würden jedoch nicht nur die Minderheitsaktionäre schutzlos gestellt, sondern auch die deutsche Wirtschaft. Gerade ausländische Großinvestoren werden in Zukunft den Druck auf die Minderheitsaktionäre (darunter auch viele Mitarbeiteraktionäre, Pensionskassen etc.) erhöhen, indem sie bereits im Übernahmeangebot mit einem späteren Delisting ohne Abfindung drohen. Kleinaktionäre und auch institutionelle Investoren werden so gezwungen, auch ein unangemessenes Übernahmeangebot anzunehmen und hätten keinerlei Rechtsschutz, eine wirtschaftlich volle Entschädigung anhand des Ertragswertes zu erhalten. Der Entwurf verstößt damit gegen das Eigentumsrecht aus Artikel 14 GG. Er ist eine Anleitung dafür, wie künftig Aktionäre billig aus ertragsstarken deutschen Gesellschaften gedrängt werden können, um diese dann unter Wert zu übernehmen. In der Konsequenz führt dies zum rabattierten Ausverkauf der deutschen Industrie, unterstützt vom deutschen Gesetzgeber.
Die Effecten-Spiegel AG hat daher auf ihrer Internetseite www.effecten-spiegel.com ein Musterschreiben für Aktionäre eingestellt, um ihren jeweiligen Bundestagsabgeordneten aufzufordern, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.
Marlis Weidtmann
Vorstand der Effecten-Spiegel AG,
Postfach 102243, 40013 Düsseldorf
Tel. (0211) 683022(0211) 683022
Fax (0211) 6912998
E-Mail: weidtmann@effecten-spiegel.de
Am 31.08.2015 legte die Große Koalition einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie" (BT-Drucksachen 18/5010, 18/5272) vor, zu dem bereits am 07.09.2015 die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages stattfand. Der völlig überraschend eingebrachte Vorschlag sieht vor, dass für Aktiengesellschaften ein Rückzug von der Börse (Delisting) nur zulässig ist, wenn gleichzeitig ein Übernahmeangebot zum Erwerb der außenstehenden Aktien gemacht wird. Als Preis gilt allein der durchschnittliche Börsenkurs der letzten drei Monate. Eine Unternehmensbewertung auf Grundlage der Ertragswertmethode sowie die gerichtliche Überprüfung des Abfindungspreises durch ein Spruchverfahren soll es nicht mehr geben.
Getarnt als scheinbare Verbesserung des Anlegerschutzes entpuppt sich der Regierungsvorschlag bei genauerem Hinsehen als einer der aggressivsten Angriffe auf die letzten, noch verbliebenen Minderheitenrechte der Aktionäre.
Während Aktionärsvereinigungen und die SPD harte Kritik an diesem Vorschlag üben, wird er vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) befürwortet. Auf Anfrage der Effecten-Spiegel AG teilte das DAI mit: "Es ist sinnvoll, den Börsenrückzug wie den Börsengang im Kapitalmarktrecht und nicht im Aktienrecht zu regeln, da die betroffenen Aktionäre ihre Aktionärsrechte wie z.B. das Recht auf Dividende auch außerhalb der Börse behalten. Sachgerecht ist es auch, die Abfindungshöhe anhand des Börsenkurses zu bestimmen. Eine Entschädigung nach dem inneren Wert würde dagegen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten für die Unternehmen einhergehen und lange teure Rechtstreitigkeiten über die richtige Abfindungshöhe provozieren." Statt die Aktienkultur in Deutschland zu stärken, lässt sich das Deutsche Aktieninstitut mit dieser Haltung vor den Karren der Lobbyisten spannen.
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes würden jedoch nicht nur die Minderheitsaktionäre schutzlos gestellt, sondern auch die deutsche Wirtschaft. Gerade ausländische Großinvestoren werden in Zukunft den Druck auf die Minderheitsaktionäre (darunter auch viele Mitarbeiteraktionäre, Pensionskassen etc.) erhöhen, indem sie bereits im Übernahmeangebot mit einem späteren Delisting ohne Abfindung drohen. Kleinaktionäre und auch institutionelle Investoren werden so gezwungen, auch ein unangemessenes Übernahmeangebot anzunehmen und hätten keinerlei Rechtsschutz, eine wirtschaftlich volle Entschädigung anhand des Ertragswertes zu erhalten. Der Entwurf verstößt damit gegen das Eigentumsrecht aus Artikel 14 GG. Er ist eine Anleitung dafür, wie künftig Aktionäre billig aus ertragsstarken deutschen Gesellschaften gedrängt werden können, um diese dann unter Wert zu übernehmen. In der Konsequenz führt dies zum rabattierten Ausverkauf der deutschen Industrie, unterstützt vom deutschen Gesetzgeber.
Die Effecten-Spiegel AG hat daher auf ihrer Internetseite www.effecten-spiegel.com ein Musterschreiben für Aktionäre eingestellt, um ihren jeweiligen Bundestagsabgeordneten aufzufordern, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.
Marlis Weidtmann
Vorstand der Effecten-Spiegel AG,
Postfach 102243, 40013 Düsseldorf
Tel. (0211) 683022(0211) 683022
Fax (0211) 6912998
E-Mail: weidtmann@effecten-spiegel.de
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