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Dienstag, 22. April 2014

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sedo Holding Aktiengesellschaft

Sedo Holding Aktiengesellschaft

Köln


Die Hauptversammlung der Sedo Holding AG mit Sitz in Köln hat am 03.02.2014 der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die United Internet Ventures AG, Montabaur, zugestimmt.
                             
Beim Landgericht Köln ist zum Aktenzeichen 91 O 30/14 ein Antrag gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG, § 327 f AktG eingegangen.
                             
Als gemeinsamer Vertreter der nicht antragstellenden Aktionäre ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 SpruchG bestellt worden:

Rechtsanwalt Dr. Albrecht M. Wenner,
Weißenburgstraße 76, 50670 Köln.

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. April 2014

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