Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 29. April 2014
Nach erfolgreichem Übernahmeangebot hat die Vienna GmbH, München, im November 2012 gemäß § 39 a WpÜG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG ("vwd AG") beantragt. Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat der Vienna GmbH am 29. April 2014 mitgeteilt, dass die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Januar 2014, mit dem die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2013 (berichtigt mit Beschluss vom 23. April 2013) betreffend die Übertragung sämtlicher Aktien der Minderheitsaktionäre an der vwd AG auf die Vienna GmbH ("Squeeze-Out-Beschluss") verworfen bzw. zurückgewiesen wurden, zurückgenommen wurden. Die vwd AG geht deshalb davon aus, dass der Squeeze-Out-Beschluss damit am 29. April 2014 rechtskräftig geworden ist und alle Aktien der vwd AG ("vwd-Aktien"), die nicht der Vienna GmbH gehören, in das Eigentum der Vienna GmbH übergegangen sind.
Der Börsenhandel der Aktien der vwd AG wird damit unverzüglich, d.h. voraussichtlich noch heute am 29. April 2014, durch die jeweiligen Börsen ausgesetzt, die Börsennotierung der vwd-Aktien voraussichtlich mit Handelsschluss heute am 29. April 2014 durch die jeweiligen Börsen eingestellt. Die bis zur Aussetzung noch gehandelten vwd-Aktien verbriefen nur noch die Barabfindungsansprüche der Minderheitsaktionäre.
Frankfurt, den 29. April 2014
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Anmerkung der Redaktion: Im Rahmen des Übernahmeangebots hatte die Vienna GmbH EUR 2,80 je vwd-Aktie geboten.
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