Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Dragonfly GmbH & Co. KGaA (die „Bieterin“) hat am 28. Februar 2014 die Angebotsunterlage(„Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der Celesio AG („Celesio“) zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien der Celesio (ISIN DE000CLS1001) sowie der von ihnen gehaltenen neuen Aktien der Celesio (ISIN DE000CLS1043) („Celesio-Aktien“) gegen eine Geldleistung von EUR 23,50 je Celesio-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots ist am 2. April 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) abgelaufen.Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)
I. Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
Am Ende der Annahmefrist, am 2. April 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag“) betrug das Grundkapital von Celesio EUR 260.068.728,32 und war in 203.178.694 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.
1. Am Meldestichtag hielt die Bieterin 152.331.805 Celesio-Aktien; dies entspricht einem Anteil von ca. 74,97% des zum Meldestichtag ausgegebenen Grundkapitals und der Stimmrechte an Celesio. Diese Stimmrechte werden Dragonfly Verwaltungs GmbH, Cougar I UK Limited, Cougar II UK Limited, Cougar III UK Limited, McKesson US Finance Corporation und McKesson Corporation, jeweils mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.
2. Am Meldestichtag hielt die McKesson International Holdings IV S.à r.l., eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, 972.040 Celesio-Aktien; dies entspricht einem Anteil von ca. 0,48% des zum Meldestichtag ausgegebenen Grundkapitals und der Stimmrechte an Celesio. Diese Stimmrechte werden McKesson International Holdings, McKesson International Bermuda IP2A Limited und McKesson Corporation, jeweils mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die McKesson International Holdings IV S.à r.l. hat das Übernahmeangebot für die von ihr gehaltenen 972.040 Celesio-Aktien angenommen.
3. Bis zum Meldestichtag wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 1.567.026 Celesio-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,77% des zum Meldestichtag ausgegebenen Grundkapitals und der Stimmrechte an Celesio.
4. Zum Meldestichtag hielten weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen weitere Celesio-Aktien oder Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente im Sinne der §§ 25, 25a WpHG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Celesio-Aktien gemäß § 30 WpÜG zugerechnet.
5. Die Gesamtzahl der von der Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen am Meldestichtag gehaltenen Celesio-Aktien zuzüglich der Celesio-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, beläuft sich auf 153.898.831 Celesio-Aktien, wobei Aktien, die mehreren der vorgenannten Sachverhalte unterfallen, nur einmal gezählt werden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 75,75% des zum Meldestichtag ausgegebenen Grundkapitals und der Stimmrechte an Celesio.
II. Weitere Annahmefrist
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG können alle Aktionäre von Celesio, die das Übernahmeangebot bisher nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot noch innerhalb von zwei Wochen nach der hiermit erfolgten Bekanntmachung, d.h. – da der 21. April 2014 in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag ist – bis zum 22. April 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen.
III. Vollzug des Übernahmeangebots
Die Abwicklung des Übernahmeangebots und die Gutschrift der Angebotsgegenleistung wird spätestens sieben Bankarbeitstage nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Übernahmeangebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG erfolgen.
Frankfurt am Main, 7. April 2014
Dragonfly GmbH & Co. KGaA
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