Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) schreibt in den DSW Mitteilungen Nr. 4/2014:
"Die DSW hat sich aufgrund der katastrophalen Auswirkungen der Frosta-Entscheidung für die Aktionäre beim Gesetzgeber in Berlin bereits massiv für eine entsprechende Gesetzesänderung eingesetzt. Im Übrigen ist auch eine neue Regelung über Brüssel möglich, denn dort existieren Vorschläge der britischen Wertpapieraufsicht FCA, das Delisting wieder anlegergerechter zu gestalten."
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