von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ergebnisabführungsvertrag der Hotel Reservation Service Ragge GmbH (HRS), Köln, als herrschender Gesellschaft mit der hotel.de AG, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nunmehr den Barabfindungsbetrag auf EUR 24,06 je hotel.de-Aktie angehoben (Beschluss vom 3. April 2014, Az. 1 HK O 7833/12). Die Anhebung um EUR 0,90 entspricht einer Erhöhung um fast 4 %. Nach der Entscheidung ist ein höherer Ausgleich jedoch nicht geschuldet. Die Antragsgegnerin hat die Kosten der Antragsteller zu tragen (mit Ausnahme eines als verfristet und damit unzulässig beurteilten Spruchantrags).
Nach Ansicht des Gerichts ist der Ertragswert höher als der relevante Börsenkurs, den es mit EUR 22,22 angibt. Bei der Überprüfung der angesetzten Parameter hat das Landgericht u.a. den Basiszinssatz von 2,5 % auf 2,25 % gesenkt (S. 37). Den Risikozuschlag hat es mit 4,10 % unverändert gelassen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum OLG München eingelegt werden.
Zwischenzeitlich ist im Oktober 2013 der Übertragungsbeschluss hinsichtlich der von den Minderheitsaktionären der hotel.de AG gehaltenen Aktien die Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH eingetragen worden. Für den Squeeze-out hatte die Hauptaktionärin EUR 28,75 je auf den Namen lautende Stückaktie der hotel.de AG angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/10/bekanntmachung-uber-den-ausschluss-der_23.html. Diesbezüglich läuft ein weiteres Spruchverfahren.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7833/12
Hiss Reet Ludic GmbH u.a. ./. Hotel Reservation Service Ragge GmbH
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen