Berlin, 23. April 2014 - Wie am 7. März 2014 angekündigt, beabsichtigen die
Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG den Abschluss eines
Beherrschungsvertrags mit der Deutsche Wohnen AG als herrschendem
Unternehmen und der GSW Immobilien AG als beherrschtem Unternehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters
haben sich die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG vorbehaltlich
des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers sowie
der Zustimmung der Aufsichtsräte der Deutsche Wohnen AG und der GSW
Immobilien AG geeinigt, den außenstehenden Aktionären in dem
Beherrschungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 7 Aktien der Deutsche
Wohnen AG für je 3 Aktien der GSW Immobilien AG anzubieten. Des Weiteren
haben sich die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG unter den
vorgenannten Vorbehalten geeinigt, dass in dem Beherrschungsvertrag für die
außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG eine jährliche feste
Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende in Höhe von EUR 1,40 nach
Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
der GSW Immobilien AG für jedes volle Geschäftsjahr vereinbart werden soll.
Der Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben den bereits
genannten Gremienentscheidungen insbesondere der Zustimmung der
Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG, die
für den 11. Juni 2014 bzw. 18. Juni 2014 geplant sind, sowie der Eintragung
in das Handelsregister der GSW Immobilien AG.
GSW Immobilien AG
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
ISIN: DE000GSW1111
WKN: GSW111
Kontakt:
Investor Relations
Tel.: 030. 25 34 13 62
Email: ir@gsw.de
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