von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mehrere Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG hatten - wie bereits von uns berichtet, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/02/generali-deutschland-holding-ag-klage.html - gegen den einzigen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Dezember 2013 (Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Assicurazioni Generali S.p.A.) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage zum Landgericht Köln erhoben. Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung (Gütetermin und früher erster Termin) auf den 25. April 2014, 10:30 Uhr, bestimmt.
Bezüglich dieser Klage wurde ein Freigabeantrag eingereicht, um den Squeeze-out-Beschluss trotzdem eingetragen zu erhalten. Über diesen ist offenbar bislang noch nicht abschließend entschieden worden.
Angesichts der noch nicht erfolgten Eintragung hat die Gesellschaft einen Dividendenvorschlag vorgelegt. Der liegt mit EUR 5,60 sogar um 40 Cent über dem Vorjahreswert. Die Generali Deutschland Holding AG hatte zuletzt erfreuliche Zahlen vorgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/04/generali-deutschland-holding-ag.html.
Offen ist allerdings, ob es tatsächlich zu einer Zahlung der Dividende kommen wird. Denkbar ist, dass zuvor erfolgreich die Freigabe der Eintragung erfolgen wird oder mit den Anfechtungsklägern ein Vergleich gefunden werden kann.
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