von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Knürr AG hat das Landgericht München I die Barabfindung auf EUR 83,84 angehoben (Beschluss vom 28. März 2014). Die Hauptaktionärin, die Emerson Electric Nederland B.V., Amsterdam/Niederlande, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 82,00 je Stammaktie und EUR 55,00 je Vorzugsaktie geboten.
Das Gericht folgt damit dem gerichtlich bestellten Gutachter. Der Sachverständige WP/StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Deitmer war zu einem Unternehmenswert von EUR 83,84 je Knürr-Aktie (ohne Unterscheidung zwischen Vorzugs- und Stammaktie) gekommen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/gerichtliches-gutachten-im.html. Viele der von ihm angeforderten Unterlagen wurden von der Antragsgegner bzw. der Gesellschaft jedoch nur deutlich verspätet und zum Teil gar nicht zur Verfügung gestellt.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.
LG München I, 4HK O 18925/08
Helfrich ./. Emerson Electric Nederland B.V.
67 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RAin Daniela A. Bergdoldt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Emerson Electric Nederland B.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller
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