von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht (LG) Hamburg hat in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der Shigo Asia AG, Hamburg, die Barabfindung von EUR 21,73 auf EUR 29,65 erhöht (Beschluss vom 21. März 2014). Dies entspricht einer Anhebung um 36,45 %.
In dem Verhandlungstermin am 10. Februar 2014 hatte das Landgericht die Wirtschaftsprüfer Wolfram Wagner und Ulrich Kühnen von der Stüttgen & Haeb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einvernommen, siehe auch http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/09/spruchverfahren-zu-squeeze-out-shigo.html.
Das LG Hamburg kommt auf einen Unternehmenswert der Shigo Asia AG in Höhe von EUR 88.955.914,- (statt EUR 65.200.000,-). Es hat in der Entscheidung u.a. die von der Antragsgegnerin mit 5 % angesetzte Marktrisikoprämie auf 4,5 % reduziert. Ansonsten betont das Gericht, dass es hinsichtlich mehrerer Parameter keine eindeutige Lösung gebe und daher das Gericht eine bewertende Schätzung nach § 287 ZPO vornehmen müsse.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingereicht werden.
LG Hamburg, 417 HKO 205/12
41 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrau
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Crown Eminence Investment Limited:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer
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