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Mittwoch, 24. Juli 2024
BayWa AG: Vorläufige Geschäftszahlen des ersten Halbjahres 2024, Prognoseaussetzung und Terminverschiebung der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen
BayWa AG veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2024 und setzt die EBIT-Prognose für das Geschäftsjahr 2024 aus.
Im ersten Halbjahr 2024 erzielte der BayWa-Konzern nach vorläufigen Zahlen einen Konzernumsatz in Höhe von 10,7 Mrd. Euro (1. Halbjahr 2023: 12,6 Mrd. Euro) und ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 149,5 Mio. Euro (1. Halbjahr 2023: 322,1 Mio. Euro). Das vorläufige Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im 2. Quartal beträgt 61,3 Mio. Euro nach einem negativen EBIT von minus 61,3 Mio. Euro im 1. Quartal. Diese EBIT-Zahlen stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der durch die Aktienkursentwicklung erforderlich gewordenen und noch durchzuführenden Impairment-Überprüfungen (IAS 36).
Infolge der Impairment-Überprüfungen verzögert sich die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts 2024 (bisher vorgesehen für den 8. August 2024). Die vollständigen Ergebnisse der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres werden mit dem Halbjahresfinanzbericht am 27. September 2024 veröffentlicht.
Deshalb hat der Vorstand heute beschlossen, die für das Geschäftsjahr 2024 abgegebene EBIT-Prognose (Zielkorridor zwischen 365 und 385 Mio. Euro) zurückzuziehen. Mit Blick auf das laufende Sanierungsgutachten ist es dem Vorstand nicht möglich, zum derzeitigen Zeitpunkt eine hinreichend belastbare, konkrete neue Prognose für das EBIT für das Geschäftsjahr 2024 abzugeben.
Die Gesellschaft ist weiterhin in konstruktiven Gesprächen mit den Finanzierungspartnern. Aufgrund dieser Gespräche und der eingeleiteten Maßnahmen geht der Vorstand unverändert davon aus, dass die Finanzsituation nachhaltig gestärkt werden kann.
Teilvergleich im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISRA VISION PARSYTEC AG: Erhöhung der Barabfindung um EUR 3,- auf EUR 13,24 je Aktie (+ 29,3 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Köln hat in dem Termin am 19. Juli 2024 einen Teilvergleich der Antragsgegnerin mit dem Großteil der Antragsteller und dem gemeinsamen Vertreter geschlossen. Die übrigen Antragsteller können diesem Vergleich noch beitreten.
Der protokollierte Vergleich sieht eine Erhöhung der Barabfindung um EUR 3,- auf EUR 13,24 je Aktie vor. Dies entspricht einer Anhebung um ca. 29,3 %. Der Erhöhungsbetrag wird in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB ab dem 25. August 2021 verzinst.
Abwicklungshinweise werden im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Antragsgegnerin hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Stuttgart, als Abwicklungsstelle beauftragt.
LG Köln, Az. 82 O 94/21
Langhorst u.a. ./. ISRA Vision GmbH (zuvor: ISRA VISION AG)
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
Dienstag, 23. Juli 2024
VIB-Großaktionärin fordert Sonderprüfung hinsichtlich des 250-Millionen-Euro-Kredits der VIB Vermögen AG an ihre Mehrheitsaktionärin Branicks Group AG
Zum Hintergrund: Die VIB gab ihrer Mehrheitsaktionärin Branicks am 7. Juli 2023 einen Kredit über EUR 200 Mio. Das Darlehen wird am 7. Juli 2025 fällig und war ursprünglich mit 9,8 % p.a. verzinst. Branicks steckte im Sommer 2023 wegen anstehender Refinanzierungen von Schuldscheindarlehen und einer Brückenfinanzierung für den Mehrheitserwerb an VIB bei einem gleichzeitig ausgetrockneten Transaktionsmarkt und gestiegenen Kreditkosten in einer schwierigen Lage. Im September 2023 stockte VIB das Darlehen an Branicks um zusätzliche EUR 50 Mio. auf. Branicks hat kürzlich ein StaRUG-Verfahren durchlaufen.
Aus der ergänzten Einladung zur Hauptversammlung der VIB Vermögen AG am 14. August 2024:
"8. Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers
Die Mann Vermögensverwaltung eGbR schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Es wird eine Sonderprüfung gemäß § 142 Abs, 1 Satz 1 AktG zur Untersuchung der Darlehensgewährung der VIB Vermögen AG (nachfolgend „VIB") an die Branicks Group AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (nachfolgend „Branicks") im Jahr 2023 sowie aller in der Folgezeit mit dem Darlehen in Zusammenhang stehenden Umstände und Maßnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat der VIB sowie des Vorstands der Branicks durchgeführt.
Zum Sonderprüfer wird die
RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Herr Wirtschaftsprüfer Steuerberater Jörg Neis,
Holzmarkt 1, 50676 Köln,
bestellt.
Der Sonderprüfer soll insbesondere folgende Umstände prüfen:
a) Welche alternativen Investitionsmöglichkeiten hat der Vorstand der VIB nach dem Abschluss des neuen Konsortialkreditvertrages vom 28. Februar 2023 geprüft? Welche langfristigen und profitablen Investitionsmöglichkeiten gab es im Kerngeschäft der VIB, dem Erwerb und der Entwicklung von Logistik- und Light-Industrial-Immobilien? Auf welcher Informationsgrundlage haben Vorstand und Aufsichtsrat der VIB entschieden, einen Teil des im Februar 2023 neu aufgenommenen Fremdkapitals als Darlehen an die Branicks zu geben? Welche wirtschaftlichen Vorteile oder Nachteile ergaben sich für die VIB durch die Darlehensgewährung im Vergleich zu einer anderweitigen Verwendung der liquiden Mittel? Haben Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt, dass die Vergabe von Darlehen nicht zum Unternehmensgegenstand zählt? Lag eine angemessene Risikobeurteilung zugrunde, die berücksichtigte, dass die Größe des Darlehens auch im Verhältnis zur Bilanzsumme und zum Eigenkapital der VIB eine erhebliche, außerordentliche Größenordnung und damit Risikoposition darstellt?
b) War der Darlehensrückzahlungsanspruch auch unter Berücksichtigung der bestellten Sicherheit bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, wie sie auch bei der Bewertung von Forderungen aus Drittgeschäften im Rahmen der Bilanzierung maßgeblich ist, zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung vollwertig? Wie hat sich der Vorstand der VIB davon überzeugt, dass die Branicks im Zeitpunkt der Fälligkeit des Darlehens auch zahlungsfähig ist, insbesondere im Hinblick auf die weiteren vor dem Darlehen der VIB fällig werdenden Bankdarlehen der Branicks bei einem gleichzeitig zum Erliegen gekommenen Transaktionsmarkt (Aussage Branicks im Bericht zum 1. Quartal 2023 vom 11. Mai 2023, Seite 2)?
c) Von wem ging die Initiative für eine Darlehensgewährung an die Branicks aus? Hat der Vorstand der Branicks Einfluss auf den Vorstand oder den Aufsichtsrat der VIB genommen, um die Gewährung des Darlehens zu erreichen und in welcher Art und Weise ist dies ggf. erfolgt? Welche Personen bei der VIB haben hierzu Gespräche mit Vertretern der Branicks geführt, wann fanden diese Gespräche statt und wer waren die Vertreter der Branicks? Wann stand die Vergabe eines Darlehens an die Branicks fest? Wann und von wem erfolgte die Beauftragung der externen Berater mit der Erstellung eines Darlehensvertrags?
d) Von welcher Seite ist die Verpfändung von 75 % der Kommanditanteile an der DIC 27 Portfolio GmbH & Co. KG als Sicherheit für den Kredit vorgeschlagen worden? Welchen Wert hatten die Kommanditanteile zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung? Welche weiteren Sicherheiten hat die VIB geprüft und gefordert, aber nicht erhalten? Entspricht die Verpfändung von 75 % der Kommanditanteile einer drittüblichen Besicherung? Wie erfolgt eine Verwertung der Sicherheit? Setzt die Verwertung eine Liquidation der Gesellschaft voraus, so dass Wertverluste bei der Verwertung drohen? Wurde dabei berücksichtigt, dass die Kommanditanteile das Eigenkapital der Kommanditgesellschaft und damit die höchste Risikoposition im Falle einer Insolvenz darstellen? Wann und durch wen erfolgte die Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Werthaltigkeit der Sicherheit? Wurde hier eine übliche Unternehmensbewertung mit risikoadjustierter Abzinsung der zukünftigen Unternehmensergebnisse durchgeführt? Wie sieht die Planungsrechnung aus, aus der die künftigen Unternehmensergebnisse abgeleitet wurden? Wurde diese Planungsrechnung auf Plausibilität hin überprüft und welches Ergebnis ergab sich aus dieser Plausibilitätsprüfung? Wie hat der Vorstand die Verwertbarkeit (Fungibilität) der Sicherheit im Falle eines möglichen Defaults der Branicks ermittelt und welche externen Berater haben die Fungibilität bestätigt? Welche Kündigungsmöglichkeiten vor dem 5. Juli 2025 sieht der Darlehensvertrag vor und an welche Voraussetzungen sind sie gebunden? Ist ein jederzeitiges Kündigungsrecht oder ein Recht auf Verstärkung der Sicherheiten für den Fall der Bonitätsverschlechterung der Branicks vereinbart worden? Falls solche Rechte vereinbart wurden, an welche konkreten Voraussetzungen sind sie gebunden? Ist insbesondere die Einhaltung von bestimmten Finanzkennzahlen wie etwa von Eigenmittel-, Verschuldungs-, Liquiditäts- oder Renditekennziffern (sog. Covenants) vorgesehen?
e) Tragen die sonstigen Konditionen des Darlehensvertrags der risikobehafteten wirtschaftlichen Situation der Branicks im Sommer 2023 Rechnung? Wie hat der Vorstand die Angemessenheit der Verzinsung, auch im Drittvergleich, ermittelt, insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Bonität der Branicks zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung? Enthalten die vereinbarten Konditionen fremdübliche Risikozuschläge? Welcher Schaden ist der VIB durch die vorzeitige Ablösung der niedrig verzinsten Bankenfinanzierung über EUR 245 Mio. und die Aufnahme eines neuen Kredits über EUR 505 Mio. zu deutlich höheren Zinssätzen (auch unter Berücksichtigung der Laufzeitverlängerung) im Marktvergleich entstanden?
f) Gab es zum Zeitpunkt der Entscheidung oder des Abschlusses des Darlehensvertrags bereits dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat der VIB bekannte Planungen, wie die Branicks die Darlehensmittel verwendet? Wann ist hierüber gesprochen worden, und wenn ja, wer waren die an diesen Gesprächen beteiligten Personen? Hat der Vorstand überprüft, ob, die Darlehensgewährung möglicherweise eine nach § 71a Abs. 1 Satz 1 AktG unzulässige Finanzierungshilfe zum Erwerb von Aktien der VIB durch Branicks darstellt? Hat er hierzu externe Berater hinzugezogen, und wenn ja, welche Informationen über die Darlehensverwendung standen diesen zur Verfügung und zu welchem Ergebnis gelangten diese externen Berater? Wann erfolgten die Zukäufe der Aktien, mit denen Branicks im Jahr 2023 den Anteil an der VIB von 68 % auf 69 % erhöht hat? Gab es einen inhaltlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit der Gewährung bzw. Erhöhung des Darlehens? Sind die Darlehensmittel für den Aktienkauf bzw. dafür eingesetzt worden, um die Brückenfinanzierung der Branicks, die der Finanzierung des Kaufs der VIB-Aktien diente, im Juli 2023 in Höhe von EUR 200 Mio. und im März 2024 in Höhe von EUR 40 Mio. zu tilgen?
g) Wie haben sich diejenigen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, die auch bei der Branicks Organfunktionen ausüben, mit dem Interessenkonflikt auseinandergesetzt? Ist der Aufsichtsrat hierzu anwaltlich beraten worden, ggf. mit welchem Ergebnis? Auch soll der Sonderprüfer ermitteln, ob die relevanten Beschlüsse im Vorstand und Aufsicht satzungsgemäß und einstimmig ergangen sind. In welcher Form und mit welcher Zielrichtung hat der Aufsichtsrat auf die Ausgestaltung des Darlehens Einfluss genommen?
h) Der Sonderprüfer hat für den Zeitraum nach der Darlehensausreichung zu prüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bis zum heutigen Tag im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung Maßnahmen ergriffen haben, durch die ein wirtschaftlicher Nachteil der VIB vermieden wird. So soll der Sonderprüfer prüfen, ob der Vorstand bei der sukzessiven Verschlechterung der Bonität der Branicks oder der Verletzung vereinbarter Covenants eine vorzeitige Kündigung des Darlehens oder eine zusätzliche Besicherung geprüft und ggf. gefordert hat. War der Darlehensrückzahlungsanspruch auch unter Berücksichtigung der bestellten Sicherheit bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, wie sie auch bei der Bewertung von Forderungen aus Drittgeschäften im Rahmen der Bilanzierung maßgeblich ist, im Zeitraum nach der Darlehensgewährung stets vollwertig? Mit welchen Bewertungsmethoden hat der Vorstand der VIB die Werthaltigkeit der Sicherheit ermittelt? Ist hierbei eine anerkannte Bewertungsmethode (Ertragswertverfahren/DCF-Methode) herangezogen worden? Ist die Sicherheit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Sonderprüfung vollwertig? Wie haben Aufsichtsrat und Vorstand sich mit der Bonitätsverschlechterung der Branicks nach Ausreichung des Darlehens befasst und welche Maßnahmen wurden diskutiert und mit welchem Ergebnis? War die Eröffnung des StaRUG-Verfahrens sowie die Verschiebung der Veröffentlichung des Jahresabschlusses nicht ein Fall von Bonitätsverschlechterung gegenüber dem Zeitpunkt der Darlehensausreichung? Haben sich Vorstand und Aufsichtsrat mit der mehrfachen Absenkung des S&P-Ratings der Branicks im Juli und November 2023 sowie im Januar und März 2024 auseinandergesetzt? Wenn ja, welche Vorschläge hat der Vorstand hierzu dem Aufsichtsrat unterbreitet und wurden diese ggf. umgesetzt oder abgelehnt? Aus welchen Gründen wurde die vorzeitige Rückzahlung nicht gefordert als Anfang 2024 deutlich wurde, dass sich die Situation der Branicks deutlich weiter verschlechtert hatte? Hat der Vorstand der Branicks Einfluss auf den Vorstand oder den Aufsichtsrat der VIB genommen, um die unveränderte Fortführung des Darlehens zu erreichen und in welcher Art und Weise ist dies ggf. erfolgt? Wann fanden hierzu Gespräche statt und wer hat an diesen Gesprächen teilgenommen? In welcher Höhe hat sich der Zinssatz durch die Verschlechterung des Ratings der Branicks erhöht? Hat der Vorstand geprüft bzw. gefordert, dass die Zinsen für das Darlehen angesichts der sich verschlechternden Bonität erhöht werden? Wenn ja, aus welchen Gründen kam der Vorstand zu dem Ergebnis, dass sie nicht erhöht werden? Hält eine unveränderte Fortführung des Darlehens bei stetig verschlechterter Bonität des Schuldners einem Fremdvergleich stand? Hierbei ist die Verzinsung der 2026 fälligen Anleihe zum Zeitpunkt der Darlehensausreichung bzw. zum Zeitpunkt der Hauptversammlung und insbesondere die Entwicklung der Verzinsung in diesem Zeitraum beachtlich.
i) Welche Maßnahmen hat der Vorstand der VIB ergriffen, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Branicks sowie die jederzeitige Werthaltigkeit des Rückzahlungsanspruchs fortlaufend zu kontrollieren? Welche Kriterien hat der Vorstand hierbei zugrunde gelegt und welche Personen waren bei der Branicks verantwortlich für die Übermittlung der angeforderten Informationen? Welche Maßnahmen hat der Aufsichtsrat getroffen, um eine pflichtgemäße Kontrolle sicherzustellen? In welchem zeitlichen Turnus hat sich der Aufsichtsrat über die, Ergebnisse der Kontrollen berichten lassen und welche Unterlagen hat hierzu der Vorstand vorgelegt? Sind hier externe Berater involviert worden und falls ja, welche Berater haben hierbei mit welchem zeitlichen Aufwand unterstützt? Welche Aufgaben haben diese externen Berater übernommen? Haben die externen Berater schriftliche Berichterstattungen vorgelegt oder ihre Ergebnisse nur mündlich vorgetragen? Welche Konsequenzen haben sich aus der externen Beratung ergeben?
j) Wann hat der Vorstand der VIB davon Kenntnis erlangt, dass die Branicks eine Restrukturierung der Brückenfinanzierung und des Schuldscheindarlehens mittels eines Verfahrens nach dem StaRUG einleitet? Hat der Vorstand nach Kenntniserlangung geprüft, ob eine Kündigung des Darlehensvertrags - ordentlich oder außerordentlich - möglich ist? Wann fand eine solche Prüfung statt und mit welchem Ergebnis? Hat der Vorstand hierzu externe Berater hinzugezogen, wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese? Aus welchen Gründen haben sich der Vorstand und ggf. der Aufsichtsrat trotz einer ggf. bestehenden Kündigungs- oder Nachbesicherungsmöglichkeit dagegen entschieden, diese auszuüben? Weshalb wurden fällige Zinszahlungen der Branicks in Höhe von EUR 6,3 Mio. gestundet (s. Geschäftsbericht 2023, Anhang D.23)? Ist die Stundung vertraglich vereinbart worden und wenn ja, zu welchen Konditionen? Ist die Stundung der Zahlung von Zinsen auf das Darlehen und damit die Ausweitung des Darlehens nicht ein Hinweis auf Liquiditätsprobleme der Branicks? Welche Vorgänge haben zu der Stundung geführt? Ist die Darlehensausweitung durch Stundung der Zinszahlung von Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüssen gedeckt? Wann wurden entsprechende Beschlüsse gefasst und mit welchem Abstimmungsergebnis? Sind die Zinsen inzwischen bezahlt worden oder in welcher Höhe bestehen die Zinsforderungen der VIB gegen die Branicks?“
VARTA: Ein Kurs-Blutbad mit Ankündigung
IMMOFINANZ AG: IMMOFINANZ und CPIPG starten Prozess zur Evaluierung einer weiteren Integration und einer möglichen Zusammenführung
Die Organe der IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) haben heute beschlossen, mit der Mehrheitsaktionärin der IMMOFINANZ, der CPI Property Group S.A. („CPIPG“), die rund 75 % an IMMOFINANZ hält (104.004.581 Aktien), einen Rahmenvertrag abzuschließen, um einen gemeinsamen Evaluierungsprozess zur Prüfung von möglichen Unternehmenszusammenführungen, grenzüberschreitender Verschmelzung oder anderen Formen der Integration oder einer Zusammenführung von Vermögenswerten, Funktionen und wichtigen Unternehmenseinheiten zu starten. Ziel ist es, die Kapitalstruktur der Gruppe zu optimieren und sowohl Betriebs- als auch Kosteneffizienzen zum Nutzen aller Aktionäre zu erzielen.
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ Group ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ auf ihre etablierten Immobilienmarken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro) sowie auf komplementäre Produkte und Portfolios, wie jenes der S IMMO. Die IMMOFINANZ hat ihre Beteiligung an der S IMMO Ende 2022 auf 50% plus 1 Aktie erhöht und konsolidiert diese Gesellschaft nun vollständig. Die IMMOFINANZ Group besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 8,1 Mrd., das sich auf mehr als 500 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com
CPI PROPERTY GROUP und IMMOFINANZ AG planen weitere Integration
Die IMMOFINANZ AG bereitet derzeit einen Gesellschafterausschlusses (Squeeze-out) nach dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) bei der S IMMO AG, Wien, vor. Über diesen soll die Hauptversammlung der S IMMO AG im Herbst abstimmen.
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen
Am 21. Juli 2024 hat der Vorstand der VARTA AG bekanntgegeben, dass man zeitnah einen Restrukturierungsplan gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) beim zuständigen Amtsgericht einreichen wird. Über diesen Restrukturierungsplan dürfen auch die Aktionäre abstimmen. Bei einer Zustimmung zum Restrukturierungsplan würden nach derzeitigem Kenntnisstand der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) die Aktionäre der VARTA AG einen Totalverlust erleiden.
Die SdK ruft die Aktionäre dazu auf, bereits im Vorfeld ihre Interessen zu bündeln und gegen den vorgelegten Restrukturierungsplan zu stimmen. Aktionäre müssen persönlich bei dem Termin teilnehmen oder aber sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die SdK wird hierzu eine kostenlose Vertretung aller Aktionäre anbieten.
Aus Sicht der SdK zeigt das Vorhaben der VARTA AG deutlich die bereits zuvor von der SdK kritisierten Ungerechtigkeiten des StaRUG auf. So soll zunächst im Wege einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals das Grundkapital der VARTA AG auf null Euro herabgesetzt werden. Die Altaktionäre scheiden somit ersatzlos aus dem Unternehmen aus. Der Großaktionär der VARTA AG, der österreichische Investor Michael Tojner, soll nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch als einziger Altaktionär an einer anschließenden Barkapitalerhöhung teilnehmen dürfen, um so die Möglichkeit einer Wertaufholung zu haben, für den Fall dass sich die VARTA AG zukünftig wirtschaftlich positiv entwickeln sollte. Die bisherigen Streubesitzaktionäre sollen vom Bezug neuer Aktien ausgeschlossen sein und hätten damit keine Möglichkeit, an dem etwaigen Restrukturierungserfolg der VARTA AG zu partizipieren. Dies lehnte die SdK als ungerechtfertigte Benachteiligung der Streubesitzaktionäre ab. Aktionäre der VARTA AG sollten daher nach Einschätzung der SdK gegen den Restrukturierungsplan stimmen.
Betroffene Aktionäre können sich unter www.sdk.org/varta für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über die weiteren Entwicklungen informieren wird.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 23. Juli 2024
Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.
LG München I, Beschluss vom 14. Dezember 2023, Az. 5 HK O 11456/21
Kaufangebot für Aktien der EQS Group AG EUR 2,- über dem Squeeze-out-Abfindungsangebot
Die Pineapple German Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden, hatte für den Squeeze-out bei der EQS Group AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 40,- je EQS-Aktie angeboten. Derzeit läuft ein Kaufangebot der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG. Diese bietet EUR 42,- je Aktie. Das Angebot kann bis zum 15. August 2024, 15:00 Uhr, bei der Bieterin angenommen werden.
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der cash.life AG vergleichsweise beendet: Anhebung der Barabfindung auf EUR 1,85
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren cash.life AG, Pullach, konnte mit einer vergleichsweisen Anhebung der Barabfindung auf EUR 1,85 beendet werden. Der Vergleich wurde vom LG München I mit Beschluss vom 19. Juli 2024 festgestellt.
Die Nachzahlungsverpflichtung ist für die ehemaligen Aktionäre der früheren cash.life AG kosten-, provisions- und spesenfrei. Abwicklungshinweise werden in Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
LG München I, Az. 5 HK O 13521/2253 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA/StB Dr. Kai Altemann, München
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Patrick Wiedenroth, Darmstadt
Clifford Chance berät MiddleGround Capital bei Investitionsvereinbarung mit STEMMER IMAGING AG
Pressemitteilung
Die globale Anwaltskanzlei Clifford Chance hat die US-amerikanische Private-Equity-Gesellschaft MiddleGround Capital („MiddleGround“) bei ihrem beabsichtigten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der STEMMER IMAGING AG („STEMMER“), einem führenden Anbieter für das gesamte Leistungsspektrum der Bildverarbeitung mit Sitz in Puchheim, beraten. Die Absicht, ein Übernahmeangebot zu unterbreiten, wurde von der Blitz 24-884 AG bekannt gegeben, einer Holdinggesellschaft, die von MiddleGround verwalteten oder beratenen Fonds kontrolliert wird. Das Clifford Chance Team hat bei dieser Transaktion umfassend zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot, der Re-Investition des Mehrheitsaktionärs sowie der Akquisitionsfinanzierung beraten.
MiddleGround und STEMMER haben im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots auch eine Investitionsvereinbarung abgeschlossen, um zusätzliche, langfristige Wachstumschancen für das bayerische Unternehmen zu erschließen. Der Vorstand von STEMMER IMAGING wird in seiner aktuellen Zusammensetzung bleiben und das Unternehmen weiterhin führen.MiddleGround hat bereits unwiderruflich einen Anteil von etwa 77,7 % aller ausstehenden Aktien durch einen Anteilskaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär PRIMEPULSE SE erworben sowie sich unwiderrufliche Zusagen weiterer Minderheitsaktionäre und Mitglieder des Managementteams von STEMMER gesichert. PRIMEPULSE hat sich im Anteilskaufvertrag dazu verpflichtet, etwa 70 % seiner Aktien an STEMMER zu verkaufen und den Rest an MiddleGround zu übertragen, wodurch es indirekt als Minderheitsaktionär in das bayerische Unternehmen investiert bleibt.
Die Transaktion unterliegt marktüblichen Bedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen, und wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 abgeschlossen. Das Übernahmeangebot wird keine Mindestannahmeschwelle enthalten. Nach Abschluss des Übernahmeangebots beabsichtigt MiddleGround, STEMMER von der Börse zu nehmen, was durch ein Delisting oder einen Squeeze-out erfolgen könnte.
Public M&A-Partner Dr. Dominik Heß: „Die Transaktion unterstreicht einmal mehr unsere hervorragende Positionierung und Erfahrung bei öffentlichen Übernahmesituationen. Dank unserer breiten Expertise als Full-Service-Kanzlei konnten wir unsere Mandantin umfassend und aus einer Hand begleiten und so zum Erfolg der Transaktion beitragen.“
Private Equity Partner Dr. Moritz Petersen ergänzt: „Dies ist die erste Transaktion unserer Mandantin in der DACH-Region, und wir freuen uns sehr, dass MiddleGround bei diesem strategischen Investment auf uns als rechtlichen Berater vertraut hat.“
Debt Finance Partner Dr. Simon Reitz: „Es ist großartig, dass wir bei dieser Transaktion die einzigartige Breite und Tiefe unserer Global Financial Markets Praxis in einer der wenigen öffentlichen Übernahmefinanzierungen in der DACH-Region unter Beweis stellen konnten.“
DSW ruft Anleger der BayWa zu Interessenbündelung auf
Düsseldorf/München, 15. Juli 2024 Die BayWa AG aus München steckt in einer tiefen Krise. Am Freitag den 12.7.2024 musste das Unternehmen in einer Ad hoc- Mitteilung darüber informieren, dass man ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben hat.
In dieser Situation ruft die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) die Anleger der BayWa dazu auf, ihre Interessen über die DSW zu bündeln.
Die DSW-Vizepräsidentin und bayerische Landesgeschäftsführerin Daniela Bergdolt, will deswegen auf die Gesellschaft zugehen und über den Schutz von Anlegern sprechen. „Die BayWa ist ein besonderes Unternehmen. Viele Landwirte sind dort gleichzeitig Kunden und Aktionäre. Nicht selten ist die BayWa Aktie wichtiger Teil der Altersvorsorge. Wir wissen das aus den vielen Redebeiträgen auf der Hauptversammlung dieses Jahr“, sagt Bergdolt.
Die Anleihegläubiger brauchen nun eine starke gemeinsame Vertretung, damit sie im Zuge der nun stattfindenden Sanierung nicht die Leidtragenden sind.
Für die Aktionäre gilt es, durch ein gemeinsames und gebündeltes Auftreten eine starke Rechtsposition einzunehmen.
Als älteste und größte deutsche Anlegerschutzvereinigung ist die DSW die natürliche Interessenvertretung der Anleihegläubiger und Aktionäre der BayWa.
Wir haben deswegen einen Info-Service für alle Aktionäre und Anleihegläubiger eingerichtet. Sie können sich bei der Kanzlei Bergdolt als bayerische Landesgeschäftsstelle der DSW kostenlos registrieren und werden über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen informiert. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an baywa@ra-bergdolt.de oder rufen an unter 089/38665430.
One Square Advisors GmbH: Varta-Aktionäre sollen sich gegen drohende Enteignung wehren - Starkes Bündnis setzt sich für Anleger ein
- Varta-Aktionäre sollen komplett enteignet werden
- Sonderregelung für den Großaktionär
- Porsche strebt Mehrheitsbeteiligung an
- Bündelung der Interessen und professionelle Vertretung
- Registrierung unter varta@onesquareadvisors.com
München, 23. Juli 2024 – Mit dem anstehenden Sanierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sollen die Varta-Aktionäre vollständig enteignet werden. Die DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. ruft alle Aktionäre dazu auf, die Kräfte zu bündeln und gegen die geplante Enteignung vorzugehen.
Laut Presseberichten liegen Varta Vorschläge zur Restrukturierung des Unternehmens vor. Unter Berufung auf Bankenkreise berichtet die F.A.Z. von einem Betrag von 100 Mio. €, der durch eine Kapitalerhöhung in das Unternehmen eingebracht werden soll.
Die Aktionäre sollen enteignet werden
Das Grundkapital will Varta für die Kapitalerhöhung via Kapitalschnitt auf Null setzen. Anschließend soll die Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes stattfinden. Außerdem soll es zu massiven Schuldenschnitten und der Stundung weiterer Schulden kommen. Dies, so teilt Varta mit, führt zu einem Ausscheiden der derzeitigen Varta-Aktionäre. Eine Kompensation für die Enteignung ist nicht vorgesehen; die Aktionäre sollen vollkommen leer ausgehen. Im Anschluss soll Varta von der Börse genommen werden.
Sonderregelung für den Großaktionär
Dem Vernehmen nach soll es für den Großaktionär Michael Tojner, Mitgründer von bwin und Global Equity Partners eine Sonderregelung geben. Herr Tojner hält über seine Industriegruppe Montana Tech Components AG derzeit 50,1 % der Varta Aktien. Zwar werden auch diese durch den Kapitalschnitt auf Null gesetzt, doch gehen Marktbeobachter davon aus, dass von Seiten der Montana frisches Geld in die Varta AG fließen wird und er somit mittelbar an Varta beteiligt bleibt. Dieses Schicksal ist für alle anderen Aktionäre nicht vorgesehen.
Porsche strebt Mehrheitsbeteiligung an
Wie das Finance Magazin heute berichtet, strebt Porsche eine Mehrheitsbeteiligung an. „Wir können bestätigen, dass Porsche in Verhandlungen steht. Im Kern geht es darum, über eine mögliche Kapitalerhöhung eine Mehrheitsbeteiligung an der V4Drive Battery GmbH einzugehen“, teilt Porsche auf Nachfrage mit.“
Möglich macht dies das StaRUG, welches mittlerweile zahlreichen Marktteilnehmer bekannt sein dürfte. Durch die Anwendung des StaRUG sollen in diesem Fall die Aktionäre im Rahmen des vorgelagerten Sanierungsverfahrens enteignet werden, was nicht akzeptabel ist. Insbesondere deshalb nicht, wenn eine wie auch immer geartete Sonderbehandlung für den derzeitigen Großaktionär angestrebt wird.
Bündelung der Interessen
Daher ruft die DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. Varta-Aktionäre auf, sich zu melden, um als relevante Eigentümergruppe organisiert, und gebündelt an dem StaRUG-Verfahren mit professioneller Unterstützung mitzuwirken. Die DSW wird dabei mit One Square Advisors sowie den renommierten Anwaltskanzleien Nieding + Barth sowie K&L Gates zusammenarbeiten und die Interessen der Aktionäre vertreten.
Betroffene Aktionäre können sich per Email an
varta@onesquareadvisors.com
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG (Verschmelzung der Gesellschaft auf die nunmehr als Nymphenburg Immobilien SE firmierenden Hauptaktionärin) hatte das LG München I mit Beschluss vom 19. April 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einlegen. Diese wurden u.a. damit begründet, dass angesichts divergierender Parteigutachten ein gerichtlicher Sachverständiger hätte beauftragt werden müssen. Auch wurden dem Gericht und dem Abfindungsprüfer fehlende Sachkunde und methodische Fehler bei der Bewertung der Gewerbeimmobilien vorgeworfen. Ein Beschwerdeführer rechnete einen NAV von EUR 1.207,60 je Aktie vor.
Das LG München I hat nunmehr mit Beschluss vom 18. Juli 2024 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayobLG) vorgelegt.
BayObLG, Az. noch nicht bekanntLG München I, Beschluss vom 19. April 2024, Az. 5 HK O 13397/21
35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr, 80333 München
Schaeffler AG passt kombinierte Prognose für das Geschäftsjahr 2024 an
Herzogenaurach, 22. Juli 2024 - Die Schaeffler AG hat mit Bekanntgabe ihres Konzernabschlusses 2023 für das Geschäftsjahr 2024 eine kombinierte Gewinnprognose abgegeben, die für die ersten neun Monate das Ergebnis der Schaeffler Gruppe umfasst und ab dem 1. Oktober 2024 eine Vollkonsolidierung der Vitesco Technologies Group AG unterstellt.
Im Zuge der heute bekanntgegebenen Anpassung der Gewinnprognose der Vitesco Technologies Group AG hat der Vorstand der Schaeffler AG beschlossen, die kombinierte Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ebenfalls anzupassen.
Bei unveränderter kombinierter Prognose eines deutlichen Umsatzwachstums erwartet der Vorstand der Schaeffler AG nunmehr für das Gesamtjahr 2024 eine kombinierte um Sondereffekte bereinigte EBIT-Marge von 5 bis 8 % (bisher 6 bis 9 %) und einen kombinierten Free Cash Flow vor Ein- und Auszahlungen für M&A-Aktivitäten von 200 bis 300 Millionen Euro (bisher 300 bis 400 Millionen Euro). Bei der Entscheidung über die Anpassung der Prognose wurde die anhaltend schwache Entwicklung der Sparte Bearings & Industrial Solutions berücksichtigt.
Auf Basis vorläufiger Zahlen liegt der Umsatz der Schaeffler Gruppe (ohne Vollkonsolidierung der Vitesco Technologies Group AG) im zweiten Quartal 2024 bei 4.191 Millionen Euro (Vorjahr: 4.056 Millionen Euro), was einem währungsbereinigten Umsatzanstieg von 4,2 % über Vorjahr (Vorjahr 9,9 %) entspricht. Insbesondere die schwächer als erwartet ausgefallene Profitabilität der Sparte Bearings & Industrial Solutions führt zu einer EBIT-Marge vor Sondereffekten auf Gruppenebene im zweiten Quartal von 4,9 % (Vorjahr: 7,1 %), die unterhalb der Markterwartungen liegt. Der Free Cash Flow vor Ein- und Auszahlungen für M&A-Aktivitäten wird im zweiten Quartal 75 Millionen Euro (Vorjahr: 103 Millionen Euro) betragen.
Die finalen Ergebnisse des zweiten Quartals 2024 werden am 6. August 2024 veröffentlicht.
Montag, 22. Juli 2024
flatexDEGIRO AG: flatexDEGIRO beantragt Genehmigung für Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der flatexDEGIRO AG („flatexDEGIRO" oder die „Gesellschaft", ISIN: DE000FTG1111, Frankfurter Wertpapierbörse: FTK) hat heute in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Genehmigung eines Aktienrückkaufprogramms bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt, um von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die ordentliche Hauptversammlung vom 4. Juni 2024 Gebrauch zu machen. Die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms steht gemäß Art. 77, 78 CRR unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin. Die Gesellschaft beabsichtigt, einen Großteil des bilanziellen Nettogewinns aus dem Geschäftsjahr 2023 (EUR 71,9 Millionen) für das Aktienrückkaufprogramm zu verwenden. Der Vorstand wird den Kapitalmarkt über den Fortgang unterrichten.
Vitesco Technologies Group AG passt die Prognose für 2024 aufgrund vorläufige Q2 2024-Zahlen und der nur langsam voranschreitenden Erholung des Marktumfelds im Automobilsektor an
Die finalen Ergebnisse des zweiten Quartals 2024 sowie einen detaillierten Ausblick auf das Gesamtjahr 2024 wird Vitesco Technologies im Rahmen der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts 2024 vorstellen.
VARTA AG AG kündigt finanzielle Neuaufstellung mit StaRUG-Verfahren an
Ellwangen, 21. Juli 2024
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE erreicht keine Einigung mit der DZ HYP AG hinsichtlich eines Kredits zur Finanzierung des Limes-Portfolios; Insolvenzantrag für die betroffenen vier Objektgesellschaften
Langen, 22. Juli 2024. Wie zuletzt mit der Ad hoc Mitteilung vom 30. Juni 2024 bekanntgemacht, wurde ein von vier Tochtergesellschaften ("Objektgesellschaften") der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0) ("Gesellschaft") ohne Haftung der Gesellschaft bei der DZ HYP AG in Höhe von rund EUR 82 Millionen zur Finanzierung eines Immobilien-Portfolios ("Limes-Portfolio") aufgenommener Kredit ("Kredit") am 30. Juni 2024 fällig, woraus die Gefahr einer Insolvenz der vier Objektgesellschaften des Limes-Portfolio resultierte.
Trotz zwischenzeitlich intensiv geführter Gespräche zwischen der Gesellschaft und der DZ HYP AG über die Abwendung einer Insolvenz der vier Objektgesellschaften des Limes-Portfolios, konnte keine Einigung über ein Stillhalteabkommen oder eine geordnete Rückführung des Kredits außerhalb einer Insolvenz der Objektgesellschaften erreicht werden. Daher wird kurzfristig ein Insolvenzantrag für die vier Objektgesellschaften des Limes-Portfolios gestellt werden.
New Work SE: Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats
Hamburg, 22. Juli 2024 – im Rahmen der am 15. Juli 2024 veröffentlichten Delisting Angebotsunterlage durch die Burda Digital SE gibt die New Work SE (ISIN DE000NWRK013) folgendes bekannt:
Vorstand und Aufsichtsrat haben heute die gemeinsame begründete Stellungnahme zum Delisting Erwerbsangebot der Burda Digital SE veröffentlicht.
Die Stellungnahme kann auf Internetseite der Gesellschaft unter https://www.new-work.se/de/investor-relations/delisting-erwerbsangebot abgerufen werden.
Über die New Work SE
Die New Work SE engagiert sich für eine bessere Arbeitswelt. Mit starken Marken wie XING, kununu und onlyfy by XING und dem größten Talente-Pool in D-A-CH tritt sie an, der wichtigste Recruiting-Partner im deutschsprachigen Raum zu sein. Sie bringt Kandidaten und Unternehmen zusammen, damit Berufstätige ein zufriedeneres Jobleben führen und Firmen durch die richtigen Talente erfolgreicher werden. Das Unternehmen ist seit 2006 börsennotiert, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und beschäftigt seine insgesamt rund 1.400 Mitarbeiter auch an weiteren Standorten von Berlin über Wien bis Porto. Weitere Infos unter new-work.se und nwx.new-work.se
MiddleGround Capital unterzeichnet Investmentvereinbarung mit STEMMER IMAGING AG und kündigt Absicht zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an
DIESE VERÖFFENTLICHUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
- Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie entspricht einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli 2024
22. Juli 2024 – MiddleGround Capital ("MiddleGround"), eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, USA, hat heute zusammen mit der Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG) ("Bieterin"), einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von MiddleGround verwaltet oder beraten werden, ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") zu einem Preis von EUR 48,00 je Aktie in bar für alle ausstehenden Aktien der STEMMER IMAGING AG ("STEMMER" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A2G9MZ9 / GSIN A2G9MZ) abzugeben. STEMMER ist ein führender Anbieter von Lösungen für maschinelles und künstliches Sehen.
In diesem Zusammenhang haben MiddleGround und STEMMER eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, um zusätzliche langfristige Wachstumschancen für STEMMER zu erschließen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli 2024 und einer Prämie von 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der STEMMER-Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Das Übernahmeangebot steht unter dem Vorbehalt marktüblicher Bedingungen, insbesondere der behördlichen Freigaben. Es wird keine Mindestannahmeschwelle vorsehen.
Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat sich MiddleGround bereits unwiderruflich einen Anteil von rund 69,4% aller ausstehenden Aktien durch einen Aktienkaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär PRIMEPULSE SE ("PRIMEPULSE") gesichert. In dem Aktienkaufvertrag hat sich PRIMEPULSE verpflichtet, die Mehrheit ihrer Anteile an der Gesellschaft zu veräußern und den Rest in die Bieterin einzubringen und damit mittelbar als Minderheitsaktionär an der Gesellschaft beteiligt zu bleiben.
Darüber hinaus haben sich Aktionäre, die zusammen rund 8,3 % aller ausstehenden Aktien halten, einschließlich der Mitglieder des Vorstands von STEMMER, unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen STEMMER-Aktien anzunehmen.
Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt MiddleGround, STEMMER von der Börse zu nehmen, was unter anderem durch ein Delisting erfolgen könnte.
„Wir sind davon überzeugt, dass unsere langjährige Erfahrung im Bereich Value-Add-Distribution uns zu einem bewährten Partner für den Ausbau der führenden Position von STEMMER IMAGING im Bereich der industriellen Bildverarbeitung macht“, sagte John Stewart, Managing Partner von MiddleGround Capital. „Wir freuen uns darauf, eng mit dem Team zusammenzuarbeiten, um die Präsenz des Unternehmens auf dem europäischen Markt auszubauen und seine Reichweite in den USA und weltweit zu vergrößern.“
„Wir sind von Unternehmen, die vom Rückenwind der Industrie 4.0 profitieren, überzeugt. Damit sind wir perfekt positioniert, um STEMMER IMAGING zu helfen, die nächste Phase seines Potenzials zu erreichen“, sagte Alex van der Have, Managing Director und Head of Europe bei MiddleGround Capital. „Während STEMMER IMAGING bereits eine klare Führungsposition im Bereich der industriellen Bildverarbeitung einnimmt, sehen wir Potenzial für ein beschleunigtes Wachstum, sowohl in bestehenden als auch in neuen Märkten.“
"MiddleGround Capital ist ein professioneller, unternehmerisch denkender Partner mit hoher operativer Expertise, der die Erfolgsfaktoren für unser Geschäft sehr gut versteht und STEMMER bei ihrer weiteren Entwicklung und Wachstumsstrategie nachhaltig fördern kann", sagt Arne Dehn, CEO von STEMMER. "Wir begrüßen daher die Vereinbarung mit MiddleGround Capital im Sinne unserer Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Aktionäre."
"Wir freuen uns über das große Interesse von MiddleGround Capital an der Weiterentwicklung von STEMMER", sagte Klaus Weinmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats von STEMMER und CEO von PRIMEPULSE. "STEMMER hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt und ist nunmehr bereit für den nächsten Wachstumsschritt."
Das Übernahmeangebot wird nach Maßgabe einer Angebotsunterlage erfolgen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigen ist. Diese Angebotsunterlage wird nach Erhalt der Genehmigung durch die BaFin veröffentlicht; zu diesem Zeitpunkt beginnt die öffentliche Annahmefrist. Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere das Übernahmeangebot betreffende Informationen werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.project-oculus.de.
Berater
Jefferies fungiert als exklusiver Finanzberater und Clifford Chance als Rechtsberater von MiddleGround Capital.
Über die STEMMER IMAGING AG
Die STEMMER IMAGING AG ist das international führende Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie. Mit seinem umfassenden Engineering-Know-how bietet die STEMMER IMAGING AG das gesamte Spektrum an Bildverarbeitungsdienstleistungen für industrielle und nicht-industrielle Anwendungen an – von Value Added Services bis hin zur Entwicklung von Subsystemen und eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stemmer-imaging.com/
Über MiddleGround
MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über 3,5 Mrd. USD. MiddleGround Capital tätigt Kontrollinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://middleground.com/.
Über PRIMEPULSE SE
PRIMEPULSE ist die Investmentgesellschaft der Gründer des im TecDAX notierten IT-Dienstleisters CANCOM und investiert schwerpunktmäßig in wachstumsorientierte IT- und Technologieunternehmen in der DACH-Region. Diese profitieren von der langjährigen Erfahrung vom PRIMEPULSE im IT-Umfeld und einem tiefen Verständnis für Geschäftsmodelle und Märkte, welches aktiv zur strategischen Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen eingebracht wird.
Übernahmeangebot für Aktien der STEMMER IMAGING AG
Bieterin:
Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG)
c/o Blitzstart Services GmbH
Maximiliansplatz 17
80333 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294069
Zielgesellschaft:
STEMMER IMAGING AG
Gutenbergstr. 9-13
82178 Puchheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237247
ISIN: DE000A2G9MZ9 (WKN: A2G9MZ)
Heute, am 22. Juli 2024, hat die Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG) („Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von der MiddleGround Management, L.P. verwaltet oder beraten werden, entschieden, den Aktionären der STEMMER IMAGING AG („STEMMER“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots („Übernahmeangebot“) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien von STEMMER mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („STEMMER-Aktien“) zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 48,00 je STEMMER-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von ca. 41% auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittspreis der STEMMER-Aktie innerhalb der letzten drei Monate bis einschließlich 19. Juli 2024, sowie einer Prämie von ca. 52% gegenüber dem Schlussauktionskurs am 19. Juli 2024.
Das Übernahmeangebot wird unter dem Vorbehalt marktüblicher Angebotsbedingungen stehen, insbesondere dem Erhalt der fusionskontrollrechtlichen, investitionskontrollrechtlichen und subventionskontrollrechtlichen Freigaben. Das Übernahmeangebot wird keine Mindestannahmeschwelle vorsehen.
Die Bieterin hat heute mit der PRIMEPULSE SE einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag abgeschlossen, in dem sich die PRIMEPULSE SE vorbehaltlich bestimmter Bedingungen verpflichtet hat, die Mehrheit ihrer STEMMER-Aktien an die Bieterin zu verkaufen und zu übertragen sowie ihre restlichen STEMMER-Aktien gegen Ausgabe neuer Aktien der Bieterin in die Bieterin einzubringen (und damit insgesamt STEMMER-Aktien im Umfang von ca. 69,4% des Grundkapitals von STEMMER zu übertragen) und damit als Minderheitsaktionärin in STEMMER investiert zu bleiben. Darüber hinaus hat die Bieterin heute mit einer Reihe von Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen abgeschlossen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Übernahmeangebot ganz oder teilweise für die von ihnen gehaltenen STEMMER-Aktien anzunehmen. Insgesamt beziehen sich diese unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen auf ca. 8,3% aller STEMMER-Aktien. Sowohl die unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen als auch der Aktienkauf- und Übertragungsvertrag stellen „Instrumente“ im Sinne des § 38 WpHG dar. Die dem Aktienkauf- und Abtretungsvertrag und den unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen zugrundeliegenden STEMMER-Aktien betreffen rund 77,7% des Grundkapitals von STEMMER.
Ferner hat die Bieterin heute mit STEMMER eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gegenseitigen Absichten und Vorstellungen im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit regelt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von STEMMER, die dem Abschluss der Investorenvereinbarung heute zugestimmt haben, unterstützen das Übernahmeangebot ausdrücklich, vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und ihrer jeweiligen Sorgfaltspflichten.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.project-oculus.de veröffentlicht.
München, 22. Juli 2024
Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG)
Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch ein indirekt ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von STEMMER in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und Vorschriften dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.
Das Übernahmeangebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage im Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gebilligt hat. Investoren und Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach deren Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Aktionäre, die nicht in Deutschland ansässig sind und das Übernahmeangebot annehmen möchten, müssen sich über die einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften informieren, einschließlich darüber, ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und über mögliche steuerliche Konsequenzen. Das Übernahmeangebot erfolgt nicht, weder direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre wird nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung des Übernahmeangebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen kollidieren würde.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen. (...)
STEMMER IMAGING AG: MiddleGround Capital schließt Investorenvereinbarung mit STEMMER IMAGING ab und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie an
STEMMER IMAGING AG: MiddleGround Capital schließt Investorenvereinbarung mit STEMMER IMAGING ab und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie an
- Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von MiddleGround Capital zu einem Preis von EUR 48,00 je Aktie, entsprechend einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie am 19. Juli 2024
- STEMMER IMAGING und MiddleGround Capital schließen Investorenvereinbarung ab, um langfristige Wachstumschancen für STEMMER IMAGING zu erschließen
- MiddleGround Capital hat einen Anteil von ca. 69,4 % aller ausstehenden Aktien durch einen Aktienkaufvertrag mit der Hauptaktionärin PRIMEPULSE gesichert
- Darüber hinaus haben sich Aktionäre, die zusammen ca. 8,3 % der Aktien halten, unwiderruflich verpflichtet, ihre Aktien im Angebot anzudienen
- Der Vollzug des Aktienkaufvertrags und des Übernahmeangebots steht unter dem Vorbehalt marktüblicher Bedingungen, u. a. regulatorischer Freigaben
- Der Vollzug der Transaktion wird für das vierte Quartal 2024 erwartet
- MiddleGround Capital beabsichtigt, STEMMER IMAGING nach Vollzug des Übernahmeangebots von der Börse zu nehmen
Puchheim, 22. Juli 2024 – Der Vorstand der STEMMER IMAGING AG („STEMMER IMAGING“) (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) hat heute mit MiddleGround Capital eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, um das langfristige Wachstum der Gesellschaft zu erschließen und zu unterstützen. Der Vorstand von STEMMER IMAGING bleibt in seiner bisherigen Zusammensetzung bestehen und wird die Gesellschaft weiterführen.
Details zur Transaktion
MiddleGround Capital beabsichtigt, allen Aktionären von STEMMER IMAGING ein Angebot zum Erwerb aller ausstehenden Aktien in Höhe von EUR 48,00 je Aktie zu unterbreiten. Dies entspricht einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und einer Prämie von 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Dies würde einem Eigenkapitalwert von STEMMER IMAGING von EUR 312 Mio. entsprechen. Eine von der Investmentbank ParkView Partners erstellte Fairness Opinion kommt zu dem Ergebnis, dass der Angebotspreis aus finanzieller Sicht als angemessen zu bewerten ist.
MiddleGround Capital hat sich bereits einen Anteil von ca. 69,4 % aller ausstehenden STEMMER IMAGING-Aktien durch einen Aktienkaufvertrag mit der Hauptaktionärin PRIMEPULSE SE („PRIMEPULSE“) unwiderruflich gesichert. PRIMEPULSE hat sich dazu verpflichtet, einen Teil der von ihr gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien in die Bieterin einzubringen und als Minderheitsaktionärin gemeinsam mit MiddleGround Capital in STEMMER IMAGING investiert zu bleiben. Darüber hinaus haben sich Aktionäre und die Mitglieder des Vorstands, die zusammen ca. 8,3 % aller ausstehenden Aktien halten, unwiderruflich verpflichtet, das Angebot für die von ihnen gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien anzunehmen.
Die Transaktion unterliegt marktüblichen Vollzugsbedingungen, unter anderem regulatorischen Freigaben, und wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 vollzogen sein. Das Übernahmeangebot wird keine Mindestannahmeschwelle beinhalten. Die endgültigen Bedingungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) steht.
Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin, STEMMER IMAGING von der Börse zu nehmen, was u. a. durch ein Delisting erfolgen könnte.
Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING begrüßen die geplante Investition und unterstützen das angekündigte Übernahmeangebot, vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage. Die gesetzlich erforderliche begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot werden Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und deren sorgfältiger Prüfung abgeben und veröffentlichen.
Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden von der Bieterin auf der folgenden Internetseite zugänglich gemacht werden: https://www.project-oculus.de. Dort wird auch die genaue Frist für die Annahme des Übernahmeangebots veröffentlicht werden.
Arne Dehn, CEO von STEMMER IMAGING, kommentiert „MiddleGround Capital ist ein professioneller, unternehmerisch agierender Partner mit hoher operativer Expertise, der die Erfolgsfaktoren für unser Geschäft sehr gut versteht und STEMMER IMAGING in seiner weiteren Entwicklung und Wachstumsstrategie nachhaltig fördern kann. Wir begrüßen daher die Vereinbarung mit MiddleGround Capital im Sinne unserer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sowie Aktionäre.“
Klaus Weinmann, Aufsichtsratsvorsitzender von STEMMER IMAGING und CEO von PRIMEPULSE: „Wir freuen uns über das große Interesse von MiddleGround Capital an der Weiterentwicklung von STEMMER IMAGING. STEMMER IMAGING hat sich in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt und ist nunmehr bereit für den nächsten Wachstumsschritt.“
„Wir sind davon überzeugt, dass unsere langjährige Erfahrung im Bereich Value-Add-Distribution uns zu einem bewährten Partner für den Ausbau der führenden Position von STEMMER IMAGING im Bereich der industriellen Bildverarbeitung macht“, sagt John Stewart, Managing Partner von MiddleGround Capital. „Wir freuen uns darauf, eng mit dem Team zusammenzuarbeiten, um die Präsenz des Unternehmens auf dem europäischen Markt auszubauen und seine Reichweite in den USA und weltweit zu vergrößern.“
„Wir sind von Unternehmen, die vom Rückenwind der Industrie 4.0 profitieren, überzeugt. Damit sind wir perfekt positioniert, um STEMMER IMAGING zu helfen, die nächste Phase seines Potenzials zu erreichen“, sagt Alex van der Have, Managing Director und Head of Europe bei MiddleGround Capital. „Während STEMMER IMAGING bereits eine klare Führungsposition im Bereich der industriellen Bildverarbeitung einnimmt, sehen wir Potenzial für ein beschleunigtes Wachstum, sowohl in bestehenden als auch in neuen Märkten.“
Berater
Die Investmentbank ParkView Partners fungiert als exklusiver Finanzberater und die Anwaltskanzlei Hogan Lovells als Rechtsberater von STEMMER IMAGING.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von STEMMER IMAGING dar. Diese Pressemitteilung stellt auch keine Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem angekündigten Angebot dar. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.
Über STEMMER IMAGING AG
STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie. Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments.
Über Middleground Capital
MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über USD 3,5 Mrd. MiddleGround Capital tätigt Kontrollinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://middleground.com/.
Über PRIMEPULSE SE
PRIMEPULSE ist die Investmentgesellschaft der Gründer des im TecDAX notierten IT-Dienstleisters CANCOM und investiert schwerpunktmäßig in wachstumsorientierte IT- und Technologieunternehmen in der DACH-Region. Diese profitieren von der langjährigen Erfahrung vom PRIMEPULSE im IT-Umfeld und einem tiefen Verständnis für Geschäftsmodelle und Märkte, welches aktiv zur strategischen Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen eingebracht wird.
Aktionärsvereinigung SdK zur Endor AG: Großaktionär erringt Sieg für die Aktienkultur
Bei der wirtschaftlich angeschlagenen Landshuter Endor AG versucht der Vorstand seit Frühjahr 2024 gegen den Willen der Aktionäre ein so genanntes StaRUG Verfahren vor Gericht durchzusetzen. Die Folge wäre eine Enteignung der Aktionäre. Die SdK hatte im Juni davon Abstand genommen, bei Gericht die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei der Endor AG u.a. zur Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durchzusetzen. Unsere Anwälte hatten uns zuvor aufgrund geringer Erfolgsaussichten davon abgeraten. Der Großaktionär, der etwas später einen vergleichbaren Antrag bei Gericht eingereicht hatte, ist nun vor dem Amtsgericht Landshut erfolgreich gewesen. Hintergrund dürfte wohl der Umstand sein, dass die Gesellschaft immer noch keinen Jahresabschluss für 2023 vorlegen konnte, und so die bisherige Argumentation der Gesellschaft, man würde spätestens im August eine ordentliche Hauptversammlung abhalten, vom Gericht nicht mehr für glaubwürdig angesehen wurde. Für die Aktienkultur in Deutschland ist dieser Beschluss sehr erfreulich. Somit dürften sich zukünftig alle Organe sich zweimal überlegen, ob man wirklich eine Sanierung mittels StaRUG gegen den Willen der Aktionäre durchsetzen will. Schließlich droht in diesem Fall die Abwahl. Wir werden auf der wahrscheinlich Anfang September stattfindenden Hauptversammlung die Stimmrechte der Aktionäre vertreten.