LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 45/24 u.a.
Hellmich u.a. ./. Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin:
RA Christopher Görtz, 50672 Köln
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hatte das Landgericht München I Ende des letzten Jahres die Spruchanträge zurückgewiesen. Das Landgericht hat den gegen diese erstinstanzliche Entscheidung von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden mit Beschluss vom 21. März 2024 nicht abgeholfen und die Akten dem nunmehr für zweitinstanzliche Entscheidungen in Spruchverfahren zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) vorgelegt.
Das "Bayerische Oberste" hat den Beschwerdeführern nunmehr aufgegeben, die Beschwerden bis zum 20. September 2024 (ergänzend) zu begründen. Die Antragsgegnerin kann darauf bis zum 20. Januar 2025 erwidern. Der gemeinsame Vertreter kann bis zum 21. April 2025 Stellung nehmen.
BayObLG, Az. 101 W 70/24Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Bezüglich der Wild Bunch AG hatte die Hauptaktionärin im November 2021 einen Squeeze-out verlangt, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Wild Bunch AG: Voltaire Finance B.V. - Übertragungsverlangen für Aktien der Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-Out)
Dieses Übertragungsverlangen hat sie allerdings im Januar 2023 wieder zurückgezogen: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Wild Bunch AG: Voltaire Finance B.V. - Widerruf Übertragungsverlangen für Aktien der Minderheitsaktionäre
Zu den Problemen der Gesellschaft mit dem Konzernabschluss 2019: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Wild Bunch AG: Fehlerbekanntmachung für den gebilligten Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019
Angesichts der in den letzten Tagen deutlich gestiegenen Kurse ist denkbar, dass das Projekt Squeeze-out nunmehr weiter verfolgt wird. Der Free Float dürfte inzwischen nur noch minimal sein.
Corporate News
Am 28. Mai 2024 hat die Scherzer & Co. AG (ISIN: DE0006942808, im
Folgenden „Gesellschaft“ oder „Scherzer“) ein öffentliches
Aktienrückkaufangebot an ihre Aktionäre zum Erwerb von insgesamt bis zu
2.500.000 Aktien zu einem Angebotspreis von 2,25 Euro je Aktie
veröffentlicht (das „Aktienrückkaufangebot“).
Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 26. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ) sind
insgesamt 2.616.105 Aktien der Gesellschaft zum Rückkauf eingereicht
worden. Da die Gesamtzahl der Aktien, für die das Aktienrückkaufangebot
angenommen worden ist, die Maximalanzahl von 2.500.000 Scherzer-Aktien
überschreitet, erfolgt der Erwerb der zum Verkauf eingereichten
Scherzer-Aktien verhältnismäßig, d.h. nach dem Verhältnis der
angedienten Aktien (Andienungsquote). Sollten sich dadurch Bruchteile
von Aktien ergeben, wird auf die nächste natürliche Zahl abgerundet;
Spitzen bleiben unberücksichtigt. Der Kaufpreis wird den jeweiligen
depotführenden Wertpapierdienstleistern voraussichtlich am oder um den
5. Juli 2024 zur Verfügung stehen.
Die Gesellschaft wird nach Abschluss der Transaktion 2.744.372 eigene
Aktien halten. Dies entspricht rund 9,17 % des Grundkapitals der
Gesellschaft. Diese eigenen Aktien sind weder stimm- noch
dividendenberechtigt und werden bei der Berechnung des Net Asset Value
(NAV) nicht mehr berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der NAV je Aktie
nach abgeschlossenem Rückkauf um rund 0,07 Euro je Aktie und beträgt
aktuell rund 3,07 Euro je Aktie.
Weitere Informationen zum Aktienrückkaufangebot sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.scherzer-ag.de/aktienrueckkaufangebot-2024.aspx verfügbar.
Köln, 2. Juli 2024
Der Vorstand
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
Das LG Hamburg hat die Spruchanträge zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Aves One AG, ein Bestandshalter von Eisenbahnwaggons und Wechselbrücken, zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 412 HKO 36/24 verbunden. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre war von der damals noch als Rhine Rail Investments AG firmierenden Hauptaktionärin, ein Investitionsvehikel von Swiss Life Asset Managers (Schweiz) und Vauban Infrastructure Partners (Frankreich), betrieben worden.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht-antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre wurde Herr Rechtsanwalt Johannes Deiss, c/o NEUWERK Rechtsanwälte, bestellt. Das Landgericht hat der Antragsgegnerin aufgegeben, innerhalb von drei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf Antrag der Hauptaktionärin wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung der C. Bechstein Pianoforte AG, Berlin, am 11. März 2024 ein Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) der C. Bechstein Pianoforte AG auf die Kosmos Holding GmbH gefasst. Als Barabfindung hat die Hauptaktionärin EUR 14,00 je Stückaktie festgelegt. Der Übertragungsbeschluss wurde nunmehr am 26. Juni 2024 in das Handelsregister (Amtsgericht Charlottenburg) eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist für einen Spruchantrag). Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.Wenn Sie gezielt Informationen zu einzelnen Spruchverfahren, Strukturmaßnahmen, Übernahmen bzw. Firmen suchen, können Sie die Suchfunktion (Feld links oben mit der Lupe) nutzen. Sie können insbesondere nach Firmen, Beteiligten, WKN, Aktenzeichen, Gerichten etc. suchen.
Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die 31. Handelskammer des LG Stuttgart hat auf Sachstandsanfragen mitgeteilt, dass sich das seit 2021 laufende Spruchanträge zum Squeeze-out bei der RIB Software SE weiter deutlich verzögern wird. Zwei ältere Spruchverfahren und weitere Großverfahren hätten Vorrang. Auch sei ein älteres Großverfahren, das zunächst bei einer anderen Kammer anhängig gewesen sei, hinzugekommen.
LG Stuttgart, Az. 31 O 165/21 KfHSpruchG