von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Aves One AG am 28. November 2023 soll unter dem einzigen Tagesordnungspunkt der angekündigte Ausschluss der Minderheitsaktionäre zugunsten der Rhine Rail Investment AG beschlossen werden. Aus der Hauptversammlungseinladung:
"Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Aves One AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Rhine Rail Investment AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Aves One AG auf die Hauptaktionärin übertragen."
Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Nachtrag: Die Bewertungsunterlagen zu dem Squeeze-out können nicht wie üblich von der Webseite der Gesellschaft heruntergeladen werden, sondern müssen unter Vorlage eines Aktionärsnachweises bei der Investor-Relations-Abteilung angefordert werden. Etwas merkwürdig.
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)
ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)
Ismaning, 26. Oktober 2023
Die AGROB Immobilien AG („AGROB“) hat heute auf Weisung ihrer beherrschenden Großaktionärin RFR InvestCo 1 GmbH („RFR Invest“) mit der Landesbank Saar einen Immobilien-Darlehensvertrag mit Unterbeteiligungsverträgen über ein Darlehen in Höhe von EUR 105 Millionen abgeschlossen, das bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gegebenenfalls um zwei weitere Tranchen in Höhe von jeweils EUR 10 Millionen auf EUR 115 Millionen bzw. EUR 125 Millionen aufgestockt werden kann. Die neue Finanzierung hat zunächst eine Laufzeit von 30 Monaten und kann bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen um weitere 30 Monate verlängert werden. Das Darlehen wird im Volumen von rund EUR 29,1 Millionen zur Rückführung der bisherigen Bankkredite der AGROB und in Höhe von zunächst EUR 75 Millionen mit Aufstockungsmöglichkeit um weitere EUR 10 Millionen zur Gewährung eines Darlehens an die RFR Invest eingesetzt. Die Auszahlung des Darlehens durch die Bank steht noch unter dem Vorbehalt der Erfüllung üblicher Auszahlungsvoraussetzungen.
Der Darlehensvertrag mit der RFR Invest wurde ebenfalls heute aufgrund einer Weisung des herrschenden Unternehmens mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Die RFR Invest wird dieses Darlehen zur Rückführung von Verbindlichkeiten verwenden. Der Darlehensvertrag kann unter anderem (teilweise) gekündigt werden, wenn der Immobilien-Darlehensvertrag nicht über seine anfängliche Laufzeit verlängert wird oder das Darlehen aus dem Immobilien-Darlehensvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aufgrund einer außerordentlichen Kündigung oder Sondertilgung ganz oder teilweise zurückzuzahlen ist. Die Verbindlichkeiten der RFR Invest aus dem Darlehensvertrag werden durch eine Patronatserklärung der RFR Lux Holdings S.à r.l. gesichert. Während der Laufzeit des zwischen der RFR Invest und der AGROB bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird das Darlehen an die RFR Invest zinslos gewährt.
Die jährliche Zinslast der AGROB liegt während der ersten Laufzeit des Immobilien-Darlehensvertrag für einen Darlehensbetrag in Höhe von EUR 115 Millionen (also unter Berücksichtigung einer Aufstockung um EUR 10 Millionen) voraussichtlich bei rund EUR 5,7 Millionen. Soweit der nach einer Formel kurz vor der Auszahlung final zu bestimmende Zinssatz zu einer höheren jährlichen Zinslast führt, wird bei der Auszahlung ein Disagio einbehalten, der die jährliche Zinslast auf den vorgenannten Betrag begrenzt. Im Geschäftsjahr 2022 lag der jährliche Zinsaufwand der Gesellschaft bei rund EUR 0,7 Millionen. Aufgrund des zwischen der RFR Invest und der Gesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags treffen die wirtschaftlichen Folgen des erhöhten Zinsaufwands durch geringere Gewinnabführungen oder eine gegebenenfalls bestehende Verlustausgleichspflicht die RFR Invest. Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet der Vorstand unter Berücksichtigung der Refinanzierung anstelle des bisher in Höhe von EUR 3 Millionen bis EUR 3,3 Millionen erwarteten Jahresüberschusses einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1,6 bis 1,8 Millionen.
Im Rahmen der Besicherung des Darlehens aus dem Immobilien-Darlehensvertrag mit Buchgrundschulden wurden einzelne Flurstücke als Reservegrundstücke für künftige Projektentwicklungen herausgenommen.
AGROB Immobilien AG
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Anmerkung der Redaktion:
Zu dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der AGROB Immobilien AG als beherrschter Gesellschaft:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_24.html
Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Oktober 2023
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen ADLER-Real-Estate-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Der Squeeze-out bei der vOffice SE, Sylt/OT Westerland (zuvor: Berlin), ist kürzlich im Handelsregister eingetragen worden. Aus der Handelsregisterveröffentlichung des AG Flensburg am 23. Oktober 2023:
"Die Hauptversammlung vom 31.08.2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45430 B) gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen."
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Corporate News
Die IMMOFINANZ hat weitere Immobilien am Wienerberg in Wien erfolgreich an die S IMMO verkauft. Bei dem nun verkauften Portfolio handelt es sich um insgesamt fünf Büroimmobilien und einen Hotel-Tower mit einer Bruttomietfläche von rund 81.000 m2.
„Dieser Verkauf steht im Einklang mit unserer fokussierten Portfoliostrategie und zeigt, dass wir gemeinsam mit der S IMMO weiterhin Synergien nutzen, um die Effizienz zu steigern und die Rentabilität für alle Stakeholder zu verbessern.", sagt Pavel Měchura, Mitglied des Vorstands der IMMOFINANZ.
Die Verwaltung und Vermietung der Immobilien, die großteils unter der innovativen Marke myhive betrieben werden, wird weiterhin durch das Team der IMMOFINANZ erfolgen.
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ Group ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ auf ihre etablierten Immobilienmarken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro) sowie auf komplementäre Produkte und Portfolios, wie jenes der S IMMO. Die IMMOFINANZ hat ihre Beteiligung an der S IMMO Ende 2022 auf 50% plus eine Aktie erhöht und konsolidiert diese Gesellschaft nun voll. Die IMMOFINANZ Group besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 7,8 Mrd., das sich auf rund 520 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
25.10.2023 / 15:00 CET/CEST
Die FourWorld Capital Management LLC, New York, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 23.10.2023 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 28.09.2023 über Folgendes informiert:
- Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen, wobei die Umsetzung strategischer Ziele nicht ausgeschlossen wird. - Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monaten weitere Stimmrechtsaktien der First Sensor AG zu erwerben, behält sich aber das Recht vor, in Zukunft darauf zu verzichten. - Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an,
behält sich aber das Recht vor, dies in Zukunft zu tun. - Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
an, behält sich aber das Recht vor, dies in Zukunft zu tun. - Der indirekte Erwerb der Stimmrechte durch FourWorld Capital
Management LLC und John Addis wurde durch Eigenmittel und Fremdmittel
(der direkten Erwerber) finanziert. |
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der primion Technology AG, einem Entwickler und Hersteller von Soft- und Hardware für integrierte Sicherheitssysteme in den Bereichen Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und Sicherheitstechnik, hatte das LG Stuttgart in der I. Instanz mit Beschluss vom 12. September 2022 die Spruchanträge zurückgewiesen.
Den von mehreren Antragsstellern eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 28. September 2023 nicht abgeholfen und die Akten dem OLG Stuttgart zur Entscheidung vorgelegt.
Anmerkung der Redaktion:
Bei der Tion Renewables AG handelt es sich um die ehemalige Pacifico Renewables Yield AG.
Die bisherige Hauptaktionärin Pelion Green Future Alpha GmbH hatte Ende März 2023 mit der Boè TopCo GmbH & Co. KG ("Boè"), einer indirekt von EQT Active Core Infrastructure SCSp ("EQT") gehaltenen Erwerbsgesellschaft, einen Aktienkaufvertrag über 3.401.500 Aktien der Gesellschaft abgeschlossen (der offenbar im August vollzogen wurde). Dies entsprach 71,7 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Hopper BidCo GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Boè.
Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/bekanntmachung-einer.html
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG) hatte das LG München I die Spruchanträge mit Beschluss vom 15. Juni 2023 zurückgewiesen.
Den von mehreren Antragstellern dagegen eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. Oktober 2023 nicht abgeholfen. Das Verfahren geht damit vor dem (nunmehr hierfür zuständige) Bayerische Oberste Landesgericht weiter.
Die
Antragsgegnerin Highlight Communications AG hat kürzlich angekündigt,
verschiedene strategische
Möglichkeiten wie Kooperationen, M&A-Optionen sowie weitere
vergleichbare Massnahmen (die nette Umschreibung für einen Verkauf) zur
erfolgreichen Weiterentwicklung der Sport1-Medien-Gruppe zu prüfen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/highlight-communications-ag-prufung.html
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Ostbevern, 20. Oktober 2023 - FRIWO - ein internationaler Hersteller von
technisch führenden Ladegeräten und E-Antriebslösungen - muss angesichts
einer sich weiter verschärfenden Nachfragesituation in Europa in den
Segmenten E-Mobility, Industrial und Tools seine Jahresprognose für 2023
erneut nach unten anpassen. Einzig der Bereich Medical entwickelt sich
solide. Nachdem die operative Entwicklung auch im dritten Quartal deutlich
unter Vorjahresniveau lag und sich die Auftragslage nicht wie erwartet
belebt hat, rechnet der Vorstand nunmehr mit einem Gesamtjahresumsatz von
rund 110 Mio. Euro. Dies steht unter der Prämisse, dass es im 4. Quartal von
Kundenseite nicht zu weiteren Stornierungen bzw. Verschiebungen von
bestehenden Aufträgen kommt, so wie dies im bisherigen Verlauf des Jahres
2023 geschehen ist. Zuvor lagen die Erwartungen hier bei 120 - 130 Mio.
Euro. Die fehlenden Umsätze werden sich auch auf das Ergebnis spürbar
negativ auswirken. So wird statt des bislang prognostizierten ausgeglichenen
EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) nun mit einem EBIT-Verlust im
mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich gerechnet. Hierin enthalten
sind substanzielle Anlaufkosten für das Indien-Joint-Venture und negative
Währungseffekte. Angesichts der schwachen operativen Entwicklung behält sich
der Vorstand Maßnahmen zur Verbesserung der Kosteneffizienz vor. Hieraus
resultierende Belastungen sind in der genannten Prognose nicht enthalten.
FRIWO sieht weiterhin einen grundsätzlich positiven Trend zu Antriebslösungen der Elektromobilität und eine Rückkehr zu nachhaltig profitablem Wachstum ab 2024. Grundlage hierfür sind eine Belebung der Geschäftstätigkeit in Europa, steigende Beiträge aus dem Nordamerikageschäft und substanzielle Lizenzeinnahmen aus dem unverändert dynamisch wachsenden E-Mobility-Geschäft in Indien. Das gemeinsam mit der indischen UNO MINDA betriebene Joint-Venture (FRIWO hält 49,9 %) produziert bereits seit Juni 2023 erfolgreich in der neuen Produktionsstätte in der Nähe Neu-Delhis und beliefert indische Zwei- und Dreiradhersteller wie geplant mit Lösungen im Bereich E-Drive. Die Zukunftsaussichten sind angesichts von Auftragseingängen und Absichtserklärungen im mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Bereich von regionalen und japanischen Kunden sehr vielversprechend. Für die nächsten Quartale wird mit weiteren Vertragsabschlüssen, erstmals auch aus den Nachbarländern Indiens, gerechnet.
Den Bericht über die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2023 veröffentlicht FRIWO wie geplant am 9. November 2023.
Düsseldorf, 18. Oktober 2023 – In immerhin 35 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen im Jahr 2023 fühlten sich Aktionäre und Aktionärsvertreter in Deutschland alles andere als angemessen informiert und gehört. Insbesondere mit Blick auf das Frage- und Auskunftsrecht beklagten sie deutliche Nachteile im Vergleich zu Präsenz-Hauptversammlungen. Bei fast einem Drittel der virtuellen Hauptversammlungen traten (teils eklatante) technisch bedingte Störungen auf. Dies deckt sich mit Erfahrungen im europäischen Ausland.
Insgesamt hielten nach wie vor deutlich mehr Unternehmen ihre Hauptversammlung auch 2023 im Präsenzformat ab. Lediglich die DAX-Unternehmen waren mehrheitlich virtuell unterwegs (28:10), während die Gesellschaften im MDAX (24:25) und SDAX (26:40) weiter mehrheitlich auf den persönlichen Austausch vor Ort setzten. Insgesamt wurde im virtuellen Format die Verlagerung von Fragen in das Vorfeld der Hauptversammlung nur sporadisch, in den drei Auswahlindizes von acht Gesellschaften genutzt. Dies wurde von den Aktionären nicht begrüßt, ebenso wie die Einreichung von Stellungnahmen im Vorfeld während der Saison ein ebenfalls kaum genutztes Instrument blieb.
Die virtuelle Hauptversammlung hat zudem nicht zu einer Steigerung der Präsenzen geführt. Im Langfristvergleich zeigt sich mit Blick auf den DAX seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie ein rückläufiges Bild der Präsenzen.
Dies sind Kernergebnisse des „HV-Report 2023“, für den die DSW ihre eigenen Vertreter und Aktionäre in Deutschland sowie Aktionärsvereinigungen in Europa auf den Hauptversammlungen 2023 befragt hat.
„Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, auch im virtuellen Format die Aktionärsrechte uneingeschränkt zu wahren. Nach der ersten HV-Saison unter der neuen Gesetzgebung ist aus Sicht der Anleger klar, dass dieses wichtige Ziel in der Umsetzung nicht erreicht worden ist. Bei der Erstellung unseres Reports haben wir größtmöglichen Wert auf Neutralität der Daten und Auswertung gelegt. Die Ergebnisse sind kein Meinungsbild der DSW, sondern eine sachliche Grundlage für weitere Diskussionen und Verbesserungen in der Zukunft“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Technik mit erheblichen Herausforderungen
Im Rahmen von Präsenzhauptversammlungen ist der sogenannte Wortmeldetisch gemeinhin bereits vor Beginn der Veranstaltung geöffnet, sodass sich Aktionäre frühzeitig zu Wort melden können. Bei 85 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen 2023 wurde der Wortmeldetisch erst mit tatsächlichem Veranstaltungsbeginn freigeschaltet, in 9 Prozent der Fälle sogar erst später. Die Mehrzahl der Unternehmen sahen einen Techniktest mit den Aktionären vor, die in der virtuellen Hauptversammlung einen Redebeitrag leisten wollten. Dieser wurde in den allermeisten Fällen erst mit oder nach Veranstaltungsbeginn durchgeführt (70 Prozent). In der weit überwiegenden Zahl der Hauptversammlungen (75 Prozent) dauerte dieser Test 1-5 Minuten, bei rund 19 Prozent immerhin 6-10 Minuten und bei 5 Prozent sogar mehr als 10 Minuten. Da unter anderem unterschiedliche Portale für den Techniktest und die eigentliche Veranstaltung genutzt wurden, konnten bei immerhin 21 Prozent aller Techniktests die Aktionäre für die Dauer des Tests der Hauptversammlung nicht mehr folgen.
Bei 27 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen zeigten sich beim Techniktest und/oder der Übertragung des Redebeitrags (teils massive) Probleme. Insgesamt hat die DSW in der Hauptversammlungssaison 2023 bei 32 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen technisch bedingte Störungen bei der Übertragung protokolliert – bei Unternehmen aller Größen. Es dominierten die Bild- und/oder Tonstörungen, wobei fast 30 Prozent aller Störungen nicht nur zu kurzfristigen Unterbrechungen führten, sondern die Hauptversammlung teilweise um Stunden in die Länge zogen.
Die digitale Hauptversammlung der Covestro AG hatte beispielsweise eine Dauer von 9 Stunden und 31 Minuten. Eine zunächst für fünf Minuten angesetzte Pause für den Techniktest dauerte aufgrund einer technischen Störung deutlich länger als eine Stunde. Insgesamt summierten sich die Unterbrechungen auf rund drei Stunden.
Im Ausland lieber hybrid
Die Mehrheit der Hauptversammlungen in Luxemburg, Österreich, Schweden und Slowenien fanden in Präsenz statt. In Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Portugal dominierte das hybride Format. Während die Rechte der Aktionäre auf virtuellen Hauptversammlungen in Finnland, Luxemburg, Portugal, Slowenien und Schweden nach Einschätzung der dortigen Aktionärsvertreter als gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen bewertet werden, sehen die Aktionärsvereinigungen in Österreich, Dänemark, Frankreich, Lettland und Großbritannien die Aktionärsrechte im virtuellen Format als eingeschränkt an. Im Zentrum der Kritik stehen dabei das Frage- und Rederecht im Vergleich zum Präsenzformat. Technische Probleme wurden vor allem in Österreich, Frankreich und Portugal dokumentiert.
Eine deutliche Mehrheit der europäischen Aktionärsvereinigungen sowie Anleger präferiert die hybride Hauptversammlung. Die Vereinigungen aus Luxemburg und Österreich ziehen die Präsenzveranstaltung vor. Die virtuelle Hauptversammlung wird hingegen von keiner der befragten Aktionärsvereinigungen präferiert.
„Der konstruktive Austausch der Aktionäre mit der Verwaltung aber auch der Dialog untereinander sind die wichtigen Elemente einer Hauptversammlung. Die hybride Hauptversammlung eröffnet Aktionären diese Möglichkeit und erweitert den Zugang für diejenigen Aktionäre, die das virtuelle Format bevorzugen. Sie bleibt daher das richtige und wichtige Format, da sie den Eigentümern des Unternehmens die Wahlfreiheit lässt, sich für ihr präferiertes Format zu entscheiden“, konstatiert Christiane Hölz, Geschäftsführerin der DSW und verantwortlich für die Untersuchung. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen die virtuelle Hauptversammlung – in klar begründeten Ausnahmesituationen. Eine technisch einwandfreie Umsetzung ist allerdings eine zwingende Grundvoraussetzung“, so Hölz weiter.