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Mittwoch, 13. September 2023

Smartbroker Holding AG präsentiert Zahlen für das erste Halbjahr 2023: Investitionsphase gezielt vorangetrieben

Corporate News

- Umsatz lag im ersten Halbjahr bei insgesamt € 23,4 Mio.

- EBITDA für die Gruppe betrug € 1,7 Mio.

- Investitionen gezielt vorangetrieben: SMARTBROKER+ erfolgreich gestartet

- Betreutes Kundenvermögen im Brokerage stieg auf mehr als € 10 Mrd.

Berlin, 13. September 2023

Die Smartbroker Holding AG (ISIN: DE000A2GS609, FSE: SB1), einer der führenden deutschen Online-Broker nach betreutem Kundenvermögen und der größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum, hat heute seine Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht.

Demnach erzielte die Gruppe bis zum 30. Juni Umsatzerlöse in Höhe von € 23,4 Mio., was einem Rückgang von 16 % gegenüber dem Vorjahreswert entspricht. Dabei entfielen rund € 9 Mio. auf das Transaktionsgeschäft und rund € 15 Mio. auf das Mediengeschäft. Die angespannte gesamtwirtschaftliche Lage hatte dabei einen direkten Einfluss auf das Geschehen an den Kapitalmärkten - so sind z.B. die Kassaumsätze an den wichtigsten deutschen Börsenplätzen im ersten Halbjahr 2023 um rund 30 % zurückgegangen.[1]

Das operative EBITDA betrug im ersten Halbjahr 2023 € 1,7 Mio., was neben dem schwachen Börsenumfeld in erster Linie den erhöhten Investitionen im Bereich Transaktion geschuldet ist. Im ersten Halbjahr 2022 lag das EBITDA nach Kundengewinnungskosten bei € 4,6 Mio. Entsprechend dieser Entwicklungen passte die Gesellschaft vergangene Woche die Guidance für das Gesamtjahr 2023 an und erwartet nunmehr einen Umsatz auf Gruppenebene zwischen € 46 Mio. und € 51 Mio. sowie ein konsolidiertes EBITDA nach Kundengewinnungskosten zwischen € -1 Mio. und € 1 Mio.

Voller Fokus auf die Markteinführung von SMARTBROKER+

Das Management hatte sich im vergangenen Jahr entschieden, den Fokus für 2023 auf die Markteinführung von SMARTBROKER+ zu legen – dem bislang größten Projekt in der 25-jährigen Unternehmensgeschichte. Die Produktentwicklung des von Grund auf überarbeiteten und modernisierten Brokers wurde durch umfangreiche Investitionen begleitet, gleichzeitig wurden die Ausgaben für die Neukundengewinnung auf ein Minimum reduziert. Aufgrund der komplexen und zeitintensiven Vorbereitungen für den Relaunch des eigenen Brokers konnte das Transaktionsgeschäft nicht im gewohnten Umfang zum Umsatz beitragen.

Obwohl die Marketing-Aktivitäten annähernd auf null gesenkt wurden, konnte die Anzahl der betreuten Wertpapierdepots leicht auf 272 Tsd. gesteigert werden. Die Höhe des betreuten Vermögens stieg im gleichen Zeitraum von € 8,6 Mrd. auf mehr als € 10,1 Mrd. an. [2]

Die Investitionsphase wurde gezielt vorangetrieben und SMARTBROKER+ ist derzeit in der ersten Ausbaustufe am Markt verfügbar. Detaillierte Informationen zum Produkt finden sich unter smartbrokerplus.de und in der Pressemitteilung vom 30. August 2023 zum Produktstart. Im Oktober 2023 findet der Umzug der Smartbroker-Bestandskunden, die ein neues Depot bei SMARTBROKER+ eröffnen und dem Umzug zustimmen, auf die neue Plattform statt. Anschließend soll die Neukundengewinnung wieder verstärkt werden.

Modernisierungen der Börsenportale schreitet voran

Die immer noch anspruchsvolle Situation an den Aktienmärkten und die gesamtwirtschaftliche Lage haben im Mediengeschäft zu einer reduzierten Anzahl an Seitenaufrufen geführt. Die Zahlen für alle Portale der Smartbroker-Gruppe sanken von ca. 1,5 Mrd. Seitenaufrufen im ersten Halbjahr 2022 auf rund 1,1 Mrd. im ersten Halbjahr 2023. Die Zurückhaltung der Anlegerinnen und Anleger wirkte sich auch auf die Werbeeinnahmen aus. Um auch künftig weiterhin ein attraktives Angebot für User und Werbekunden anbieten zu können, wurden Apps und Webseiten in den vergangenen Monaten modernisiert. So wurde beispielsweise die Marke wallstreetONLINE optisch deutlich überarbeitet, außerdem wurde spürbar in den Ausbau der Social-Media-Kanäle von wallstreetONLINE investiert.

André Kolbinger, Gründer und CEO der Smartbroker Holding AG, zu den heute vorgestellten Halbjahreszahlen: „2023 ist ein entscheidendes Brückenjahr, das vor allem von Investitionen in unsere neuen Trading-Plattform und die Modernisierung unserer Medienangebote geprägt ist. SMARTBROKER+ wird ab 2024 erstmals ganzjährig zum Umsatz beitragen. Außerdem haben wir auch im Mediengeschäft eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Einnahmen zu erhöhen und zu diversifizieren. Wir verfolgen für das zweite Halbjahr eine klare Kostenkontrolle, um die geplanten Ziele für 2023 zu erreichen, und sind zuversichtlich, dass wir mit den überarbeiteten Angeboten unsere Marktpositionen in beiden Bereichen – Transaktion und Medien – bald deutlich ausbauen können.“

Vertragsverlängerung für André Kolbinger und Oliver Haugk

Der Aufsichtsrat der Smartbroker Holding AG hat beschlossen, den Vertrag von André Kolbinger in seiner Rolle als CEO bis Ende 2027 zu verlängern. Gleichzeitig wurde auch der Vertrag von Oliver Haugk, seit 2017 Teil des Vorstands, bis 2026 verlängert. Neben seiner Funktion als Chief Product Officer fungiert er nun auch als Co-CEO.

Über die Smartbroker-Gruppe:

Die Smartbroker-Gruppe betreibt unter anderem SMARTBROKER+ – einen Next Generation-Broker, der als einziger Anbieter in Deutschland das umfangreiche Produktspektrum der klassischen Broker mit den äußerst günstigen Konditionen der Neobroker verbindet. Zum Portfolio gehört außerdem der digitale Fondsvermittler FondsDISCOUNT.de, gleichzeitig betreibt die Gruppe vier reichweitenstarke Börsenportale (wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de). Mit mehreren Hundert Millionen monatlichen Seitenaufrufen ist die Gruppe der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und unterhält die größte Finanz-Community.


[1] Handelsumsatz auf XETRA und Börse Frankfurt im H1 2023 im Vergleich zu H1 2022 (Quelle: Deutsche Börse)

[2] Die Angaben zu Wertpapierdepots und betreutem Kundenvermögen beziehen sich auf die gesamte Smartbroker AG. 

____________

Anmerkung der Redaktion:

Zu dem Squeeze-out bei dem Smartbroker-Betreiber wallstreet:online capital AG (inzwischen umbenannt in Smartbroker AG) läuft beim LG Berlin eine Spruchverfahren unter dem Az. 102 O 66/22 SpruchG.

LG Berlin, Az. 102 O 66/22 SpruchG
Jaeckel, J. u.a. ./. wallstreet:online AG (nunmehr: Smartbroker Holding AG)
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin

Squeeze-Out: Intercell/Valneva Update

Im Rahmen des mittlerweile fast neun Jahren laufenden Verfahrens wurde eine Gremial-Entscheidung dem Firmenbuch übermittelt. Diese legt eine Bandbreite von 3,52 – 3,71 EUR fest, sofern es das Verfahren um die angemessene Barabfindung betrifft. Im strittigen Fall der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses ist die Lage weiterhin unklar. Das Firmenbuchgericht wird den Sachstand prüfen und weitere Schritte zeitnah setzen.

Quelle: IVA

IVA zu Ottakringer: Delisting zur Unzeit

Die Ottakringer Holding AG sowie die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger (Wenckheim Privatstiftung, Ottakringer Privatstiftung und Menz Beratungs- und Beteiligungs GmbH) streben den Rückzug der Ottakringer Getränke AG von der Wiener Börse an. Dies betrifft die Beendigung der Handelszulassung der Stamm- und Vorzugsaktien für den betroffenen Streubesitz mit ca. 3 Prozent des Aktienvolumens der Gesellschaft, wobei es sich beim Streubesitz fast ausschließlich um Vorzugsaktien handelt. Die bestimmenden Hauptaktionäre erwägen ein Delisting-Angebot mit EUR 85,00 je Stammaktie und EUR 70,00 je Vorzugsaktie (jeweils inklusive der Dividende für das laufende Geschäftsjahr) anzubieten. Die Übernahmekommission wird vor Veröffentlichung des Angebots prüfen, ob der beabsichtigte Angebotspreis zumindest dem anteiligen Unternehmenswert der Gesellschaft entspricht. Zu diesem Zweck wird die Übernahmekommission vor der Veröffentlichung des Angebots – terminisiert bis zum 3. Oktober 2023 – einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung einer vollständigen Unternehmensbewertung beauftragen.

IVA: „Nach hohen Investitionen und schwachen Pandemiejahren erfolgt jegliche Bewertung für die Aktionäre zur Unzeit“ so IVA-Vorstand Florian Beckermann, „ein nachfolgender Gesellschafterausschluss ohne Börsennotierung steht zu befürchten. Ein angemessener Preis ohne Benachteiligung der Vorzugsaktien ist daher umso wichtiger.“ Im Jahr 2018 gab es einen für die Hauptaktionäre vorteilhaften Aktienrückkauf auf Basis eines Sachverständigengutachtens des renommierten Wirtschaftsprüfers PwC, wobei ein (durchschnittlicher) Wert von EUR 136,22 je Aktie ermittelt wurde. Bezeichnenderweise hieß es dabei von PwC: „Bei den Wertüberlegungen wurden allfällige stille Reserven nicht berücksichtigt.“

„Diese Preis-Bemessung kann daher von der Übernahmekommission nicht negiert werden. Ziel muss es für alle Beteiligten sein, am Ende des Tages einen fairen Preis für die vielen kleinen und treuen Ottakringer-Aktionäre zu finden, da für diese ein Abschied von der Börse in der Praxis auch ein Abschied vom Unternehmen bedeutet.“

Quelle: IVA

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft; Bieter: Blitz 23-844 SE (zukünftig firmierend unter: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE)

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Bieterin:
Blitz 23-844 SE (zukünftig firmierend unter: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE)
c/o Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Hohe Bleichen 7
20354 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 287027

Zielgesellschaft:
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Bei St. Annen 1
20457 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 1902
ISIN: DE000A0S8488

Die Blitz 23-844 SE (zukünftig firmierend unter: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE) (die „Bieterin“), eine 100%-ige mittelbare Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz („MSC“), hat heute, am 13. September 2023, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautenden Stückaktien der Aktiengattung A der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A0S8488; die „A-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 16,75 in bar je A-Aktie (das „Übernahmeangebot“) abzugeben.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wird das Übernahmeangebot insbesondere unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen wettbewerbsrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben sowie der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft stehen.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot haben MSC und die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) am heutigen Tage eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen, welche die grundlegenden Parameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Übereinkünfte der Parteien im Hinblick auf die Gesellschaft regelt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH („HGV“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der FHH, die von ihr gehaltenen A-Aktien nach Vollzug des Übernahmeangebots im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung auf die Bieterin überträgt und im Gegenzug Aktien der Bieterin erwirbt (die „Einbringung“). Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots und der Einbringung 100% der A-Aktien hält, soll die HGV mit 50,1% und MSC mit 49,9% am Grundkapital der Bieterin beteiligt sein; zu diesem Zweck wird die HGV einen Teil der im Zuge der Einbringung erworbenen Aktien der Bieterin auf MSC oder eine Tochtergesellschaft von MSC übertragen. Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots und der Einbringung weniger als 100% der A-Aktien hält, werden die Beteiligungsverhältnisse in Bezug auf die Bieterin so ausgerichtet, dass die HGV indirekt 50,1% der A-Aktien hält.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englischsprachige Übersetzung neben weiteren Informationen in Bezug auf das Übernahmeangebot im Internet unter www.poh-offer.de veröffentlicht.

Wichtige Information:


Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit nach den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, können die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (die im Auftrag der Bieterin bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen handeln) von Zeit zu Zeit vor, während oder nach dem Zeitraum, in dem das Übernahmeangebot angenommen werden kann, und außerhalb des Übernahmeangebots, direkt oder indirekt A-Aktien, die Gegenstand des Übernahmeangebots sein können, oder Wertpapiere, die in A-Aktien gewandelt oder umgetauscht werden können, oder deren Ausübung zum Bezug von A-Aktien berechtigen, kaufen oder den Kauf von A-Aktien oder von solchen Wertpapieren veranlassen. Etwaige Käufe oder Veranlassungen zum Kauf erfolgen im Einklang mit allen anwendbaren deutschen Gesetzen und, soweit anwendbar, der Rule 14e-5 des United States Securities Exchange Act von 1934. Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, werden Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland offengelegt. Soweit Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch als in den Vereinigten Staaten öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können Finanzberater der Bieterin im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges mit Wertpapieren der Gesellschaft handeln, was auch den Kauf oder die Veranlassung zum Kauf solcher Wertpapiere der Gesellschaft umfassen kann.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Den Inhabern von Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des Übernahmeangebots sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und das Übernahmeangebot treffen zu können.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten kann in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft und unterliegt deutschen Veröffentlichungsvorschriften, die von diejenigen der Vereinigten Staaten abweichen. Etwaige in dieser Mitteilung enthaltene Finanzinformationen wurden weitgehend in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt und sind daher möglicherweise nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von Unternehmen in den Vereinigten Staaten oder von Unternehmen, deren Jahresabschlüsse nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten Staaten erstellt werden. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß den dort geltenden Vorschriften für Übernahmeangebote, einschließlich der Regulation 14E und den einschlägigen Bestimmungen über Ausnahmen vom Verbot des Erwerbs außerhalb eines beabsichtigten Übernahmeangebots und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des WpÜG durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften, die sich von den Vorschriften, die in den Vereinigten Staaten gemäß dem Übernahmerecht der Vereinigten Staaten gelten, unterscheiden, einschließlich in Bezug auf Rücktrittsrechte, den zeitlichen Ablauf des Übernahmeangebots, die Abwicklung des Übernahmeangebots, und den Zeitpunkt von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.

München, 13. September 2023

Blitz 23-844 SE

Hamburger Hafen und Logistik AG informiert über die Ankündigung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch MSC-Gruppe

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 13. September 2023

Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) informiert darüber, dass die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE heute die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht hat.

Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (die „Bieterin“), eine 100%-ige mittelbare Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz („MSC“), hat heute, am 13. September 2023, die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots veröffentlicht; das Übernahmeangebot wird in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Aktiengattung A der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A0S8488; die „A-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 16,75 in bar je A-Aktie (das „Übernahmeangebot“) erfolgen.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wird das Übernahmeangebot insbesondere unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen wettbewerbsrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben sowie der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft stehen.

Die Bieterin hat mitgeteilt, dass MSC und die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot am heutigen Tage eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen haben, welche die grundlegenden Parameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Übereinkünfte der Parteien im Hinblick auf die Gesellschaft regelt. Danach wird die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH („HGV“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der FHH, die von ihr gehaltenen A-Aktien nach Vollzug des Übernahmeangebots im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung auf die Bieterin übertragen und im Gegenzug Aktien der Bieterin erwerben (die „Einbringung“). Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots und der Einbringung 100% der A-Aktien hält, wird die HGV mit 50,1% und MSC mit 49,9% am Grundkapital der Bieterin beteiligt sein; zu diesem Zweck wird die HGV einen Teil der im Zuge der Einbringung erworbenen Aktien der Bieterin auf MSC oder eine Tochtergesellschaft von MSC übertragen. Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots und der Einbringung weniger als 100% der A-Aktien hält, sollen die Beteiligungsverhältnisse in Bezug auf die Bieterin so ausgerichtet werden, dass die HGV indirekt 50,1% der A-Aktien hält.

Im engen Austausch mit dem Aufsichtsrat der HHLA wird der Vorstand das angekündigte Angebot im besten Unternehmensinteresse und unter Wahrung der Interessen aller Stakeholder prüfen und bewerten. Die HHLA wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend informieren.

Dienstag, 12. September 2023

Ergebnis des Delisting-Angebots für Schumag-Aktien: Annahme durch ca. 10,28 % des Grundkapitals

TPPI GmbH
Aachen

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie Bekanntgabe des Tages des Vollzugs des Angebotes

Die TPPI GmbH, Severinstraße 126, 52080 Aachen, (die „Bieterin“), hat am 24. Juli 2023 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting-Angebot (Barangebot) an die Aktionäre der Schumag Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen („Zielgesellschaft“), zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien, einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt der Abwicklung des Delisting-Übernahmeangebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts, jede Aktie mit einem jeweiligen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 der Zielgesellschaft (ISIN: DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4) („Schumag-Aktie“), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 1,36 je Schumag-Aktie (das „Delisting-Übernahmeangebot“) veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Delisting-Übernahmeangebots begann am 24. Juli 2023 und endete am 21. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.

Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) begann am 25. August 2023 und endete am 7. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (die „Weitere Annahmefrist“). Das Übernahmeangebot kann nicht mehr angenommen werden.

A. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

1. Während der Weiteren Annahmefrist ist das Übernahmeangebot für insgesamt 702.071 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 7,80 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 8.999.998,00, eingeteilt in 8.999.998 Schumag-Aktien, und der zum Meldestichtag in gleicher Höhe bestehenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

2. Unter Berücksichtigung der 223.367 Schumag-Aktien (d. h. rund 2,48 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), für die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Annahmefrist am 21. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), angenommen worden ist, ist das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist (der „Meldestichtag“) für insgesamt 925.438 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 10,28 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 8.999.998,00, eingeteilt in 8.999.998 Schumag-Aktien, und der zum Meldestichtag in gleicher Höhe bestehenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

3. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 2.250.000 Schumag-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 25,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

4. Die Stimmrechte aus diesen 2.250.000 Schumag-Aktien (oder 25,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft) sind Herrn Prof. Dr. Thomas Prefi gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.

5. Des Weiteren hielten über die oben angegebenen Bestände hinaus zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar Schumag-Aktien oder nach §§ 38, 39 des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die Ziel­gesellschaft. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Schumag-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

B. Abwicklung des Angebots

Der Vollzug des Delisting-Übernahmeangebot für die im Rahmen der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten Schumag-Aktien findet voraussichtlich am 14. September 2023 statt.

Aachen, den 12. September 2023

TPPI GmbH

Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schumag-Aktien. Die Bestimmungen des Delisting-Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Schumag-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Delisting-Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des deutschen Rechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich deutschem Recht und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Delisting-Übernahmeangebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.schumag.de/investor_relation/delisting
im Internet am: 12.09.2023.

Aachen, den 12. September 2023

TPPI GmbH 

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. September 2023

Telekom Austria AG: Funkturmgeschäft der Telekom Austria AG soll voraussichtlich mit 22. September 2023 die Notierung im Amtlichen Handel der Wiener Börse aufnehmen.

Corporate News

Telekom Austria AG gibt den voraussichtlichen Zeitplan für die Abspaltung des Funkturmgeschäfts in eine eigene Gesellschaft (EuroTeleSites AG) wie folgt bekannt: Vorbehaltlich der zeitgerechten Ausstellung der erforderlichen Genehmigungen – insbesondere der Eintragung der EuroTeleSites AG im Firmenbuch und der Billigung des für die Börsezulassung erforderlichen Prospekts durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde – soll die Börsenotiz der EuroTeleSites AG im Amtlichen Handel der Wiener Börse (im Segment "Prime Market") am 22. September 2023 erfolgen.

Die Zuteilung der EuroTeleSites Aktien erfolgt auf Basis der jeweiligen Depotstände in Telekom Austria Aktien mit Ablauf des letzten Handelstages vor dem Zuteilungsstichtag, das ist voraussichtlich der 21. September 2023. Aktionär:innen der Telekom Austria AG erhalten für je vier Telekom Austria Aktien zusätzlich eine Aktie der EuroTeleSites AG (die Anzahl der von jeder Aktionärin und jedem Aktionär gehaltenen Telekom Austria Aktien bleibt durch die Abspaltung unverändert). Aktienspitzen von weniger als einer EuroTeleSites Aktie werden gesammelt und in der Folge über die Börse verkauft. Die Erlöse werden den jeweiligen Aktionär:innen voraussichtlich Mitte Oktober 2023 in bar gutgeschrieben. Aktionär:innen der Telekom Austria AG müssen weder für die Einbuchung der Aktien der EuroTeleSites AG, noch für eine allfällige Verwertung von Aktienspitzen eine gesonderte Veranlassung über ihre depotführende Stelle treffen.

Es ist beabsichtigt, dass die Telekom Austria Aktien ab dem 22. September 2023 „ex Anspruch“ auf die EuroTeleSites Aktien notieren werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die depotmäßige Einbuchung der EuroTeleSites Aktien voraussichtlich erst am oder um den Dienstag, 26. September 2023 (Settlement-Tag) erfolgen wird. Ob Aktionär:innen der EuroTeleSites AG bereits mit dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Handelsaufnahme am Freitag, 22. September 2023, und vor ihrer depotmäßigen Einbuchung voraussichtlich am oder um den 26. September 2023 über ihre Aktien der EuroTeleSites AG verfügen und insbesondere ihre EuroTeleSites Aktien über die Börse veräußern können, hängt ausschließlich von ihrer jeweiligen depotführenden Stelle ab. Weder die Telekom Austria AG noch die EuroTeleSites AG können darauf Einfluss nehmen. Aktionär:innen werden daher aufgefordert, die Möglichkeit der Veräußerung der EuroTeleSites Aktien vor ihrer depotmäßigen Einbuchung mit ihrer depotführenden Stelle abzuklären.

An der Börsenotiz der Telekom Austria Aktien an der Wiener Börse ändert sich nichts.

Die Abspaltung der EuroTeleSites AG findet knapp vor dem Ende des dritten Berichtsquartals der Telekom Austria AG statt. Da die Entkonsolidierung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, hat sich die Telekom Austria AG entschlossen, die Ergebnisse des dritten Quartals verkürzt, aber dennoch wie geplant am 17. Oktober 2023, zu berichten. Der gewählte Ansatz sieht vor, die verkürzte Konzern-Gesamtergebnisrechnung derart zu präsentieren, als wäre das Funkturmgeschäft zum Stichtag 30. September 2023 noch Teil der Telekom Austria Group. Auf die Veröffentlichung der Konzernbilanz und -Kapitalflussrechnung sowie der Segmentberichterstattung wird ausnahmsweise verzichtet.

DSW: Leoni-Aktionäre kämpfen weiter für ihre Eigentumsrechte - Verfassungsbeschwerde eingereicht

Düsseldorf/Frankfurt a.M., 12. September 2023   Nachdem das Restrukturierungsgericht trotz Beschwerde zahlreicher Aktionäre den Weg bei der Leoni AG für eine Restrukturierung nach dem "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) freigemacht hat, ist das Kapitel für die freien Aktionäre damit noch lange nicht abgeschlossen.

Für die Aktionäre, die bei der Leoni AG zu keinem Zeitpunkt die Chance hatten, sich an der Restrukturierung und damit an der Zukunft der Gesellschaft zu beteiligen, steht die Frage im Raum, ob das Restrukturierungsgericht überhaupt die Freigabe des Restrukturierungsplans hätte erteilen dürfen. Zugleich ist fraglich, ob Vorstand und Aufsichtsrat der Leoni AG pflichtwidrig gehandelt haben, indem sie bereits in einem frühen Stadium, konkret im Rahmen der Erstellung des Restrukturierungsplans, die Interessen und Rechte der freien Aktionäre von vornherein ignoriert haben. Besonders fatal wirkt dabei, dass die Leoni AG gemäß Restrukturierungsplan bei einem Milliardenumsatz in absehbarer Zeit bereits wieder ein Ergebnis von über 300 Mio. Euro erwirtschaften soll.

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Nachdem sich verschiedene Aktionäre zunächst gegen die Umsetzung des Restrukturierungsplans gewehrt hatten, haben einige von diesen unter Führung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) sowie der Kanzlei Nieding + Barth Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Dabei geht es neben der Frage, ob ausreichend rechtliches Gehör im Rahmen des StaRUG-Beschwerdeverfahrens gewährt wurde, auch darum, ob die Regelungen des StaRUG grundsätzlich gegen Artikel 14 und damit gegen die eigentumsschützenden Regelungen des Grundgesetzes verstoßen. Damit hat das Verfahren weit über die Causa Leoni hinaus für alle Anleger Relevanz.

Gesetz bei börsennotierten Gesellschaften ungeeignet

„Nach unserer Einschätzung ist das StaRUG für börsennotierte Gesellschaften oder für Gesellschaften mit einem hohen Streubesitz schlichtweg nicht geeignet und ermöglicht eine kalte Enteignung zu Lasten der freien Aktionäre und zugunsten einzelner Akteure“, unterstreicht Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.

„Mit der Überprüfung der Vorgänge bei der Leoni AG und auch der Regelungen des StaRUG geht es für die betroffenen Aktionäre um alles oder nichts. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, wie im Rahmen der Restrukturierung über das StaRUG allein ein einzelner Aktionär an der Zukunft beteiligt wird, allen anderen dies aber verwehrt wurde“, hinterfragt Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding + Barth die Vorgänge.

Quelle: Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW)