Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Dienstag, 8. November 2022
Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung der SPARTA AG
Anfechtungsklage gegen DISO Verwaltungs AG (bisher: Matica Technologies AG, zuvor: Digital Identification Solutions AG)
asknet Solutions AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung
Umzug unserer XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren" zu LinkedIn
XING will die Gruppen leider ab Anfang des kommenden Jahres nicht weiterführen.
https://www.linkedin.com/groups/12704177/
Anfechtungsklage gegen KUKA AG vergleichsweise beigelegt: Squeeze-out-Beschluss kann eingetragen werden
Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft): Beweisbeschluss des LG Frankfurt am Main
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.htmlSCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München
Montag, 7. November 2022
SVB Innerer Wert zum 31. Oktober 2022
Der Innere Wert der Shareholder Value Beteiligungen AG zum 31. Oktober 2022 betrug 150,53 € pro Aktie und liegt damit um 19,4 % unter dem Jahresanfangswert in Höhe von 186,78 €. Auf Basis des Xetra Schlusskurses vom 31.10.2022 von 115,00 € pro Aktie beträgt der Discount zum Inneren Wert 23,6%.
Zum Portfolio:
Die Intershop Communications AG (WKN: A25421) konnte im Rahmen der neun Monats-Zahlen einen erfreulichen Anstieg der Anzahl an Neukunden melden. Unerfreulich hingegen ist die Entwicklung im Bereich der Professional Services, dieser konnte wiederholt die Erwartungen nicht erfüllen. Daraus resultiert ein deutlicher Verlust, der zur Verfehlung der Jahres-Prognose führt. Die Gesellschaft erwartet nunmehr einen Umsatz auf Vorjahresniveau (bisheriger Ausblick: Umsatzanstieg von etwa 10%) sowie ein negatives operatives Ergebnis (EBIT) im unteren einstelligen Millionen Euro-Bereich (bisher: positives EBIT in Höhe von mindestens 1,0 Mio. Euro). Die Prognose für den Net New Annual Recurring Revenue (Net New ARR) sieht unverändert einen Anstieg um 10 % vor.
In den letzten Monaten ergaben sich durch die Kursverwerfungen die ersten Kaufgelegenheiten, die wir für zwei neue Investments genutzt haben.
Bei dem ersten neuen Engagement handelt es sich um die Amadeus FiRe AG (WKN: 509310), eines der führenden spezialisierten Personaldienstleistungsunternehmen mit konzerneigenen Fort- und Weiterbildungsinstituten. Die Firma ist seit mehr als 30 Jahren der spezialisierte Personaldienstleister im kaufmännischen und IT-Bereich für Zeitarbeit, Personalvermittlung und Interim Management. Das Unternehmen ist im Bereich der Personaldienstleistungen mit über 20 Niederlassungen in Deutschland bundesweit vertreten und dadurch mit dem lokalen Kandidaten- und Arbeitsmarkt bestens vertraut.
Beim zweiten neuen Investment, der Vita 34 AG (WKN: A0BL84), handelt es sich um die größte Zellbank Europas. Die Firma ist der Experte für die Einlagerung von bei der Geburt gewonnenen Stammzellen aus der Nabelschnur. Vita 34 ist Komplettanbieter für die Kryokonservierung und Experte für die Entnahmelogistik, die Aufbereitung und die Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe. Stammzellen sind schon heute die Grundlage zahlreicher medizinischer Anwendungen. Mit auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenen, personalisierten Therapien werden sie die Medizin von morgen mitbestimmen. Auf Basis der 2019 erfolgten Erweiterung des Geschäftsmodells beabsichtigt Vita 34, zukünftig auch die Einlagerung von Immunzellen aus peripherem Blut sowie von Stammzellen aus körpereigenem Fett anzubieten. Zusätzliches Wachstumspotenzial besteht in neuen expandierenden Geschäftsbereichen wie Zell- und Gentherapien (inklusive CAR-T) und CDMO.
Ein weiteres Investment befindet sich noch im Aufbau und wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.
Der Vorstand
Bloggeraward Smeil 2022 - Uservoting gestartet
Das Uservoting für den "VBV Smeil Alps 2022" ist eröffnet, Abstimmung unter http://boerse-social.com/smeil/vote ab sofort möglich. Über Stimmen für unseren Blog SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis freuen wir uns natürlich - vielen Dank.
Pfeiffer Vacuum Technology AG: Erhalt der Mitteilung der Pangea GmbH zu angestrebtem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
Asslar, 6. November 2022. Die Pfeiffer Vacuum Technology AG ("Pfeiffer Vacuum") hat heute ein Schreiben ihrer Großaktionärin, der Pangea GmbH mit Sitz in Maulburg, erhalten, mit dem diese mitteilt, unbedingt einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§ 291 Abs. 1 AktG) mit der Pfeiffer Vacuum als beherrschter Gesellschaft und der Pangea GmbH als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abschließen und deshalb kurzfristig in Verhandlungen dazu eintreten zu wollen. Hintergrund hierfür ist, laut der Pangea GmbH, dass diese die Koordination zwischen den beiden Unternehmensgruppen und insbesondere die Entscheidungsabläufe hierfür vereinfachen will, da dies dem Verständnis der Busch-Gruppe als Familienunternehmen besser entspräche. Die zur Busch-Gruppe gehörende Pangea GmbH hält derzeit, nach deren Angaben, rund 63,66 % der Aktien der Pfeiffer Vacuum, womit die Pangea GmbH in den letzten Jahren alleine beständig eine Mehrheit von über 75 % der auf den jeweiligen Hauptversammlungen der Pfeiffer Vacuum gültig abgegebenen Stimmen gehabt hätte.
Nikon hat sich während der Annahmefrist 86,17 % an SLM gesichert, weitere Annahmefrist beginnt am 5. November 2022
Tokio, Japan, 4. November 2022 - Nikon Corporation ("Nikon") hat heute bekanntgegeben, dass sich ihre direkte Tochtergesellschaft Nikon AM. AG (die "Bieterin") zum Ablauf der Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") für die Aktien (ISIN DE00A111338 und ISIN DE000A289BJ8) der SLM Solutions Group AG ("SLM") am 1. November 2022 um 24:00 Uhr (MEZ) rund 86,17 % des Grundkapitals von SLM unter Berücksichtigung der Aktien, die aus der Wandlung aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen entstehen können, gesichert hat. Die Annahmefrist für das parallele freiwillige Erwerbsangebot der Bieterin für den Erwerb aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen ("Anleiheangebot") endete gleichzeitig am 1. November 2022 um 24:00 Uhr (MEZ).
Während der Annahmefrist wurde das Übernahmeangebot für 19.175.775 SLM-Aktien angenommen, was auf der Basis eines Grundkapitals von 25.744.680 SLM-Aktien (wie von SLM am 14. Oktober 2022 veröffentlicht) etwa 74,48 % des Grundkapitals von SLM entspricht. Gleichzeitig wurde das Anleiheangebot für 42.710 von SLM ausgegebene und 2026 fällige Wandelschuldverschreibungen angenommen, deren Wandlung zu 5.361.089 SLM-Aktien führen würde und damit etwa 17,23 % des Grundkapitals von SLM unter Berücksichtigung der Aktien, die aus der Wandlung aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen entstehen können, entspricht. Zusammen mit den von der Bieterin direkt gehaltenen 2.270.172 SLM-Aktien hat sich die Bieterin daher 26.807.036 SLM-Aktien gesichert, was ca. 86,17 % des Grundkapitals von SLM unter Berücksichtigung der Aktien, die aus der Wandlung aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen entstehen können, entspricht.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Vollzugsbedingungen für das Übernahmeangebot und für das Anleiheangebot mit Ausnahme der außenwirtschaftsrechtlichen Freigabe in den Vereinigten Staaten von Amerika eingetreten. Folglich können SLM-Aktionäre, die ihre Aktien nicht angedient haben, und Inhaber von Wandelschuldverschreibungen von SLM, die ihre von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen nicht angedient haben, das Übernahmeangebot bzw. das Anleiheangebot noch während der weiteren Annahmefrist annehmen. Die weitere Annahmefrist beginnt am 5. November 2022 und endet am 18. November 2022 um 24:00 Uhr (MEZ). Vorstand und Aufsichtsrat der SLM haben in ihrer begründeten Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) den SLM-Aktionären empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen.
Das Übernahmeangebot und das Anleiheangebot erfolgen zu den in den jeweiligen Angebotsunterlagen dargelegten Bedingungen und Konditionen. Die Angebotsunterlagen (sowie entsprechende unverbindliche englische Übersetzungen) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot und zum Anleiheangebot sind auf folgender Website verfügbar: www.dm-offer.com.
Einzelheiten zur Annahme des Übernahmeangebots und des Anleiheangebots sind in den jeweiligen Angebotsunterlagen dargelegt. Um ihre Aktien und/oder Wandelschuldverschreibungen anzudienen, sollten sich SLM-Aktionäre und/oder Wandelschuldverschreibungsinhaber von SLM an ihre jeweilige Depotbank wenden.
Über Nikon:
Nikon ist seit seiner Gründung im Jahr 1917 ein weltweit tätiger Vorreiter im Bereich für optische Technologielösungen. Heute bietet Nikon unter Einsatz modernster Technologien eine breite Palette von Produkten und Lösungen, die von Digitalkameras und Ferngläsern bis hin zu industriellen Präzisionsgeräten wie FPD- und Halbleiterlithografiesystemen, Mikroskopen und Messinstrumenten, unter anderem für den Gesundheitsbereich, reichen. In Zukunft wird Nikon seine Kerntechnologien nutzen, um neue Wachstumsfelder zu erschließen, unter anderem im Bereich der Materialverarbeitung. Nikon hat die Ambition ein führendes Unternehmen in den Bereichen Präzision und Optik zu sein, das mittel- bis langfristig den Unternehmenswert nachhaltig steigert.
Nikon ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Hauptsitz in Japan und Niederlassungen weltweit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.nikon.com.
Über SLM:
SLM Solutions ist ein globaler Anbieter von integrierten Lösungen für die additive Metallfertigung. Das Unternehmen ist seit seiner Gründung führend in der Branche und treibt die Zukunft der metallbasierten additiven Fertigung in allen wichtigen Industrien voran, wobei der langfristige Erfolg seiner Kunden im Mittelpunkt steht. SLM Solutions verfügt über die weltweit schnellsten Maschinen zur additiven Fertigung von Metallen, die mit bis zu 12 Lasern ausgestattet sind und Fertigungsraten von bis zu 1000ccm/h ermöglichen. Mit einem Portfolio von Systemen, die den Anforderungen jedes Kunden gerecht werden und einem Expertenteam, das in jeder Phase des Prozesses eng zusammenarbeitet, ist SLM Solutions führend bei der Investitionsrentabilität mit maximaler Effizienz, Produktivität und Rentabilität. SLM Solutions ist davon überzeugt, dass die additive Fertigung die Zukunft der Fertigung ist und hat den Wunsch und die Fähigkeit, seine Kunden dorthin zu bringen - und zwar jetzt.
SLM Solutions ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und Tochtergesellschaften in Kanada, China, Frankreich, Indien, Italien, Japan, Singapur, Südkorea und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Weitere Informationen finden Sie unter www.slm-solutions.com.
Samstag, 5. November 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG: Verhandlung am 15. Juni 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG) hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 15. Juni 2023, 10:30 Uhr, anberaumt. bei diesem Termin sollen die gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, die Wirtschaftsprüfer Dr. Thoralf Erb, Torben Hofmayer und Hendrik Heuer, c/o Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 20095 Hamburg, angehört werden.
LG München I, Az. 5 HK O 2103/22Rolle, T. u.a. ./. Highlight Communications AG
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch, 70173 Stuttgart
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: LG Düsseldorf fordert Stellungnahme des Prüfers an
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Freitag, 4. November 2022
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant)
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., ao. Hauptversammlung am 30. November 2022
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Hauptversammlung am 30. August 2022, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main am 27. Oktober 2022
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022, Eintragung der Verschmelzung am 27. Oktober 2022
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am 9. Juni 2022, am 23. August 2022 wirksam geworden
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlungstermin noch offen
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), wirksam mit Eintragung im Handelsregister der Hauptaktionärin am 8. September 2022 (Fristende für Spruchanträge am 8. Dezember 2022)
- GSW Immobilien AG: Delisting-Erwerbsangebot
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV angekündigt, Hauptversammlung bis Ende Februar 2023
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Eintragung am 29. August 2022, gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
- S IMMO AG: Übernahmeangebot der CPI Property Group S.A. (mit Nachfrist)
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlungstermin noch offen
Deutsche Wohnen SE verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der GSW Immobilien AG
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Berlin, 2. November 2022. Die Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") verkündet heute die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der GSW Immobilien AG ("GSW"), zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der GSW (ISIN DE000GSW1111). Diese Dokumente werden ab dem heutigen Tag bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Trust & Agency Services, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per Telefax an +49 69 910 38794 oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com) und sind auch im Internet unter der Adresse https://de.deutsche-wohnen-g.de/ abrufbar.
Die Deutsche Wohnen
Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Europa und ist Teil des Vonovia Konzerns. Der operative Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Bewirtschaftung des eigenen Wohnimmobilienbestandes in dynamischen Metropolregionen und Ballungszentren Deutschlands. Die Deutsche Wohnen sieht sich in der gesellschaftlichen Verantwortung und Pflicht, lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum in lebendigen Quartieren zu erhalten und neu zu entwickeln. Der Bestand umfasste zum 30. Juni 2022 insgesamt rund 140.000 Wohneinheiten.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der GSW dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") in Verbindung mit dem Börsengesetz ("BörsG") im Zusammenhang mit einem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das "Angebot"). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der GSW wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und des BörsG, sowie bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der GSW können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein öffentliches Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Deutsche Wohnen behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der GSW außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der GSW und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Deutsche Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. (...)
Donnerstag, 3. November 2022
KROMI Logistik AG: Einleitung eines aktienrechtlichen Squeeze-Out-Verfahrens durch den Hauptaktionär Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV mit einer Barabfindung von EUR 8,50 je Aktie beabsichtigt / Amtsniederlegung im Aufsichtsrat
Hamburg, 2. November 2022 – Die KROMI Logistik AG (ISIN DE000A0KFUJ5) informiert darüber, dass der mehrheitlich an der Gesellschaft beteiligte Großaktionär, die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV mit Sitz in Bonn, den Vorstand der KROMI Logistik AG heute über seine Absicht in Kenntnis gesetzt hat, ein Squeeze-Out-Verfahren nach den §§ 327a ff. AktG einzuleiten und durchzuführen. Diesbezüglich wurde der Gesellschaft mitgeteilt, dass der hierzu erforderliche Aktienbesitz von mindestens 95 % der Aktien sichergestellt ist. Den Minderheitsaktionären soll eine Barabfindung in Höhe von EUR 8,50 pro Aktie angeboten werden. Der erforderliche Squeeze-out-Beschluss durch die Hauptversammlung soll bis Ende Februar 2023 gefasst werden. Die dazu erforderlichen Schritte werden entsprechend eingeleitet.
In diesem Zusammenhang hat Herr Jens Große-Allermann als Mitglied des Vorstands der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV die Gesellschaft darüber informiert, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IKB Deutschen Industriebank AG zieht sich hin
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die traditionsreiche IKB Deutsche Industriebank AG war als Folge der Krise am US-amerikanischen Subprime-Markt in eine existenzbedrohende Schieflage geraten und wurde 2008 an den US-amerikanischen Finanzinvestor Lone Star verkauft. Nachdem die Geschäfte wieder etwas besser liefen, erfolgte ein Delisting und dann der Squeeze-out.
Montag, 31. Oktober 2022
Endspiel-Studie 2022 der Solventis zu Spruchverfahren- und Squeeze-out-Kandidaten veröffentlicht
Mitteilung der Solventis
Mainz, im Oktober 2022Unsere letztjährigen Endspiel-Favoriten konnten sich dem allgemeinen Börsentrend nicht entziehen. Immerhin schlugen sie mit - 20,0 % (20.10.21 bis 24.10.22) Indizes wie MDAX, SDAX und TecDAX. Der DAX hielt sich mit - 16,7 % besser, was auch die Flucht in Größe reflektiert. Insbesondere Uniper, 1&1 und Metro haben Performance gekostet.
Bei zwei unserer Favoriten sind Endspiele eingetreten: Bei GxP wurde ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu 6,02 € je Aktie umgesetzt. Grifols hat einen übernahmerechtlichen Squeeze-out am LG Frankfurt bezüglich der Stammaktien von Biotest beantragt. Sollte das LG zustimmen, würden die restlichen Stämme zu 43,00 € je Aktie gesqueezt. Die Möglichkeit, ein Spruchverfahren zu eröffnen, besteht beim übernahmerechtlichen Squeeze-out nicht.
Unter „Endspielen“ verstehen wir Situationen, bei denen Strukturmaßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) oder Squeeze-out bereits laufen, angekündigt sind oder anstehen könnten. Endspiele haben ein günstigeres Risikoprofil als „normale“ Aktieninvestments. Übernahmeangebote sind oftmals Vorstufen für spätere Strukturmaßnahmen.
Im Rahmen von abgeschlossenen Spruchverfahren beliefen sich die Nachbesserungen seit der letzten Endspiel-Studie auf 13,5 % (Vj. 13,8 %) inklusive Zinsen. Darin sind die Fälle ohne Nachbesserung („Nuller“) enthalten. Ohne Nuller kommen wir auf ein Plus von 21,0 % (Vj. 21,6 %) inklusive Zinsen. Bei 64 % (Vj. 64 %) der Spruchverfahren wurde nachgebessert.
Erstmals haben wir bei Börsenumsatz und Freefloat Hürden eingezogen. Der durchschnittliche tägliche Börsenumsatz muss mehr als 20.000 € betragen und die Freefloat-Marktkapitalisierung 50 Mio. € übertreffen. Dadurch verringerte sich das Endspiel-Universum auf 144 (Vj. 264) Unternehmen. Die Universums-Unternehmen sind nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst.
Für die 17. Ausgabe der Endspiel-Studie haben wir wieder ein interessantes Portfolio zusammengestellt. Für jeden Favorit gibt es eine Kurzanalyse inklusive Modell. Ein Endspiel-Favorit sollte unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial aufweisen und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten.
Die einzigartige Endspiel-Studie können Sie zum Preis von 1.250 € zzgl. USt. erwerben.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie erhalten die Studie dann umgehend per Post.
Solventis Beteiligungen GmbH
- Research -
Am Rosengarten 4
55131 Mainz
Tel.: 06131 - 4860 - 652
Fax: 06131 - 4860 - 659
e-mail: DWatz@Solventis.de
Internet: http://www.solventis.de
Übernahmeangebot für Aktien der home24 SE
Bieter:
SGW-Immo-GmbH
Römerstraße 39
A-4600 Wels
Österreich
eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 464343 h
LSW GmbH
Römerstraße 39
A-4600 Wels
Österreich
eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 272503 s
Zielgesellschaft:
home24 SE
Otto-Ostrowski-Straße 3
10249 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 196337 B
WKN A14KEB / ISIN DE000A14KEB5
Am 5. Oktober 2022 hat die österreichische RAS Beteiligungs GmbH, eine mehrheitlich gehaltene Tochtergesellschaft der österreichischen XXXLutz KG, die Entscheidung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb sämtlicher nennwertloser Inhaberaktien der home24 SE (die “Gesellschaft“) (ISIN DE000A14KEB5) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die “home24‑Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,50 je home24‑Aktie (der “Angebotspreis“) gegenüber den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots veröffentlicht.
Die SGW-Immo-GmbH und die LSW GmbH haben jeweils am heutigen 28. Oktober 2022 entschieden, ebenfalls ein Angebot zum Angebotspreis für den Erwerb sämtlicher home24-Aktien im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Gesellschaft zu unterbreiten.
Die drei Bieterinnen werden gemeinsam eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin“) einreichen und nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin ein Angebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits von ihnen gehalten werden, abgeben (das “Angebot“). Insofern bilden die RAS Beteiligungs GmbH, die LSW GmbH und die SGW-Immo-GmbH eine sogenannte nachträgliche Bietergemeinschaft i.S.d. § 2 Abs. 4 WpÜG, wobei im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots jede Beteiligte Bieterin i.S.d. WpÜG bleibt und die sich für sie ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen hat.
Die SGW-Immo-GmbH und die LSW GmbH sind am heutigen Tag dem zwischen der RAS Beteiligungs GmbH, der XXXLutz KG und der Gesellschaft am 5. Oktober 2022 geschlossenen Business Combination Agreement als Gesamtschuldner mit der RAS Beteiligungs GmbH beigetreten.
Durch die Unterstützung von großen Aktionären der Gesellschaft im Rahmen von Andienungsvereinbarungen, zusammen mit home24-Aktien, die aus einer Kapitalerhöhung entstanden sind, sowie bereits getätigter Aktienerwerbe und anderen Instrumenten hat sich die RAS Beteiligungs GmbH gemeinsam mit ihrem Mutterunternehmen XXXLutz KG insgesamt ca. 68,7 % der Anteile am Grundkapital der Gesellschaft gesichert.
Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) – nach Gestattung durch die deutsche BaFin – und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.xxxlutz-offer.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Die Erweiterung des Bieterkreises wird keine Auswirkung auf die mit der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots durch die RAS Beteiligungs GmbH vom 5. Oktober 2022 in Gang gesetzte Frist zur Einreichung der Angebotsunterlage bei der BaFin und den Angebotspreis in Höhe von 7,50 Euro je home24-Aktie haben.
Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch die Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Wels, 28. Oktober 2022
SGW-Immo-GmbH LSW GmbH
Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der AGROB Immobilien AG durch Anfechtungsklage verzögert
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der cash.life AG
Sonntag, 30. Oktober 2022
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), ao. Hauptversammlung wohl Ende 2022 (?)
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., ao. Hauptversammlung am 30. November 2022
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Hauptversammlung am 30. August 2022
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main am 27. Oktober 2022
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am 9. Juni 2022, am 23. August 2022 wirksam geworden
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer; Hauptversammlungstermin noch offen
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), wirksam mit Eintragung im Handelsregister der Hauptaktionärin am 8. September 2022 (Fristende für Spruchanträge am 8. Dezember 2022)
- GSW Immobilien AG: Delisting-Erwerbsangebot
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Eintragung am 29. August 2022, gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
- S IMMO AG: Übernahmeangebot der CPI Property Group S.A. (mit Nachfrist)
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,- zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlungstermin noch offen
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG hatte das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 21. Juli 2022 den Barabfindungsbetrag deutlich auf EUR 506,04 angehoben. Im Verhältnis zu der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 315,47 je Stammaktie (WKN 515 450) im Nennbetrag von DM 100,00 entspricht dies einer Erhöhung um 60 %. Das Landgericht stellte dabei auf den Barwert der Ausgleichzahlungen ab.
Die Antragsgegnerin und mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das Landgericht hatte die Beschwerde angesichts der grundsätzlichen Bedeutung unabhängig von einem Beschwerdewert zugelassen.
Vogel u.a. ./. badenova AG & Co. KG
20 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, badenova AG & Co. KG:
Rechtsanwälte Rödl & Partner (Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, 81925 München)
artnet AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zu dem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot der Weng Fine Art AG
New York/Berlin, 28.10.22: Die artnet AG (Berlin), die im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Aktiengesellschaft und Mutter der Artnet Worldwide Corporation (New York), hat eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots (Barangebot) der Weng Fine Arts AG (Krefeld) veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat raten den Aktionärinnen und Aktionären dabei zu einer Nichtannahme dieses Angebots.
Die Hauptgründe sind laut der begründeten Stellungnahme wie folgt:Der Angebotspreis von EUR 7,20 wird aus finanzieller Sicht als nicht angemessen und nicht attraktiv erachtet. Der Angebotspreis liegt 7,08 % unter dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate vor dem 19.09.2022 (EUR 7,71), d.h. dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung der Weng Fine Art AG zur Abgabe des Erwerbsangebots. Der Angebotspreis verzeichnet auch einen Abschlag von 66,67 % auf das 52-Wochen-Hoch der artnet Aktie am 15.12.2021 (EUR 12,00). Aus weiteren Vergleichen mit relevanten Börsenkursen ergibt sich, dass der Angebotspreis nur geringe Aufschläge bzw. deutliche Abschläge auf diese Kurse enthält. Auf Basis einer Gesamtwürdigung erachten der Vorstand und der Aufsichtsrat den Angebotspreis aus finanzieller Sicht als nicht angemessen und nicht attraktiv.
Ziele und Absichten im Hinblick auf die weitere Entwicklung der artnet-Gruppe sind nicht im Interesse der artnet und ihrer Stakeholder.
Vorstand und Aufsichtsrat sind ferner nach einer Gesamtabwägung der Auffassung, dass die von der Bieterin in der Angebotsunterlage dargestellten Ziele und Absichten im Hinblick auf die weitere Entwicklung der artnet-Gruppe in ihren drei Segmenten nicht im Interesse der artnet und ihrer Stakeholder sind. Es bleibt unklar, was die Bieterin im Hinblick auf die konstruktive Unterstützung der artnet beitragen könnte oder wollte.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Ausführungen in der begründeten Stellungnahme empfehlen der Vorstand und der Aufsichtsrat den artnet-Aktionären, das Angebot nicht anzunehmen.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats finden Sie auf www.artnet.de/investor-relations.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne jederzeit an ir@artnet.com
Über Artnet
Artnet ist mit über 60 Millionen Nutzern pro Jahr die weltweit größte Plattform für Kunst. Seit der Gründung 1989 hat Artnet die Art und Weise, wie Menschen heute Kunst entdecken, recherchieren und sammeln, revolutioniert. Die Marktdaten von Artnet sind eine entscheidende Ressource für die Kunstbranche. Sie umfassen mehr als 15 Millionen Auktionsergebnisse einschließlich KI- und ML-gesteuerte Analysen, die ein beispielloses Maß an Transparenz sowie Einblick in den Kunstmarkt bieten. Der Marktplatz von Artnet verbindet führende Galerien und Auktionshäuser mit weltweiten Nutzern und Kunden und bietet eine kuratierte Auswahl von über 250.000 Kunstwerken zum Verkauf an. Die online Kunstauktions-Plattform Artnet Auctions bietet Käufern und Verkäufern unvergleichbare Reichweite, Liquidität und Effizienz. Artnet News berichtet mit aktuellen Analysen und Expertenkommentaren über die Ereignisse, Trends und Menschen, die den globalen Kunstmarkt prägen. Artnet News ist die meistgelesene Nachrichtenpublikation der Kunstbranche. Die Synergien zwischen den Produkten der Artnet bildet ein umfassendes Ökosystem, das den modernen Kunstmarkt antreibt und informiert.
Die Artnet AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert, dem Segment mit den höchsten Transparenzvorschriften. Der Großteil der Geschäfte wird über die 1989 gegründete Artnet Worldwide Corporation, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft mit Sitz in New York, abgewickelt. Artnet Worldwide Corp. besitzt eine in London ansässige Tochtergesellschaft, Artnet UK Ltd.
Kapitalerhöhung bei der Biofrontera AG
Mitteilung meiner Depotbank:
Die BIOFRONTERA AG NA O.N. führt per Ex-Tag 28.10.2022 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung zu den folgenden Konditionen durch:Wertpapiername: BIOFRONTERA AG
BZR WKN: A3E456
Trennverhältnis: 1 : 1 (Für 1 Ihrer Aktien erhalten Sie 1 Bezugsrecht.)
Bezugsverhältnis: 8 : 1 (Für 8 Bezugsrechte können Sie 1 neue Aktie beziehen.)
Referenziertes Wertpapier
Wertpapiername: BIOFRONTERA AG NA O.N.
WKN: 604611
Zu beziehendes Wertpapier
Wertpapiername: BIOFRONTERA AG NA O.N.
WKN: 604611
PRIMAG AG: Entschluss zur Kündigung der Einbeziehung der PRIMAG AG Aktien im Freiverkehr (Basic Board) an der FWB
Der Vorstand der PRIMAG AG hat am 27. Oktober 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der PRIMAG AG in den Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gemäß § 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (Delisting).
Der Vorstand der Gesellschaft wird daher heute, am 27. Oktober 2022, ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG senden.
Das Delisting hat keine Auswirkung auf die Aktionärsstellung, d.h. die gegenwärtigen Aktionäre bleiben auch nach dem Delisting Aktionäre der Gesellschaft. Mit Ablauf der Kündigungsfrist, die drei Monate beträgt, wird allerdings der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr (Basic Board) eingestellt. Bis zum Ablauf der vorgenannten Dreimonatsfrist haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr (Basic Board) zu handeln.
Aufgrund des geringen Aktienhandels rechtfertigt die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr (Basic Board) die dadurch entstehenden Aufwände nicht. Durch die Beendigung der Einbeziehung spart die Gesellschaft erhebliche Kosten ein.
Die Entscheidung über das Delisting hat keine Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der PRIMAG-Gruppe insgesamt. Der Vorstand prüft nach wie vor konkrete Optionen im Hinblick auf mögliche neue Entwicklungsprojekte. Sollten sich jedoch mittelfristig entsprechende Entwicklungsprojekte nicht in wirtschaftlicher Weise realisieren lassen und sich auch kein alternatives Geschäftsmodell für die PRIAMG-Gruppe ergeben, ist nicht auszuschließen, dass es künftig zu einer teilweisen oder vollständigen Einstellung des Geschäftsbetriebes der PRIMAG-Gruppe kommen könnte.