von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Düsseldorf hat der sachverständigen Prüferin, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, aufgegeben, schriftlich dazu Stellung nehmen, ob die von den Antragstellern erhobenen Einwendungen gegenüber der Höhe der beschlossenen Barabfindung eine höhere Barabfindung rechtfertigen. Die sachverständige Prüferin soll hierbei auch angeben, welche Barabfindung sich ergeben würde, wenn die Einwendungen der Antragsteller als zutreffend zugrunde gelegt werden.
LG Düsseldorf, Az. 31 O 2/21 AktE
Freiherr von Rheinbaben u.a. ./. HSBC Germany Holdings GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen