von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB Deutsche Industriebank AG hat das LG Düsseldorf auf eine Sachstandanfrage hin mitgeteilt, dass angesichts der Pandemielage und der derzeit nur beschränkten Raumkapazitäten des Landgerichts eine mündliche Verhandlung nicht in Betracht kommt. Diese müsste auch durch eine Stellungnahme des Prüfers zu den umfangreichen Einwendungen vorbereitet werden. Von einer entsprechenden Anordnung sehe man aber derzeit ab, da abgewartet werden solle, wie die Obergerichte sich zur Problematik der Abfindung auf der Grundlage des Börsenkurses verhalten werden.
Die traditionsreiche IKB Deutsche Industriebank AG war als Folge der Krise am US-amerikanischen Subprime-Markt in eine existenzbedrohende Schieflage geraten und wurde 2008 an den US-amerikanischen Finanzinvestor Lone Star verkauft. Nachdem die Geschäfte wieder etwas besser liefen, erfolgte ein Delisting und dann der Squeeze-out.
LG Düsseldorf, Az. 33 O 9/17 (AktE)
AAM-Atlantic Asset Management Inc. u.a. ./. LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
126 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP, 60327 Frankfurt am Main
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