Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Donnerstag, 26. August 2021
Übernahmeangebot für Aktien der Deutsche Wohnen SE: Angebotsunterlage der Vonovia SE veröffentlicht
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Odeon Film AG eingetragen
Veränderungen
24.08.2021
HRB 188612: Odeon Film AG, München, Taunusstraße 21, 80807 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2021 mit der LEONINE Licensing AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 246725) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Die Hauptversammlung vom 29.06.2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die LEONINE Licensing AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 246725), gegen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wird erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der übernehmenden Aktiengesellschaft, der LEONINE Licensing AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 246725), wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
____________
Anmerkung der Redaktion:
Die Eintragung bei der LEONINE Licensing AG ist ebenfalls am 24. August 2021 erfolgt und am 25. August bekannt gemacht worden. Damit ist der Squeeze-out wirksam geworden.
Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären der Odeon Film AG angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
Squeeze-out bei der Deutschen Binnenreederei AG im Handelsregister eingetragen
Veränderungen
20.08.2021
HRB 73234 B: Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft, Berlin, Revaler Str. 100, 10243 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 07.07.2021 hat die Übertragung der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG auf die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 6871) als Hauptaktionär beschlossen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG.
Mittwoch, 25. August 2021
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der msg life ag: Bestellung des gemeinsamen Vertreters
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem von der
msg systems ag mit der msg life ag als beherrschter Gesellschaft
abgeschlossenen Beherrschungsvertrag hat das LG Stuttgart mit dem kürzlich zugestellten Beschluss vom 14. Juni 2021 Herrn Rechtsanwalt Dr. Rieg von der Kanzlei KUHL CARL NORDEN BAUM zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Nach Mitteilung des Landgerichts handelt es sich um das erste Spruchverfahren, das dort in elektronischer Form ("eAkte") geführt wird.
Den Minderheitsaktionären wird in dem Beherrschungsvertrag eine Barabfindung in Höhe von EUR 2,48 je msg life-Aktie angeboten. Die msg systems garantiert für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags den außenstehenden Aktionären der msg life, die das Abfindungsangebot nicht annehmen möchten, für jedes Geschäftsjahr je msg life-Aktie eine feste jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,04 brutto („Garantiedividende“) abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, netto EUR 0,03.
Squeeze-out bei der Andritz Fabrics and Rolls AG (früher: Stowe Woodward Aktiengesellschaft) eingetragen
Samstag, 21. August 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)
- Aves One AG
- ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
- HELLA GmbH & Co. KGaA
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
- KUKA AG
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft:
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar
2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen
verzögert, aber nunmehr Freigabebeschluss
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
- SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 2. Juli 2021
- Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Freitag, 20. August 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main kürzlich die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_29.html50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Schaltbau Holding AG: EcoVadis Rating erneut verbessert
Corporate News
- Top-15 % der Branche in der Gesamtbewertung der von EcoVadis
beurteilten Unternehmen
- Verbesserungen insbesondere im Bereich Umwelt tragen zum guten
Ergebnis bei
Silber-Status mit 59/100 Punkten (Vorjahr 54/100)
- Nachhaltigkeit und verantwortliche Unternehmensführung als Managementprinzipien
München, 18. August 2021 - Die Schaltbau Holding AG [ISIN DE000A2NBTL2] hat
ihre Punktzahl beim jährlichen Nachhaltigkeitsrating von EcoVadis erneut
verbessert und mit 59/100 (Vorjahr: 54/100) Punkten wiederum den
Silber-Status erreicht. EcoVadis gehört mit über 75.000 bewerteten
Unternehmen zu den großen, global tätigen Rating-Anbietern für das Thema
Nachhaltigkeit. Im Branchenvergleich (Herstellung von elektronischen
Bauelementen und Leiterplatten) konnte sich die Schaltbau-Gruppe unter den
Top-15 % der von EcoVadis beurteilten Unternehmen platzieren. Verbesserungen
insbesondere im Bereich Umwelt tragen zu diesem Ergebnis bei. Nachhaltigkeit
und verantwortliche Unternehmensführung gehören zu den Managementprinzipien
der Schaltbau-Gruppe.
"Wir freuen uns sehr über das gerade im Branchenvergleich sehr gute
Abschneiden im diesjährigen Rating", so Dr. Jürgen Brandes, CEO der
Schaltbau Holding AG. "Die erneute Verbesserung um weitere 5 Punkte zeigt,
dass wir mit der Umsetzung unserer ESG-Strategie auf dem richtigen Weg
sind."
Umfassendes CSR-Rating
EcoVadis ist ein weltweit tätiger Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen
zur kollaborativen Leistungsverbesserung für globale Lieferketten. Die
EcoVadis-Bewertungen konzentrieren sich auf 21 Kriterien aus den vier
Themenbereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige
Beschaffung, die auf internationalen Nachhaltigkeitsstandards wie den
Global-Compact-Grundsätzen, den Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO), dem Standard der Global Reporting Initiative
(GRI), der Norm ISO 26000 und den CERES-Grundsätzen basieren.
Der jährliche Nachhaltigkeitsbericht der Schaltbau Holding AG ist auf der
Website www.schaltbaugroup.com unter dem Menüpunkt Verantwortung veröffentlicht.
Über die Schaltbau-Gruppe
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt
a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem
Jahresumsatz von etwa 500 Mio. EUR und etwa 3.000 Mitarbeitern zu den
international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die
Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der
Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS
entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen
für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge.
Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf
Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber
für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und
E-Mobility.
Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter:
https://schaltbaugroup.com/de
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der C-QUADRAT Investment AG: Gremium will am 29. September 2021 weiter verhandeln
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
FN 55148 a
HG Wien, Az. 75 Fr 17733/18 i-5
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
42 Überprüfungsanträge
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Weiteres Erwerbsangebot für Aktien der Synaxon AG zu EUR 4,87
Als Aktionär der SYNAXON AG macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Erwerbsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
Anmerkung der Redaktion:
Die Synaxon-Aktien notieren bei Valora derzeit deutlich höher, siehe:
https://veh.de/isin/de0006873805
MyHammer Holding AG: Notierung am regulierten Markt endet mit Ablauf des 24. August 2021
Berlin (19.08.2021/15:25) - Die Frankfurter Wertpapierbörse hat heute dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der MyHammer Holding AG zum Handel im regulierten Markt entsprochen.
Der Widerruf wird mit Ablauf des 24. August 2021 wirksam.
Donnerstag, 19. August 2021
Nebelhornbahn-AG: Segmentwechsel an der Börse München
Oberstdorf, den 18. August 2021
Die Einbeziehung in den Freiverkehr wird als Primärlisting an der Börse München ab dem 01. Oktober 2021 fortgeführt.
Zugleich endet die Indexzugehörigkeit der Aktie der Nebelhornbahn AG zu dem m:access All Share Index zum 30. September 2021.
Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Tele Columbus AG zu dem Delisting-Erwerbsangebot der Kublai GmbH
In der im Bundesanzeiger am 17. August 2021 veröffentlichten Stellungnahme kommen Vorstand und Aufsichtsrat der Tele Columbus AG zu folgendem Fazit:
"10 ABSCHLIESSENDE BEWERTUNG
Vorstand und Aufsichtsrat halten nach ihrer jeweiligen eigenständigen und unabhängig voneinander vorgenommenen Prüfung die Höhe des Angebotspreises für angemessen im Sinne von § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-AngebVO. Der Angebotspreis entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Außerdem bewerten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten, insbesondere das Delisting, als positiv. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass das Delisting im besten Interesse der Gesellschaft liegt.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen ausdrücklich, dass die Bieterin im Übrigen derzeit keine konkreten Absichten im Zusammenhang mit der Abwicklung des Angebots hat, die Auswirkungen auf den Sitz oder den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung des Vermögens, künftige Verpflichtungen von Tele Columbus, der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane von Tele Columbus oder auf die Arbeitnehmer von Tele Columbus, deren Vertretungen und deren Beschäftigungsbedingungen haben.
Des Weiteren halten Vorstand und Aufsichtsrat den Zugang zum Kapitalmarkt für eine nicht mehr notwendige Finanzierungsoption. Nach dem Abschluss des Tele Columbus-Bezugsrechtsangebots und der damit verbundenen reduzierten Verschuldung hat die Gesellschaft nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat einen ausreichenden Zugang zu den Fremdkapitalmärkten, um ihr Geschäft zu finanzieren. Zudem hat sich die Bieterin in der Investmentvereinbarung verpflichtet, weitere EUR 75 Mio. als Eigenkapital bereitzustellen.
Alle Tele Columbus-Aktionäre sollten unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie ihrer persönlichen Situation und Einschätzung der möglichen künftigen Entwicklung des Wertes der Tele Columbus-Aktien und möglicher zukünftiger Strukturmaßnahmen selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder nicht. Vorstand und Aufsichtsrat trifft vorbehaltlich geltenden Rechts keine Haftung, wenn sich aus der Annahme oder Nicht-Annahme des Angebots für einen Tele Columbus-Aktionär wirtschaftliche Nachteile ergeben."
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Weiterer Verhandlungstermin vor dem Gremium am 15. September 2021
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).Ein bei dem vorherigen Termin nicht anwesender Antragsteller war mit dem Insolvenzabschlag bei der Bewertung im Vorverfahren zum Rechtsformwechsel nicht einverstanden. Das Gremium will aber die Entscheidung des OGH in dem Vorverfahren nicht abwarten, sondern die Sache möglichst bald vom Tisch haben.
In dem aufgrund der Einlegung eines außerordentlichen Revisionsrekurses noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren zu dem Rechtsformwechsel hatte das OLG Wien eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 5,18 festgestellt und die Zuzahlung für die ehemaligen update-Aktionäre auf EUR 1,81 je Aktie angehoben (+ 53,71 %): https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum.html
Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine nunmehr ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien
SdK zum Squeeze-out bei der biolitec AG: Ehemalige Aktionäre müssen Nachbesserungsansprüche einreichen
Anmerkung der Redaktion:
Der Squeeze-out mit der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der biolitec AG auf den Hauptaktionär wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung der biolitec AG am 4. Dezember 2017 beschlossen.
Mit der Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterauschluss in das Firmenbuch des Handelsgericht Wien verloren alle Aktionäre (mit Ausnahme des Hauptaktionärs) ihre Mitgliedschaft in der biolitec AG. Die Eintragung in das Firmenbuch erfolgte am 7. Februar 2018. Die Bekanntmachung erfolgte am 13. Februar 2018.
SdK zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG: Zum Erhalt der Zuzahlung müssen Aktionäre aktiv werden
Bei der BEKO HOLDING wurden die Streubesitzaktionäre am 20.11.2015 per Squeeze-out-Beschluss vor die Türe gesetzt. Als Barabfindung erhielten Sie damals 5,80 Euro je Aktie.
Im anschließenden Gremialverfahren ließ das Landesgericht Krems ein Bewertungsgutachten zur Überprüfung der Höhe der Barabfindung erstellen. Dieses sah einen Umtauschwert in Höhe von 7,05 Euro als angemessen an. Nach einem gescheiterten gerichtlichen Vergleich erhöhte das Landesgericht Krems die Barabfindung sogar auf 7,88 Euro je Aktie. Nach Beschwerden u. a. der Antragsgegnerin gegen diesen Beschluss legte das Oberlandesgericht Wien die Zuzahlung nun endgültig auf 0,98 Euro je Aktie fest.
Die ausgeschlossenen Aktionäre der BEKO HOLDING AG müssen sich zum Zweck der Abwicklung der Zuzahlung bis zum 31.8.2021 bei der Bullybursti GmbH, Seeblick 12, 7091 Breitenbrunn, brieflich melden.
Quelle: SdK, AnlegerPlus News Nr. 8/2021
Mittwoch, 18. August 2021
Squeeze-out Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung AG: Verhandlungstermin am 16. Dezember 2021
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG, Lörrach, hat das Landgericht Mannheim Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 16. Dezember 2021, 10:30 Uhr, bestimmt. Die Beteiligten können angesichts der Pandemiesituation per Videoübertragung (§ 128a Abs. 1 ZPO) teilnehmen.Zur Wella-Entscheidung:
https://www.slideshare.net/SpruchZ/bgh-wellaentscheidung (Entscheidungsgründe)
LG Mannheim, Az. 23 AktE 1/14
Vogel u.a. ./. badenova AG & Co. KG
20 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, badenova AG & Co. KG:
Rechtsanwälte Rödl & Partner (Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, 81925 München)
Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der IFM Immobilien AG zu EUR 1,45
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der IFM IMMOBILIEN macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 250.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.
__________
Anmerkung der Redaktion:
Die Aktien der IFM Immobilien AG notieren bei Valora deutlich höher:
https://veh.de/isin/de000a0jdu97
Dienstag, 17. August 2021
RM Rheiner Management AG: Halbjahresergebnis 2021
Der Inventarwert je Aktie der RM Rheiner Management AG betrug per 30.06.2021 etwa 41,38 EUR (31.12.2020: 34,80 EUR). Bei der Berechnung des Inventarwerts je Aktie bleiben sämtliche Nachbesserungsrechte außer Ansatz.
Derzeit verfügt die RM Rheiner Management AG über ein Nachbesserungsrechtevolumen von rund 9,3 Mio. Euro.
Die sechs größten darin enthaltenen Positionen sind:
Audi AG 2,3 Mio. Euro
Hypovereinsbank AG 2,2 Mio. Euro
Kölnische Rück AG 0,8 Mio. Euro
Do Deutsche Office AG 0,8 Mio. Euro
Bank Austria Creditanstalt AG 0,6 Mio. Euro
Linde AG 0,4 Mio. Euro
Das Nachbesserungsvolumen errechnet sich aus dem Produkt der Anzahl der Aktien und dem zunächst von der Gesellschaft vereinnahmten Abfindungspreis im Rahmen einer Strukturmaßnahme (z.B. Squeeze-out, Abschluss eines Beherrschungsvertrages). Die Höhe des Abfindungspreises ist Basis für eine eventuelle Nachbesserung und wird regelmäßig im Rahmen eines Spruchstellenverfahrens auf ihre Angemessenheit überprüft.
Zum jetzigen Zeitpunkt können keine verlässlichen Aussagen darüber gemacht werden, ob und wann es gegebenenfalls zu Nachbesserungen aus diesen und anderen laufenden Spruchstellenverfahren kommen wird. Die Gesellschaft veröffentlicht in ihrer Halbjahres- und Jahresberichterstattung regelmäßig die wichtigsten Positionen ihres Nachbesserungs-rechteportfolios.
Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts erfolgt am 17. August 2021 auf der Homepage der Gesellschaft.
Köln, 16. August 2021
Der Vorstand
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Lotto24 AG zu EUR 380,97
Die Bieterin bietet den Aktionären einen Preis von EUR 380,97 in bar je Lotto24-Aktie an. Die Frist für die Annahme dieses Angebots endet am 13. September 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt a.M., Deutschland).
Der Angebotspreis in Höhe von EUR 380,97 je Lotto24-Aktie entspricht dem gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG i.V. m. § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG und § 4 WpÜG-Angebotsverordnung zu zahlenden Mindestpreis, d.h. den gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktie der Zielgesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots. Weitere Angaben zum Angebotspreis entnehmen Sie bitte Ziffer 9 der Angebotsunterlage.
Das Delisting-Erwerbsangebot erfüllt die Voraussetzungen für ein Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG und steht insbesondere unter keinen Bedingungen. Daher unterliegen der Vollzug des Delisting-Erwerbsangebots und die Verträge, die als Folge der Annahme des Delisting-Erwerbsangebots mit den Lotto24-Aktionären geschlossen werden, keinerlei Vollzugsbedingungen.
(...)
Mit Wirksamwerden der Annahmeerklärung, das heißt mit der fristgerechten Umbuchung der Lotto24Aktien in die ISIN DE000LTT01V6, kommt ein Kauf- und Übereignungsvertrag zwischen Ihnen und der Bieterin nach den Bestimmungen des Angebots zustande.
Die weiteren Einzelheiten der Annahme und Abwicklung des Angebots sind in Ziffer 14 der Angebotsunterlage dargestellt. Unter den in Ziffer 16 der Angebotsunterlage geschilderten Umständen können Sie von den durch die Annahme geschlossenen Verträgen zurücktreten.
Weitere Informationen und den vollständigen Wortlaut des Angebots können Sie der Angebotsunterlage entnehmen, die unter der Internetadresse www.zealnetwork.de/angebot abrufbar ist.
Ferner können Exemplare der Angebotsunterlage in deutscher Sprache kostenfrei bei der Commerzbank AG, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt a.M. (Bestellung unter Angabe der vollständigen Postanschrift per E-Mail an ZEAL-Offer@commerzbank.com) bezogen werden. (...)
Montag, 16. August 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)
- Aves One AG
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
- ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verzögert
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
- SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 2. Juli 2021
- Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der ERLUS AG
Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit des angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG: LG Frankfurt am Main hebt Barabfindung auf EUR 10,23 an (+ 5,25 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 10. August 2021 die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_29.htmlLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2021, Az. 3-05 O 77/15
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
HELLA GmbH & Co. KGaA: HELLA und Faurecia vereinbaren Zusammenschluss: Partnerschaft eröffnet zusätzliches Wachstumspotenzial
- Faurecia übernimmt das 60 Prozent-Aktienpaket der Poolaktionäre von HELLA und kündigt Übernahmeangebot zum Erwerb der weiteren HELLA Aktien zum Angebotspreis von EUR 60 an
- Durch Zusammenschluss entsteht der siebtgrößte Autozulieferer weltweit und ein globaler Marktführer in wachstumsstarken Technologiefeldern
- HELLA Bereiche können weiterhin signifikant in Forschung und Entwicklung investieren und mit einer hohen operativen Verantwortung agieren
- Geschäftsführung, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat von HELLA begrüßen Transaktion
Lippstadt, 14. August 2021. Der Licht- und Elektronikspezialist HELLA und der französische Automobilzulieferer Faurecia haben heute eine Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen unterzeichnet. In dem Zuge übernimmt Faurecia das 60 Prozent-Aktienpaket der HELLA Poolaktionäre. Zudem hat Faurecia ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb der weiteren HELLA Aktien zum Angebotspreis von 60 Euro angekündigt (Bruttoangebotspreis von EUR 60,96 inklusive der erwarteten Dividende in Höhe von EUR 0,96 je HELLA-Aktie). Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben und wird für Anfang 2022 erwartet. Über eine Rückbeteiligung in Höhe von bis zu neun Prozent werden die derzeitigen Poolaktionäre von HELLA an der börsennotierten Obergesellschaft beteiligt bleiben und HELLA somit auch in Zukunft eng begleiten. Vor dem Hintergrund soll auch ein Pool-Vertreter dem Verwaltungsrat von Faurecia beitreten.
HELLA und Faurecia werden durch Zusammenschluss ihrer Aktivitäten zum siebtgrößten Automobilzulieferer weltweit aufsteigen. Hierdurch eröffnet sich signifikantes Potenzial für weiteres profitables Wachstum. Bereits heute zählen beide Unternehmen zu den globalen Marktführern in ihren jeweiligen Bereichen. Durch Bündelung ihrer spezifischen Stärken wollen HELLA und Faurecia ihre Marktposition insbesondere in zentralen Wachstumsfeldern wie Elektromobilität, autonomes Fahren und Fahrzeuginnenraumgestaltung weiter ausbauen und ihre Position gegenüber Kunden sowie in den Regionen zusätzlich stärken.
"Faurecia und HELLA passen sehr gut zusammen. Das gilt insbesondere mit Blick auf Produktspektrum und Marktabdeckung. Zudem legen beide Partner hohen Wert auf konsequente Kundenorientierung, operative Exzellenz und Technologieführerschaft", sagt Dr. Rolf Breidenbach, Vorsitzender der HELLA Geschäftsführung. "Von daher ist es naheliegend, dass wir unsere Kräfte bündeln, um die Zukunft der Mobilität in vorderster Reihe gemeinsam voranzutreiben. Mit Faurecia an unserer Seite werden wir diesbezüglich noch mehr Möglichkeiten haben als bisher."
"Wir nehmen als Familiengesellschafter unsere unternehmerische Verantwortung für Hella wahr, indem wir frühzeitig vor Auslaufen unseres Familienpoolvertrags das Unternehmen HELLA in neue Hände geben und damit seine strategische Positionierung weiter verbessern - zum Wohl von HELLA und ihrer 36.000 Mitarbeiter. Gleichzeitig wird die Familie als Anteilseigner bei Faurecia die Entwicklung dieses führenden europäischen Unternehmens weiter begleiten", sagt Dr. Jürgen Behrend, Leiter des Pools der Familiengesellschafter. "Mit Faurecia als neuem Mehrheitseigner wird HELLA ihre Stärken noch effektiver ausspielen können. Die Kompetenzen beider Unternehmen ergänzen sich hervorragend. Wir haben langjährige Zusagen für die Standorte und Investitionen in die Zukunftsfelder sichergestellt. HELLA hat damit die idealen Voraussetzungen, weiterhin langfristig erfolgreich zu sein."
"Dieser Zusammenschluss ist eine einzigartige Gelegenheit, einen weltweit führenden Anbieter für Automobiltechnologien zu schaffen. Ich bin überzeugt, dass Faurecia und HELLA hervorragend zueinander passen, da wir eine gemeinsame Vision, Werte und Kultur haben", sagt Faurecia-CEO Patrick Koller. "Unsere beiden hoch-qualifizierten Teams arbeiten seit Ende 2018 eng zusammen und haben Ihre Kooperationsfähigkeit unter Beweis gestellt. Gemeinsam werden wir den entscheidenden Vorsprung haben, um von den strategischen Treibern zu profitieren, die die Automobilindustrie verändern. Durch die Kombination unserer Produktportfolios und unserer Marktposition werden wir unser profitables Wachstum durch Innovation, ein größeres Elektronik und Softwareangebot und erweiterte Umsetzungskraft beschleunigen. Unser Finanzprofil wird weiterhin solide bleiben, wir werden einen Fokus auf eine nachhaltige Cash-Generierung und den Abbau der Verschuldung des Unternehmens legen. . Insofern bin ich zuversichtlich, dass die Übernahme einen nachhaltigen Wert für die Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre von Faurecia als auch von HELLA schaffen wird."
Durch Zusammenschluss entsteht der siebtgrößte Autozulieferer weltweit und ein globaler Marktführer in wachstumsstarken Technologiefeldern
Durch Zusammenschluss von HELLA und Faurecia entsteht ein globaler Technologieführer, der sowohl ein breites Kundenspektrum als auch wesentliche automobile Zukunftsfelder abdeckt. Beispielsweise eröffnen sich für die HELLA Geschäftsbereiche durch den guten Marktzugang von Faurecia in China und Japan sowie zu US-amerikanischen Automobilherstellern zusätzliche Wachstumspotenziale. Weitere Potenziale liegen vor allem in den Bereichen emissionsfreie Mobilität, Fahrassistenzsysteme und Automatisiertes Fahren, Fahrzeuginnenraum der Zukunft sowie Lifecycle Value Management (inklusive Aftermarket und Special Applications). Gerade in diesen Feldern verfügen beide Unternehmen über komplementäre Geschäftsaktivitäten, die zusammen ein leistungsstarkes Portfolio mit breitem Marktzugang bieten.
So entsteht im Zuge der Transaktion beispielsweise ein globaler Anbieter für Elektromobilität mit einem umfassenden Leistungsspektrum. HELLA bringt hierfür das leistungsstarke Portfolio in den Bereichen Batterie- und Lenkungselektronik, Sensorik sowie Aktuatorik ein, während Faurecia anspruchsvolle Wasserstoff-Lösungen und Speichersysteme beisteuert. Auch im Hinblick auf Lösungen für Fahrerassistenzsysteme und Autonomes Fahren wird durch den Zusammenschluss ein globaler Technologieführer mit breitem Produkt- und Systemangebot hervorgehen. Hierfür bringt Faurecia unter anderen die Kompetenzen seines Tochterunternehmens Faurecia Clarion Electronics ein.
Basierend auf der bereits seit 2018 bestehenden engen Entwicklungspartnerschaft beider Unternehmen bezüglich innovativer Lichtlösungen für den Fahrzeuginnenraum sollen diese Aktivitäten durch Einbringen der Kompetenzen von Faurecia bei Sitzen und Innenausstattung sowie der HELLA Expertise in den Bereichen Innenbeleuchtung, Sensorik und Elektronik für Fahrzeugzugangssysteme weiter forciert werden. Weitere Vorteile ergeben sich durch Kombination der Aftermarket Aktivitäten von HELLA sowie des Geschäfts mit Herstellern von Spezialfahrzeugen mit den Lifecycle Value Management Aktivitäten von Faurecia.
HELLA Bereiche können weiterhin signifikant in Forschung und Entwicklung investieren und mit einer hohen operativen Verantwortung agieren
Um das Potenzial beider Partner bestmöglich auszuschöpfen, sollen die HELLA Bereiche bei hoher operativer Verantwortung in die Faurecia-Gruppe integriert werden. Zugleich sieht die Zusammenschlussvereinbarung beider Unternehmen die Fortsetzung der Mehrsäulen-Strategie von HELLA und konsequente Investitionen in die Entwicklung automobiler Zukunftstechnologien zur Sicherung der Position als Technologie- und Marktführerschaft vor. Ebenso wird das etablierte Kooperationsnetzwerk von HELLA bestehend aus zahlreichen Gemeinschaftsunternehmen sowie strategischen Partnerschaften weiter gestärkt. Paritätisch besetzte Gremien werden die Umsetzung überwachen und die Einhaltung der Zusammenschlussvereinbarung sicherstellen.
Zudem beinhaltet die Vereinbarung weitreichende Zusagen an HELLA Beschäftigte. So werden alle Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bestehen bleiben. Es soll auch zu keinen Änderungen der Betriebsverfassungsstruktur kommen. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat soll ebenso beibehalten werden. Gemäß der Einigung beider Unternehmen wird auch der Sitz von HELLA in Lippstadt ein zentraler Standort in der gemeinsamen Gruppe bleiben.
"Die getroffenen Vereinbarungen mit Faurecia sind Ausdruck dafür, dass es zwischen beiden Partnern eine große Übereinstimmung gibt, was generelle Zielvorstellungen und grundsätzliche Unternehmenswerte angeht. Aus meiner Sicht sind das wichtige Voraussetzungen, um den Erfolgskurs weiter fortsetzen", sagt HELLA CEO Dr. Rolf Breidenbach. "Von daher blicke ich der Partnerschaft mit Faurecia positiv entgegen. Gemeinsam werden wir noch mehr Mehrwert für unsere Stakeholder generieren können."
Geschäftsführung, Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat von HELLA begrüßen die Transaktion
Im Zuge der Übernahme des von den HELLA Poolaktionären gehaltenen Aktienpakets in Höhe von 60 Prozent der HELLA Aktien und der Zusammenschlussvereinbarung hat Faurecia ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb der weiteren Aktien im Streubesitz angekündigt. Der Angebotspreis beläuft sich auf 60 Euro je HELLA Aktie. Der Bruttoangebotspreis wird sich auf EUR 60,96 je HELLA-Aktie belaufen; dies entspricht dem mit den Poolaktionären vereinbarten Anteilskaufpreis und einem Gesamtwert sämtlicher HELLA-Aktien von rund EUR 6,8 Mrd. Dies entspricht einer Prämie von 33 Prozent auf den Schlusskurs der HELLA GmbH & Co. KGaA vom 26. April 2021 und von 24 Prozent auf Basis des gewichteten Durchschnittskurses der HELLA Aktie der letzten drei Monate bis zum 26. April 2021.
Vorbehaltlich der Prüfung der von Faurecia noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, heißen die Geschäftsführung, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat von HELLA den Zusammenschluss willkommen und unterstützen das Übernahmeangebot.
Die Angebotsunterlage wird von Faurecia gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Mitte September veröffentlicht. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat von HELLA werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG dazu abgeben. Aus heutiger Sicht gehen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat von HELLA davon aus, dass die Gremien den Aktionären die Annahme des Angebots empfehlen werden.
Für das Übernahmeangebot ist keine Mindestannahmequote vorgesehen. Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden im Internet zugänglich gemacht. Dort wird auch die genaue Frist für die Annahme des Angebots veröffentlicht.
HELLA wird am 16. August 2021 um 9:30 Uhr (MESZ) einen erläuternden Investoren-Call in englischer Sprache durchführen.
Für die HELLA Geschäftsführung agiert Perella Weinberg Partners als Finanzberater, Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater sowie die Brunswick Group als Kommunikationsberater.
Hinweis: Diesen Text sowie passendes Bildmaterial finden Sie auch in unserer Pressedatenbank unter: www.hella.de/presse
HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt: HELLA ist ein börsennotiertes, global aufgestelltes Familienunternehmen mit über 125 Standorten in rund 35 Ländern. Mit einem vorläufigen währungs- und portfoliobereinigten Umsatz von 6,5 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2020/2021 sowie über 36.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählt HELLA zu den weltweit führenden Automobilzulieferern. Spezialisiert auf innovative Lichtsysteme und Fahrzeugelektronik ist HELLA seit mehr als hundert Jahren ein wichtiger Partner der Automobilindustrie sowie des Aftermarket. Darüber hinaus entwickelt, fertigt und vertreibt HELLA im Segment Special Applications Licht- und Elektronikprodukte für Spezialfahrzeuge.
Faurecia: Faurecia wurde 1997 gegründet und hat sich zu einem bedeutenden Player in der globalen Automobilindustrie entwickelt. Mit 266 Industriestandorten, 39 Forschungs- und Entwicklungszentren und 114.000 Mitarbeitern in 35 Ländern ist Faurecia weltweit führend in seinen vier Geschäftsbereichen: Sitze, Innenausstattung, Clarion Electronics und nachhaltige Mobilität. Das starke Technologieangebot der Gruppe bietet Automobilherstellern Lösungen für das Cockpit der Zukunft und eine nachhaltige Mobilität. Im Jahr 2020 verzeichnete die Gruppe einen Gesamtumsatz von 14,7 Milliarden Euro. Faurecia ist an der Euronext Paris notiert und im CAC Next 20 Index vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.faurecia.com
Übernahmeangebot für Aktien der HELLA GmbH & Co. KGaA
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Bieterin:
Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH)
c/o White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 123921
Zielgesellschaft:
Rixbecker Straße 75, 59552 Lippstadt, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6857
Eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Faurecia S.E., Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH) ("Bieterin") mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat am 14. August 2021 entschieden, den Aktionären der HELLA GmbH & Co. KGaA ("Zielgesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN: DE000A13SX22) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 2,00 je Aktie ("HELLA-Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 60,00 je HELLA-Aktie in bar zu erwerben.
Faurecia S.E. ist eine nach dem Recht von Frankreich gegründete und an der Euronext Paris notierte Gesellschaft.
Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot haben die Bieterin und die Faurecia S.E. mit der Zielgesellschaft am 14. August 2021 ein Business Combination Agreement ("BCA") abgeschlossen. Gegenstand des BCA ist das Verständnis der Parteien über die gemeinsame Strategie der zukünftigen Unternehmensgruppe sowie den Ablauf und die Konditionen des Übernahmeangebots. Die Geschäftsführung der Zielgesellschaft wird den Aktionären der Zielgesellschaft die Annahme des Übernahmeangebots empfehlen, sofern die zu erstellende Angebotsunterlage in allen wesentlichen Punkten den im BCA getroffenen Vereinbarungen entspricht.
Darüber hinaus hat die Bieterin mit Aktionären der Zielgesellschaft, die ihre HELLA-Aktien in einer Poolvereinbarung gebündelt haben und zusammen 60% des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft repräsentieren ("Pool-Aktionäre"), einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb dieser Aktien abgeschlossen. Die den Pool-Aktionären zu erbringende Gegenleistung wird in bar und in Aktien der Faurecia S.E. erbracht werden.
Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot festzulegenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den detaillierten Bestimmungen und Bedingungen und sonstigen Informationen zu dem Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie als unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) und weitere im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehende Informationen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") im Internet unter www.faurecia-offer.com veröffentlicht.
Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören voraussichtlich unter anderem die kartellrechtlichen und sonstigen behördlichen Freigaben. Im Übrigen erfolgt das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen und Bedingungen. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Bedingungen und sonstigen Eckdaten abzuweichen und/oder zusätzliche Bedingungen vorzusehen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities Commission eingereicht oder von dieser geprüft.
Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.
Frankfurt am Main, den 14. August 2021
Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH)