Corporate NewsNICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Gemeinsame begründete Stellungnahme der Deutsche Wohnen SE
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen empfehlen Aktionär:innen,
Angebot der Vonovia anzunehmen
- Angebot ist fair und angemessen und bietet Deutsche
Wohnen-Aktionär:innen die Gelegenheit zu einer sicheren, zeitnahen und
fairen Wertrealisierung
- Deutsche Wohnen begrüßt strategischen Nutzen des Zusammenschlusses und
den resultierenden Mehrwert für alle Beteiligten und Stakeholder:innen
- Schaffung des größten Immobilienkonzerns Europas bietet die Möglichkeit,
Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt noch konsequenter zu begegnen
Berlin, 1. Juli 2021. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE
("Deutsche Wohnen") haben heute eine gemeinsame Stellungnahme zum
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Vonovia SE ("Vonovia") gemäß
§ 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht.
Darin kommen sie zu dem Schluss, dass das Angebot im besten Interesse der
Deutsche Wohnen, ihrer Aktionär:innen, Kund:innen und Mitarbeiter:innen ist.
Den Aktionär:innen wird daher empfohlen, das Angebot von Vonovia anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben unabhängig voneinander die Bedingungen des
Angebots geprüft und bewertet und dabei auch sogenannte Fairness Opinions
von fünf Finanzberatern eingeholt. Beide Gremien sind der Ansicht, dass die
Angebotsgegenleistung fair und angemessen ist und den Deutsche
Wohnen-Aktionär:innen die Gelegenheit zu einer sicheren, zeitnahen und
fairen Wertrealisierung bietet.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen zudem den strategischen Nutzen des
Zusammenschlusses und den resultierenden Mehrwert für alle Beteiligten und
Stakeholder:innen. Die zwischen Vonovia und Deutsche Wohnen geschlossene
Grundsatzvereinbarung (Business Combination Agreement) hilft der schnellen
Integration und stellt sicher, dass die jeweiligen Stärken der
Einzelunternehmen im kombinierten Unternehmen bestmöglich zur Geltung
kommen. Das kombinierte Unternehmen kann als Europas größter
Immobilienkonzern den Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt noch
konsequenter begegnen. Gemeinsam verfügen Vonovia und Deutsche Wohnen über
mehr als 550.000 Wohnungen mit einem Immobilienwert in Höhe von knapp 90
Mrd. Euro.
Die Wohnungsbestände beider Unternehmen ergänzen sich geografisch sowie in
ihrer Gewichtung und sind fokussiert auf strategische Wachstumsregionen. Das
kombinierte Unternehmen verfügt über ein zukunftsfähiges und langfristig
orientiertes Geschäftsmodell. Die notwendigen Investitionen in bezahlbares
Wohnen, Klimaschutz und Neubau lassen sich nach einem Zusammenschluss
gemeinsam besser schultern. Der entstehende Immobilienkonzern kann in seiner
Größe und Aufstellung in Europa neue Standards setzen und die Zukunft der
Branche maßgeblich mitgestalten. Der Wohnungsmarkt wird vom Neubau
profitieren, den das kombinierte Unternehmen in den kommenden Jahren noch
stärker forcieren wird.
Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage am 23. Juni begonnen und wird am 21. Juli 2021 (24:00 Uhr
MESZ) enden. Der Erfolg des Angebots setzt das Erreichen einer
Mindestannahmeschwelle von mindestens 50 Prozent der im Zeitpunkt des
Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Deutsche Wohnen-Aktien sowie das
Eintreten weiterer üblicher Vollzugsbedingungen voraus. Die näheren
Konditionen des Angebots sowie die Vollzugsbedingungen können der
Angebotsunterlage der Vonovia entnommen werden.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der
Deutsche Wohnen zu dem am 23. Juni 2021 veröffentlichten freiwilligen
Übernahmeangebot (Barangebot) von Vonovia an die Aktionär:innen der Deutsche
Wohnen wird bei der Deutsche Wohnen SE, Investor Relations, Mecklenburgische
Straße 57, 14197 Berlin (Tel: +49 (0)30 89786-5413, Fax: +49 (0)30
89786-5419; E-Mail:
ir@deutsche-wohnen.com) zur kostenlosen Ausgabe
bereitgehalten.
Darüber hinaus ist die Stellungnahme im Internet unter
https://ir.deutsche-wohnen.com (dort im Bereich "Übernahmeangebot der
Vonovia SE") einsehbar. Die Stellungnahme und etwaige Ergänzungen und/oder
zusätzliche Stellungnahmen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots
werden in deutscher Sprache und unverbindlicher englischer Übersetzung
veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.
Wichtige Information
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Deutsche Wohnen SE dar. Die Bedingungen und weitere das
öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind der
Angebotsunterlage zu entnehmen. Investor:innen und Inhaber:innen von
Wertpapieren der Deutsche Wohnen SE wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen
Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten
werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten
Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten,
durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer
Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend
wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen
für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht,
veranlasst oder gewährt. Investor:innen und Inhaber:innen von Wertpapieren
der Deutsche Wohnen SE können nicht darauf vertrauen, durch die
Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar
noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet
werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
darstellen würde.
Deutsche Wohnen SE wurde informiert, dass die Vonovia SE (die "Bieterin")
sich das Recht vorbehält, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder
mittelbar weitere Aktien der Deutsche Wohnen SE außerhalb des Angebots
börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden
Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder
zu erwerbenden Aktien der Deutsche Wohnen SE und der gezahlten oder
vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht.
(...)
Die Deutsche Wohnen
Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten
Immobiliengesellschaften in Europa. Der operative Schwerpunkt des
Unternehmens liegt auf der Bewirtschaftung des eigenen
Wohnimmobilienbestandes in dynamischen Metropolregionen und Ballungszentren
Deutschlands. Die Deutsche Wohnen sieht sich in der gesellschaftlichen
Verantwortung und Pflicht, lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum in
lebendigen Quartieren zu erhalten und neu zu entwickeln. Der Bestand
umfasste zum 31. März 2021 insgesamt rund 157.500 Einheiten, davon rund
154.600 Wohneinheiten und rund 2.900 Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen
ist im DAX der Deutschen Börse gelistet und wird zudem in den wesentlichen
Indizes EPRA/NAREIT, STOXX Europe 600, GPR 250 und DAX 50 ESG geführt.