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Montag, 12. Juli 2021

Deutsche Wohnen SE: Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen empfehlen Aktionär:innen, Angebot der Vonovia anzunehmen

Corporate News

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Gemeinsame begründete Stellungnahme der Deutsche Wohnen SE

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen empfehlen Aktionär:innen, Angebot der Vonovia anzunehmen

- Angebot ist fair und angemessen und bietet Deutsche Wohnen-Aktionär:innen die Gelegenheit zu einer sicheren, zeitnahen und fairen Wertrealisierung

- Deutsche Wohnen begrüßt strategischen Nutzen des Zusammenschlusses und den resultierenden Mehrwert für alle Beteiligten und Stakeholder:innen

- Schaffung des größten Immobilienkonzerns Europas bietet die Möglichkeit, Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt noch konsequenter zu begegnen


Berlin, 1. Juli 2021. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") haben heute eine gemeinsame Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Vonovia SE ("Vonovia") gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht. Darin kommen sie zu dem Schluss, dass das Angebot im besten Interesse der Deutsche Wohnen, ihrer Aktionär:innen, Kund:innen und Mitarbeiter:innen ist. Den Aktionär:innen wird daher empfohlen, das Angebot von Vonovia anzunehmen. Vorstand und Aufsichtsrat haben unabhängig voneinander die Bedingungen des Angebots geprüft und bewertet und dabei auch sogenannte Fairness Opinions von fünf Finanzberatern eingeholt. Beide Gremien sind der Ansicht, dass die Angebotsgegenleistung fair und angemessen ist und den Deutsche Wohnen-Aktionär:innen die Gelegenheit zu einer sicheren, zeitnahen und fairen Wertrealisierung bietet.

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen zudem den strategischen Nutzen des Zusammenschlusses und den resultierenden Mehrwert für alle Beteiligten und Stakeholder:innen. Die zwischen Vonovia und Deutsche Wohnen geschlossene Grundsatzvereinbarung (Business Combination Agreement) hilft der schnellen Integration und stellt sicher, dass die jeweiligen Stärken der Einzelunternehmen im kombinierten Unternehmen bestmöglich zur Geltung kommen. Das kombinierte Unternehmen kann als Europas größter Immobilienkonzern den Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt noch konsequenter begegnen. Gemeinsam verfügen Vonovia und Deutsche Wohnen über mehr als 550.000 Wohnungen mit einem Immobilienwert in Höhe von knapp 90 Mrd. Euro.

Die Wohnungsbestände beider Unternehmen ergänzen sich geografisch sowie in ihrer Gewichtung und sind fokussiert auf strategische Wachstumsregionen. Das kombinierte Unternehmen verfügt über ein zukunftsfähiges und langfristig orientiertes Geschäftsmodell. Die notwendigen Investitionen in bezahlbares Wohnen, Klimaschutz und Neubau lassen sich nach einem Zusammenschluss gemeinsam besser schultern. Der entstehende Immobilienkonzern kann in seiner Größe und Aufstellung in Europa neue Standards setzen und die Zukunft der Branche maßgeblich mitgestalten. Der Wohnungsmarkt wird vom Neubau profitieren, den das kombinierte Unternehmen in den kommenden Jahren noch stärker forcieren wird.

Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Juni begonnen und wird am 21. Juli 2021 (24:00 Uhr MESZ) enden. Der Erfolg des Angebots setzt das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von mindestens 50 Prozent der im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Deutsche Wohnen-Aktien sowie das Eintreten weiterer üblicher Vollzugsbedingungen voraus. Die näheren Konditionen des Angebots sowie die Vollzugsbedingungen können der Angebotsunterlage der Vonovia entnommen werden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen zu dem am 23. Juni 2021 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebot (Barangebot) von Vonovia an die Aktionär:innen der Deutsche Wohnen wird bei der Deutsche Wohnen SE, Investor Relations, Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin (Tel: +49 (0)30 89786-5413, Fax: +49 (0)30 89786-5419; E-Mail: ir@deutsche-wohnen.com) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Darüber hinaus ist die Stellungnahme im Internet unter https://ir.deutsche-wohnen.com (dort im Bereich "Übernahmeangebot der Vonovia SE") einsehbar. Die Stellungnahme und etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Stellungnahmen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und unverbindlicher englischer Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Wichtige Information

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Deutsche Wohnen SE dar. Die Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Investor:innen und Inhaber:innen von Wertpapieren der Deutsche Wohnen SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investor:innen und Inhaber:innen von Wertpapieren der Deutsche Wohnen SE können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Deutsche Wohnen SE wurde informiert, dass die Vonovia SE (die "Bieterin") sich das Recht vorbehält, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Deutsche Wohnen SE außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Deutsche Wohnen SE und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht. 

(...)

Die Deutsche Wohnen

Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Europa. Der operative Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Bewirtschaftung des eigenen Wohnimmobilienbestandes in dynamischen Metropolregionen und Ballungszentren Deutschlands. Die Deutsche Wohnen sieht sich in der gesellschaftlichen Verantwortung und Pflicht, lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum in lebendigen Quartieren zu erhalten und neu zu entwickeln. Der Bestand umfasste zum 31. März 2021 insgesamt rund 157.500 Einheiten, davon rund 154.600 Wohneinheiten und rund 2.900 Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen ist im DAX der Deutschen Börse gelistet und wird zudem in den wesentlichen Indizes EPRA/NAREIT, STOXX Europe 600, GPR 250 und DAX 50 ESG geführt.

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